Kumpel holt seit 7 Monaten seine gekauften Zaunfelder nicht ab?

Im vergangen Jahr (Nov.) kaufte mir ein guter Bekannter unsere Doppelstabmatten inkl Pfosten der Hundezwingeranlage ab (die wir wg Auswanderung nicht mehr brauchten) -> Selbstabholung und Selbst-Abbau war aus gemacht. Den ersten Schwung bauten wir auch gleich zusammen ab und er bezahlte die kpl ausgemachte Summe. Den Rest sagte ich ihm, kann er sich eigenständig nach freier Zeiteinteilung abbauen und holen. Bis heute passierte seinerseits nichts. Jetzt ging mir Mitte Mai die außerordentliche Kündigung für das Pachtgrundstück zu, welches ich kulanter Weise zum 30.6. geräumt zu übergeben habe. Ich informierte den Bekannten von mir sofort darüber und bat ihn sein „Eigentum“ bitte umgehend zu holen -> letzte Frist wäre schließlich der 30.6.

Ich selbst bin extra mit den Flieger jetzt die letzten 2 Wochen in DE um das Grundstück zu räumen und probiere eine friedliche Lösung zu finden. Mehrmaliges nach Haken und bitten, dass er doch bitte seinen Zaun abbauen möge verstreichen fruchtlos in Aussagen: keine Zeit; ich soll ihn mal 48h begleiten und kucken wo da was an freier Zeit wäre. In meinen Augen hatte er ja immerhin genügend Zeit sich es abzubauen (7 Monate)…. Was kann ich nun tun mit dem Zaun? Rechtlich gesehen ist es seiner, ich muss aber das GS in 1 Woche übergeben und hab auch nicht Möglichkeit das ganze irgendwo zu lagern, vor die Tür legen geht ja auch nicht.

Umzug, Recht, BGB, Eigentum

Wieviel Hunde dürfen auf einem Erholungsgrundstück (Pacht) gehalten werden?

Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die vorschreibt wieviele Hunde auf einem Freizeit.-und Erholungspachtgrundstück gehalten werden dürfen / sich auf dem Grundstück bewegen dürfen ??? Ich habe ein 800qm großes Pachtgrundstück ohne Dauerwohnrecht, da es sich lt. Pachtvertrag um ein Freizeit.- und Erholungsgrundstück handelt. In dem Pachtvertrag selber ist keine Klausel drin, aus der hervorgeht 1. wieviele Hunde ich maximal haben darf und 2. auch keine, dass ich mir diese genehmigen lassen muss (wie es oft in Wohnungsmietverträgen deklariert ist)

Ich habe 6x Sib. Huskies mit dennen ich den den Schlittenhundesport betreibe. In den Sommermonaten halte ich mich überwiegend auf dem Pachtgrundstück auf, welches sich in einem Wohn Mischgebiet befindet. Also drum herum EFH und dazwischen vereinzelt Pachtgrundstücke. Nun haben sich Nachbarn bei der Stadtverwaltung beschwert und diese wollen den Pachtvertrag fristlos kündigen, wenn ich den Hundebestand nicht reduziere auf zwei -> sozusagen Vier von dennen zu Hause lasse in der Hauptwhg. und auf dem Freizeit Grundstück sich nur dann zwei befinden. Da ich sehr viel Geld schon in das Grundstück investiert habe möchte ich nun nicht unbedingt klein beigeben und überlege dagegen zu klagen.

Wie sieht nun die wirkliche Rechtslage aus ?? Die Dame von der Verwaltung meinte: ein Pachtgrundstück ist der einer Mietwhg gleichgestellt und ich dürfte max. 2 Hunde darauf haben.

Freizeit ist doch gleich Hobby -> und mein Hobby ist nun mal Schlittenhundesport !!

Hund, Mietrecht, Pachtrecht
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