In diversen Abfindungsrechnern wird nach dem zu versteuernden Jahreseinkommen gefragt! Aber welcher Wert ist damit gemeint, wenn der AN zum Feb. 2016 ausscheidet und somit ja nur eine Gehaltszahlung vorerst erhalten hat und somit ab da Arbeitslos ist (ALG I Empfänger). Der AG wendet die Fünftelregelung an, weiß doch aber nicht was der AN 1. als ALG-I erhalten wird oder ob dieser irgendwann wieder in arbeit steht.
Welcher Lohnsteuersatz wird dann in Abzug gebracht zur Berechnung der auszuzahlenden Abfindung ??
Bsp. AN Bruttogehalt / monatlich = 3.600,-€ -> versteuert im Jan.2016 Abfindung = >85.000,-€ -> ausgezahlt im Jan. 2016
Wird nun fiktiv das monatliche Bruttogehalt auf´s Jahr hoch gerechnet oder wie wird die Abfindungs-Nettoauszahlung berechnet vom AG?
Da die beiden ermittelten Werte doch erheblich voneinander abweichen:** 1. hoch gerechnetes zu versteuerndes Jahrebrutto ergibt eine Netto Abfindung von ca. 51.500,-€
- nur das Monatsgehalt vom Jan.2016 zugrunde gelegt ergibt eine Nettoabfindungszahlung von 72.000,-€