Was tun, wenn Vater vom Kind sich weigert Urlaubs papier zu unterschreiben?
Ich will mit meiner tochter in den Urlaub fliegen, aber was wenn der Vater sich weigert die „erlaubnis“ zu unterschreiben? Sie hat seinen Nachnamen aber sie lebt bei mir er sieht sie vieleicht 2 mal im Monat
er weigert sich auch 2 wochen auf sie aufzupassen, Da er arbeitet
er hat eine sorgeerklärung und Vaterschaftanerkennung
was kann man da jetz machen?
Wer von Euch hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Das hör ich zum ersten mal, hat die Mutter das nicht automatisch? Wenn ich das nicht bei ihm gemacht habe, habe ich das dann ?
8 Antworten
Am besten wäre es wenn ihr euch einigen könntet.
Aber auch Länder die so eine Reiseerlaubnis formal fordern wollen sie normalerweise eh nicht sehen, wenn der Aufenthalt nur so maximal drei Wochen dauert und schon ein Rückflug gebucht wieder ins gleiche Land oder Nachbarland zurück geht.
Genau geprüft wird sowas normal nur bei Leuten die entweder sehr lang bleiben wollen, nur One-Way Flug gebucht haben oder in ein ganz anderes Land weiterreisen wollen. Weil da ist dann immer der Verdacht im Raum das sie ihrem Expartner das Kind entziehen wollen.
Ansonsten könnte man es auch riskieren das ihr ohne seine Zustimmung reist. Wird eh niemanden intressieren.
wenn es reisen innerhalb der eu sind, brauchst du keine zustimmung des kv und kannst einfach reisen.
für alles andere außerhalb der eu muss er nicht zustimmen und das auch nicht begründen. wenn er nicht reagieren will und nicht zustimmt, wirst du klagen müssen. wende dich dazu ans gericht und den dortigen rechtspfleger. der kann dich weiter beraten.
Ja.. das sind u.a. die Probleme beim geteilten Sorgerecht. Hat er es begründet oder nicht? Am besten schriftlich. Geh zum Jugendamt und bitte um Hilfe. Es kann sein, dass die ihn zu einem Gespräch laden (oder euch) oder wenn er es nicht vernünftig begründen kann, ihm auf die Finger klopfen. Ein Anwalt geht natürlich auch immer aber der kostet leider. Du kannst auch beim Familiengericht beantragen, dass die Entscheidung über die Reise auf dich übertragen wird. Das geht in solchen Fällen oder bei anderen einzelnen Sachen. Und wenn der Vater zu oft Spirenzien macht, kann ihm auch das geteilte entzogen werden. Das Jugendamt wäre dann ein wichtiger Zeuge für dich.
Als Außenstehender dieser Diskussion... doch, du hast geschrieben, "...siehe oben....". Hier kommt rüber, es hätte schon dagestanden und der Kommentar wäre somit unnötig.
War aber offenbar nicht so.
Nur hat auch das Jugendamt da keine wirklichen Mittel.
Aber jetzt, wo dus gerade sagst, mach in nen Zusatz:
Doch die haben Mittel. Die können ihm genauso sagen, dass die Mutter dann das Recht hat, beim Familiengericht zu klagen und sich das negativ auf sein Sorgerecht auswirken könnte. Und das Jugendamt ist dann ein wichtiger Zeuge.
Nein. Auch wenn es hier nichts zur Sache tut: Ich hab überhaupt nichts von unnötig gesagt, da steht nur der freundliche Hinweis siehe oben, nichts weiter. Wie man das interpretiert oder ob es wirklich nötig ist, da gleich irgendwie angegriffen drauf zu antworten, muss jeder selbst wissen. Ist meiner Meinung nach nicht nötig. Wichtig ist die Frage der TE.
Dein Kommentar wurde Oponn aber offenbar so aufgefasst - ich lese es ebenso. Wenn einem mehrere Leute mitteilen, dass die eigene Wortwahl eben negativ ankommt, könnte man diese einfach mal hinterfragen - oder man poltert halt weiter drauf los.
Wenn 2 Leute was sagen, muss das nicht zwingend richtig sein. Dann haben sie Pech und fertig ist das Thema. Muss man nicht totquatschen. Und wie ich deinen Kommentar aufnehme, nämlich übertrieben, entscheide ich selbst. Ich hab keine Lust, über so einen Quark zu lamentieren. Fertig.
Weil die Klage natürlich keinerlei Auswirkungen auf sein Sorgerecht hat.
Doch, das hängt davon ab, wie oft er sowas macht und mit welchen Begründungen, ob er überhaupt ernst zu nehmende Gründe hat oder ob er nur der Mutter "eins reinwürgen" will und natürlich, ob sein Verhalten der Tochter schadet, wenn er auch andere Sachen verbieten will usw. Das spielt schon eine Rolle.
Was für ein Quatsch. Egal wie die Klage ausgeht, ändert sich am Sorgerecht gar nichts.
Natürlich ist das Quatsch. Das Gericht entscheidet nur über den Streitpunkt und nicht darüber hinaus.
Und wie ich deinen Kommentar aufnehme, nämlich übertrieben, entscheide ich selbst.
Und ob ich dir diesen Hinweis gebe, entscheide ich eben auch selbst, oder? Immer diese Leute, die sich fühlen, als ob man Ihnen den Mund verbietet, nur um dann genau das zu tun.
Ich hab keine Lust, über so einen Quark zu lamentieren. Fertig.
Und doch tust du es...
Muss man nicht totquatschen.
Es hält dich niemand davon ab, mich zu ignorieren.
Wenn vor Gericht auf Zustimmung geklagt wird, geht es nur um die Zustimmung. Das ist nicht wirklich komplex.
Es müssen nur keinerlei Klagen folgen. Was in deiner Phantasie passiert hat keinerlei Relevanz. Dass du fortlaufend deine Antwort änderst, wenn du feststellst, dass du mal wieder Stuss erzählt, ist aber aller Ehren Wert.
TSCHÖ
Ehrlich gesagt, bezweifle ich das.
Also nix mit Tschö. Ja und wenn noch ganz viel andere Sachen passieren, könnte das ganz viel andere Konsequenzen haben. Hat nur mit dem hier geschilderten Fall nichts zu tun. Aber das übersteigt wohl deinen Horizont. Versteh' schon
Sinnvoll ist daran so gar nichts. Deine lustige Phantasie stand an dem Punkt, den ich kritisiert habe auch nicht. Den hast du nachher dazu phantasiert, um weiterhin der Illusion anhängen zu können, du hättest keine Fehler gemacht, anstatt ihn einfach zuzugeben. Deshalb kannst du es ja auch nach diversen Verabschiedungen deinerseits nicht aufhören, hier zu kommentieren.
Nein, mir geht es gut. Zudem dreht es sich hier exakt darum, dass du meinen Kommentar angezweifelt hast und immer mehr Dinge dazu dichtest um Recht zu behalten. Wie erbärmlich ist das? Dir muss es echt scheiße gehen.
Wenn der Kindesvater das alleinige Sorgerecht hat oder es sich mit Dir teilt, darfst Du in ersterem Fall ohne seine Genehmigung nicht mit dem Kind verreisen.
Anderfalls mußt Du Dich mit ihm absprechen.
Hallo,
die erste Frage wäre dann, wer ob du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hast. Falls dem so ist, darfst du die Reise alleine entscheiden. Es kommt dann noch ein wenig auf das Zielland an.
Nur wenn du nicht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, benötigst du seine Zustimmung...
was kann man da jetz machen?
Es ist ja noch gar nichts zu machen..., weil:
aber was wenn der Vater sich weigert die „erlaubnis“ zu unterschreiben
Er hat sich ja noch gar nicht geweigert.
Warum muss man sich mit Dingen verrückt machen. Eine Reisevollmacht ist innerhalb weniger Minuten erstellt - Vorlage z.B. beim ADAC googeln. Die legt man vor und WENN er sich querstellt, schaut man, was man dann macht.
LG, Chris
Nur hat auch das Jugendamt da keine wirklichen Mittel.