Abschluss Party mit der Klasse?

2 Antworten

Die minderjährgen Partyteilnehmer haften grundsätzlich für sich selbst; zahlen wird ggf. die Haftpflichtversicherung der Eltern.

Für die Teilnahme an der Party reicht es aus, wenn die Elter der Gäste damit eionverstanden sind.

Nachbarn vorher um Erlaubnis fragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung (KEINE RECHTSBERATUNG!) seit 1991.

Ist eine gute Idee. Meistens sind solche Zettel vor Gericht zwar nicht verwertbar, aber das weiß ja keiner.