Paketannahme mit Unterschrift quittieren, was bringt das und wie ist das Gekritzel rechtlich einzuordnen?

3 Antworten

Der Entgegennehmende muß nicht nur unterschreiben; in der Regel fragt der Zusteller auch, wer er ist.

Dadurch soll transparent sein, wer das Paket wann entgegennahm. Und u.U. ob er es durfte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung seit 1991

Das ganze fällt unter "Anscheinsbeweis", es liegt alleine am Richter in seiner Beweiswürdigung wie das ganze zu bewerten ist.

Kritisch muss man sagen das bei so einer elektronischen Unterschrift keine grafologische Untersuchung möglich ist, da wichtige Dinge wie Druck und Schriftführung nicht untersuchbar sind. Und genauso kritisch kann man anmerken das so eine elektronische Unterschrift auch von jedem Laien beliebig verändert und verfilefältigt werden kann.

Ganz einfach: das Paket wurde zugestellt, die Zustellung ist belegbar. Der Zusteller hat keinen Stress wenn jemand stänkert


Chris25072001 
Beitragsersteller
 08.06.2025, 16:56

Also ist das eigentlich ein Unternehmensinterner Vorgang, weil man den Mitarbeitern, dann doch nicht 100% vertraut