Vater benötigt keine Reisevollmacht für Kind aufgrund gleichen Nachnamen?
Hallo, ich möchte etwas wissen, falls jemand mir weiter helfen kann.
Ich bin alleinerziehende Mutter eines Kindes welches Nachnamen von den Vater trägt. Es ist so das ich solche Probleme mit ihm habe und er mir gerne Stress macht.
Ich habe ständig Problemen bei Passkontrollen wegen Reisevollmacht weil mein Kind und ich nicht den gleichen Nachnamen haben.
Aber was mich sehr ärgert ist das der Vater NIE NIE danach gefragt wurde nur weil die gleichen Nachnamen haben. Wir haben beide das Sorgerecht.
Letztens ist er in den Urlaub gegangen ohne mir zu sagen wo die genau sind, ich wusste einfach nichts. Es kann doch nicht sein… Kann ich irgendwas machen das er sich ab jetzt AUCH den Reisevollmacht von mir holt?
wurde bei diesem Urlaub mit Kind das Land verlassen?
Ja, jedes Mal. (Also ich meinte ihn jetzt)
ich hole immer Reisevollmacht, weil es anders nicht geht.
3 Antworten
wie kann er das land ohne reisepass verlassen? das funktioniert nicht, zumindest nicht wenn er fliegt. lass den reisepass zu hause wenn er umgang hat und dann gibts keine kurzreisen mehr, es sei denn über grüne grenzen.
ansonsten falls es dich beruhigt, wir brauchten für jede flugreise eine vollmacht mit unterschrift und reisepasskopie vom vater und die kinder haben alle meinen nachnamen. ohne diese papiere kommst du nicht in den flieger.
Gesetzlich ist er verpflichtet sich eine schriftliche Zustimmung von dir einzuholen. Wenn er das Gesetz missachtet, solltest du ihn (wenn er es nicht einsieht und ändert) bei der Polizei und beim Jugendamt anzeigen.
Für die Angestellten beim Flughafen etc ist es natürlich schwer. Das ein Elternteil mit seinem Kind in den Urlaub fliegt, ist normal. Solange er nicht in einem anderen Land beheimatet ist und Oneway dahin fliegen will, gibt es idR keinen Grund extra darauf zu bestehen das die Mutter nochmal bestätigt dass das Kind weg darf. Würde ich vermuten. Da du aber nicht denselben Namen trägst wie dein Kind, schrillen die Alarmglocken bzgl Kindesentführung. Was zwar echt ätzend ist für dich, aber doch verständlich, oder?
Das besteht ja. Und sie sagte doch das sie sich an diese Regel hält.
Wenn du das Sorgerecht hast darf er ohne dein Wissen mit dem Kind nicht das Land verlassen. Das gibt richtig Ärger.
Wohl eher das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das Sorgerecht können beide haben, das andere hat nur einer.
Können nicht beide Aufenthaltsbetimmungsrecht haben? Mein Kind hat den Hauptwohnsitz bei mir. Aber das gilt ja nicht für Auslandsreisen ?
Denke nach! Und mache nächste Woche einen Termin beim Jugendamt und kläre das zügig!
Also ich stehe grad am schlauch. Er hat damals zugestimmt dass das Kind den Hauptwohnsitz bei mir hat. Aber das bedeutet ja nicht sofort das NUR ich den Aufenthaltbestimmungsrecht habe?
Genau. Daher gehst du nächste Woche zum Amt und beantragst das.
bei gsr ist auch immer gemeinsames abr vorhanden. alleiniges abr gibts nur, wenn es gerichtlich dem andren entzogen wurde
man kann abr nicht beim amt beantragen, dass ist unsinn.
Wir haben beide das Sorgerecht. Letztens hat mir der Beamter(in deutsche Passkontrolle) nicht geglaubt das die Reisevollmacht ”in Ordnung sei”, trotzdessen das ich Geburtsurkunde mittrage. Er hat tatsächlich den Vater angerufen. Darauf sagte ich ärgerlich das ich es nicht einsehe das der Vater noch nie danach gefragt wurde(Reisevollmacht) nur weil die gleich Nachnamen haben. Der Beamter sagte ihm sogar am Telefon das er das auch machen muss. Den Kindsvater ist sowas egal. Ich möchte das er in Zukunft den Reisevollmacht von mir holen MUSS.
aber nur, wenn sie Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Und gleiche Regelung gilt für sie auch.