Auch Juristen sind im Alltag in der Regel Leute wie Du und ich. Man kann nicht sagen, dass diese deswegen "strenge Macken" haben.

Es gibt zwar berufstypische Eigenschaften im Alltag von verschiedenen Berufsgruppen, wo man sagt, das ist typisch ....., sind aber die Ausnahme.

Ich kann mir aber vorstellen, wenn ein Jurist feststellt, dass sein Nachwuchs mit zwielichtigen Kreisen Kontakt hat, da früher und strenger reagiert.

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schlechtes Allgemeinwissen = peinlich?

Hallo Zusammen,

meine Freunde und ich machen immer mal wieder Spieleabende, an denen wir Spiele wie Monopoly, UNO etc. spielen. Unteranderem auch ein Spiel, bei dem man Allgemeinwissens-Fragen beantworten muss. Dabei fällt mir auf, dass ich ein sehr schlechtes Allgemeinwissen habe. Z. B. weiß ich dann nicht in welchem Land Machu Picchu ist oder wo nochmal der Petersplatz ist oder irgendwelche Physikfragen. Mir ist das selber richtig peinlich, weil ich die Sachen ja natürlich kenne aber mir dann nicht mehr einfällt, wo die liegen. Ich merke richtig, wie schlecht mein Gedächtnis ist. Wenn ich mir irgendwas wirklich merken will, muss ich mich richtig einarbeiten und erst dann ist es in meinem Langzeitgedächtnis. Wenn ich jetzt nur mal mitbekommen habe, wo irgendwas ist, dann bleibt das einfach nicht in meinem Gedächtnis.

Deswegen hier meine Frage, ist das normal? Muss mir das peinlich sein? Weil in meinem Freundeskreis sind auch jüngere als ich (bin 25J.) und die wissen mehr als ich, was mir dann noch peinlicher ist.

Ich hab auch mal versucht, mir Allgemeinwissen anzueignen, aber mir bleibt es einfach nicht im Gedächtnis. Eben nur wenn ich es aktiv min. 20 Mal lerne. So kann ich jetzt endlich mal min. 30 Länder in Afrika u. Asien und so aufzählen. Aber es gibt so viele Wissensgebiete (Erdkunde, Politik, Geschichte, Physik etc.), da hab ich nicht die Zeit und ehrlich gesagt auch nicht die Lust dazu, so viel reinzustecken.

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Mach dir deswegen keinen ,,Kropf". Du musst nicht auswendig die Hauptstädte von 30 Ländern wissen - und es kommt immer auf das Interessengebiet der Person an. Wichtig ist, dass Du mit deinem Wissen gut durch den Alltag kommst und auf der Höhe der Zeit bist.

Ich habe mich kürzlich mit einer älteren Person unterhalten, die sich unter "Influencer" nichts vorstellen konnte.

Ein breiteres Wissen beruht in der Regel auf den weiteren Interessensgebieten einer Person - und die sind vielseitig und verschieden!

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An der Unglücksstelle ist der Eibsee am tiefsten. Sie ist 100 Meter vom Ufer entfernt. Gefährlich sind die Unterwasserströmungen.

Rettungsweste? Die Wasserwacht appelliert, dass Nichtschwimmer und schlechte Schwimmer unbedingt eine Rettungsweste tragen sollten, wenn sie auf dem Wasser unterwegs sind.

Viele Bootsverleihe würden Rettungswesten auch anbieten. Wie es vor Ort aussah, kann ich leider nicht sagen.

Das Unglück geht einem sehr nahe. Vor allem wie plötzlich und schnell alles gegangen ist.

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Google ist das egal. Das ist eine ,,Suchmaschine". Diese interessiert das nur konkret, wenn ein Durchsuchungsbeschluss einer Ermittlungsbehörde vorliegt.

Nur angeschaut - oder auch heruntergeladen?

Nur angeschaut und nicht erwischt worden - passiert nix.

Herunterladen ist insofern strafbar, wenn die Bilder pornografisch und auf dem PC gespeichert sind und weitergesandt werden. Wenn Ermittlungsbehörden dahinterkommen gibt es ein Strafverfahren.

Nachdem ihr aber offensichtlich nur die Bilder angeschaut, sozusagen "gesurft" habt, und dies schon einige Jahre zurückliegt - abhaken und vergessen.

Und - als Kinder seid ihr erst ab 14 Jahren strafmündig.

Mein Ratschlag: Einfach die Finger davon lassen.

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Die Kindsmutter soll ihre Erkenntnisse dem Jugendamt mitteilen- wenn erfolglos, dann wird sie um einen Anwalt (in) für Familienrecht nicht herumkommen. Wenn sie sich einen solchen nicht leisten kann: Zunächst beim zuständigen Familiengericht bei der dortigen Antragsstelle einen Berechtigungsschein für eine kostenlose Rechtsberatung bei einem Anwalt beantragen. Sollte die Angelegenheit weiter betrieben werden, dann über den Anwalt Prozesskostenhilfe beantragen, d. h. die Kindsmutter muss vorerst keine anfallenden Kosten tragen. Der letztendliche Kostenausspruch ergeht in der endgültigen Gerichtsentscheidung und wenn die Kindsmutter mittellos ist, trägt diese der Staat.

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Dann fordere den Schlüssel zurück. Wenn dies nicht freiwillig erfolgt , auf Herausgabe wohl ober übel verklagen.

Ich würde auch unbedingt den Vermieter informieren, falls es sich um eine Schließanlage handelt - könnte sonst teuer werden.

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Runde Geburtstage bedeuten immer einen Lebensabschnitt im Lebenslauf:

Ende der Jugendzeit mit 20 - dann Stabilisierung - Die ,,Macherzeit" zwischen dem 30 - 60 Lebensjahr (meistens Familiengründung, berufliche Basis geschaffen, ehrenamtliches Engagement.

Älterwerden - den Herbst des Lebens genießen, Vitalität lange erhalten, Gebrechlichkeit möglichst lange hinauszögern (60 --

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Die Vaterschaft kann auch ohne Anfechtung anerkannt werden, wenn der Ehemann oder auch beide Ehepartner vor Ablauf des Trennungsjahres den Scheidungsantrag gestellt haben. Sofern sich alle drei beteiligten Personen, rechtlicher Vater, biologischer Vater und die Mutter, über die tatsächliche Vaterschaft ohne Streit einigen, ist eine solche Anfechtung nicht notwendig. Der biologische Vater muss demnach die Vaterschaft anerkennen und die Mutter und der rechtliche Vater müssen dieser Anerkennung zustimmen. Die Erklärungen diesbezüglich müssen öffentlich beurkundet und entweder bei einem Notar oder beim Jugendamt abgegeben werden. Die Änderungen der Geburtsurkunde kann durch das Jugendamt erfolgen. Dafür muss die entsprechende Urkunde sowie der rechtskräftige Scheidungsbeschluss vorgelegt werden, denn die Anerkennung der Vaterschaft wird erst mit Rechtskraft der Scheidung wirksam.

 Wichtig: Dies geht nur, wenn das Scheidungsverfahren bereits v o r Geburt des Kindes im Gang ist und der biologische Vater spätestens bis zu einem Jahr nach Einreichung des Scheidungsantrages die Vaterschaft zu dem Kind anerkennt. Letzteres kann der Vater auch bereits vor der Geburt.

Scheint bei Dir so abgelaufen zu sein. Die Auskunft vom Jugendamt wäre dann wohl richtig

Anderenfalls können die Mutter, der biologische und auch der rechtliche Vater die Vaterschaft anfechten. Die Frist für diese Anfechtung beträgt 2 Jahre und beginnt ab Kenntnis von den Gegebenheiten, die gegen die Vaterschaft sprechen.

Nachdem alle drei beteiligten Personen sich einig sind, sollte es bezüglich Umgang mit dem Kind keine Probleme geben. Ggf. würde ich mir Rat bei einem Familienanwalt/-in einholen.

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Als Außenstehender schwer zu beantworten, da man die Eltern nicht kennt.

Aber Sport treiben wäre ein Leben lang wichtig - besonders im Alter um sich fit zu halten und bleiben.

Wenn sie ihren Frust auf Dich übertragen, wäre das eine falsche Reaktion und sollten sie bleiben lassen.

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Umgang zum Kindsvater?

Mein Sohn ist 4 Jahre alt und ich seit der Schwangerschaft getrennt vom Kindsvater. Dazu entschieden habe ich mich aus genau den gleichen Gründen, wie er jetzt unseren Sohn behandelt. Der Kleine ist bisher weitestgehend stabil gewesen gegen seine Manipulationen aber so langsam fängt er einfach an sich Dinge zu Herzen zu nehmen. Und ich weiß überhaupt nicht was ich machen soll und habe einfach nur Angst um seine psychische Gesundheit. Er ist so ein gutes und liebevolles Kind. Nur Mal ein paar Beispiele von vielen. Wenn der Kleine seiner Familie oder seinem Willen nicht wohlgesonnen ist stellt er ihn einfach ohne ein tschüss wütend bei mir vor der Tür ab. Macht er was er will wird er übertrieben in den Himmel gehoben. Verletzt er sich und weint sagt er zu ihm „oh du kleines weichei rennst gleich zu Mama“. Sagt er nicht was er hören will „du kleiner Hässlicher“. Er ist Türke und erklärt ihm auch er solle die türkische Flagge malen weil die deutsche ja nichts wert wäre. Und und und. Und letztens hat er ihm erzählt er würde mal genauso „schwarz“ werden wie er als erwachsener, eben ein richtiger Türke. Was letztendlich dazu geführt hat das der kleine abends neben mir weinend im Bett lag und sagte er will nicht so schwarz werden wie sein Papa sondern eine Frau sein wie ich. All das erzählt mir der kleine und das meiste bekomme ich sogar selber mit. Und ich bin langsam an dem Punkt wo ich ihn all das auch nicht mehr schön reden kann und zu ihm stehen will. Gleichzeitig habe ich es noch nirgends angesprochen. Auch wenn der kleine mir sowas sagt ist mein erster Impuls immer es beim Vater anzusprechen. Aber nicht nur das es zu nichts führt, nein am Ende bekommt der kleine noch Ärger dafür das er mir Dinge erzählt. Und da ich unser Vertrauen nicht zerstören will lasse ich es. Zum Jugendamt traue ich mich nicht. Er kann so Klasse manipulieren das er alle um den Finger wickeln wird. Ich denke da wird so oder so nichts passieren. Ich dachte schonmal an kinderpsychologen? Oder vielleicht mal mit dem Kinderarzt oder der Kita drüber sprechen? Es ist so schwer für mich was ich machen soll. Am liebsten hätte der kleine gar keinen Kontakt (was mich auch nicht mehr wundert)

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Würde Dir auch raten, schon zum wohle des Kindes, unbedingt eine Beratungshilfe aufzusuchen.

Oder Jugendamt aufsuchen, Fälle schildern - und dort dann ein Gespräch mit dem Kindsvater zusammen machen.

Wenn der Kindsvater weiterhin meint, er muss sein Kind nach seinem Ansinnen "zurechtbiegen", dann unter Mitwirkung des Jugendamtes den Umgang neu definieren, notfalls über das Familiengericht. Könnte für den Kindsvater ein ,,Schuss vor den Bug" sein, dass er künftig verantwortungsvoller mit seinem Kind umgeht - aber evtl. auch zu Gewaltausbrüchen eskalieren. Dann unbedingt die Beratung eines Anwalts /-in für Familienrecht in Anspruch nehmen und die weitere Vorgehensweise bzgl. des Umgangs besprechen. Dann helfen nur noch Entscheidungen des Familiengerichts, um den Kindsvater in die Schranken zu weisen und in der Regel wirken.

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Wichtig ist, dass die Beziehung zwischen dir und Deiner Freundin stimmt.

Bei dem Verhalten: Den Schwiegervater , wenn es geht , umgehen. Und nicht provozieren lassen, oder eine gut überlegte Antwort geben.

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Man sollte sich an gewisse Gepflogenheiten halten, sonst würden wir einen kunterbunten, chaotischen Alltag erleben.

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Das ist schlimm - vor allem noch in der jetzigen Zeit. Aber solche Fäle gibt es - leider - immer wieder.

Die Eltern können ihren Sohn nicht ewig wegsperren. Das ist Freiheitsberaubung.

Falls das Problem intern nicht gelöst werden kann, Jugendamt mal anrufen und um Rat fragen.

Ihr beide werdet bestimmt Möglichkeiten finden, euch noch zu treffen.

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Lass Dich doch von den Verwandten überraschen. Kann dann aber wiederum sein, dass man etwas geschenkt bekommt, mit dem man nichts anfangen kann. Dies kann man wiederum weiterschenken und einem anderen damit eine Freude machen.

Deshalb einfach - Glück und alles Gute wünschen lassen

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Bei tätlichen Auseinandersetzungen Polizei rufen und Anzeige bei der Polizei machen, wegen Körperverletzung. Die verweist ihn für ca. 10 Tage aus der Wohnung.

Du solltest schnellstens zu Deinem Familiengericht - Antragstelle - gehen und dort einen Antrag auf Gewaltschutz (mit Polizeiprotokoll bzw. wird durch diese nachgereicht) stellen zgl. mit Zuweisung der Ehewohnung und zwar als einstweilige Anordnung, d. h. gilt sofort. Die Polizei bekommt einen Abdruck davon. Diese ergeht in der Regel in kürzester Zeit, nachdem zuvor dem Partner die Möglichkeit auf Stellungnahme innerhalb 3 Tagen ermöglicht wurde.

Wenn er gegen diesen Beschluss wieder verstoßen sollte, kann ihn die Polizei sofort verhaften und dem Ermittlungsrichter vorführen.

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