Zwei Kinder verursachen Schaden im Kindergarten, wer haftet?

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angenommen zwei Kinder verursachen im Kindergarten einen Schaden, wer würde haften?

Im Regelfall niemand. Die Kinder dürften ziemlich sicher jünger sein als sieben Jahre und sind damit nicht deliktsfähig (§ 828 BGB). Eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern kommt hier nicht in Betracht, die hatten zu dem Zeitpunkt nämlich nicht die Aufsichtspflicht, sondern haben diese mutmaßlich wirksam an das Kindergartenpersonal delegiert.

Die Gruppenleiterin behauptet, dass die Väter der Kinder nun die Löcher wieder zuspachteln sollen.

Die Gruppenleitern möge sich darüber im klaren werden, dass die Aufsichtspflicht zum Zeitpunkt des Schadens bei ihr und ggf. den anderen Erziehern lag - wenn jemand haftet, dass sie und ggf. der aufsichtsführende Erzieher.

Allerdings sind Schäden durch nicht deliktsfähige Kinder in vielen Haftpflichtversicherungen mittlerweile mit drinnen. Wenn das der Fall ist, können die Eltern die Schäden zur Streitvermeidung auf diesem Wege regulieren lassen - verpflichtet sind sie dazu allerdings nicht.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

Die Kita hat die Aufsichtspflicht. Also zählt die Kita. Außer die Eltern standen daneben als das Kind / die Kinder die Wand kaputt gemacht haben.

Für so etwas gibt es eigentlich einen Hausmeister.


NadjaX1970 
Beitragsersteller
 25.05.2025, 12:58

Der Träger der Kita ist die Evangelische Kirche. Dann gibt es dort eine Kita-Leiterin und die Gruppenleiterinnen (Erzieherinnen). Die Eltern standen zu dem Zeitpunkt, als die Kinder die Wand beschädigten nicht mit dabei, die waren zu dem Zeitpunkt arbeiten. Die Gruppenleiterin hat nicht aufgepasst. Die Kinder waren 3-4 Jahre alt.

IrockRTC  25.05.2025, 14:07
@NadjaX1970

Dann ist das definitiv nicht Aufgabe der Eltern. Natürlich kann die Kita die Elter nett fragen(!), aber eigentlich ist, wie schon gesagt, der Hausmeister für so etwas da.

Ich würde mal sagen das die Kita selber haftet, da die Aufsichtspflicht von den Eltern auf die Kita übergeht. Eine Haftpflicht wird wohl nur aufkommen wenn bei den U7 Kindern die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Das wird in einer Kita wohl kaum der Fall sein.

Die Gruppenleiterin behauptet, dass die Väter der Kinder nun die Löcher wieder zuspachteln sollen.

Die können viel behaupten. Und klar, das könnten die Väter auch machen (oder die Mütter), wäre nur fair. Verpflichtet sind sie nicht dazu. Eine Haftung gibt es weder für die Kinder (nicht deliktfähig) noch für die Eltern. Wenn, dann für die Aufsichtspersonen. Da wären wir wieder bei der Gruppenleiterin.


wattdennnu2  24.05.2025, 21:27

Und wir wären wieder beim Eigenschaden!

NadjaX1970 
Beitragsersteller
 24.05.2025, 15:24

Das würde bedeuten, dass die Eltern der Kinder von dem Fall möglicherweise nichts erfahren haben?

NadjaX1970 
Beitragsersteller
 24.05.2025, 15:29
@tinalisatina

Na ja, wenn die Kita und der Träger den Schaden intern geregelt haben meine ich. Denn die Gruppenleiterin hat den Kindern, die den Schaden verursacht haben, gesagt, dass deren Väter kommen müssen und die Löcher wieder zuspachteln sollen.

Somit geht man ja davon aus, dass entweder die Gruppenleiterin, oder die Leitung der Kita den Eltern der Kinder den Vorfall geschildert haben.

Wenn die Sache aber intern geregelt wurde, muss es nicht zwangsläufig dazu gekommen sein, dass die Kita den Eltern von dem Fall etwas erzählt haben werden.

tinalisatina  24.05.2025, 15:32
@NadjaX1970

Na ja, die Kommunikation über die Kita-Kinder ist so oder so fragwürdig.

Ausgehen kann man ja von gar nichts, das die Kita den Weg des geringsten Widerstandes gehen wird. Der muss nicht immer der juristisch richtige sein.

Die Kinder selbst haften schonmsl selber nicht. Das geht erst ab 7 Jahren los.

Bis dahin haftet die verantwortliche Aufsichtsperson komplett. Aber nur, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist.

Heißt: Es haftet die für die zuständige Betreuungdprrson aus der Kita. Haben die aber ihren Job vernünftig gemacht (je nach Alter des Kindes muss es nicht jede Sekunde vollumfänglich überwacht werden), dann haftet der Eigentümer oder ggf. seine Versicherung.

Die vielfach kursierenden Floskel "Eltern haften für ihre Kinder" ist übrigens rechtlich ohne Bedeutung.


NadjaX1970 
Beitragsersteller
 24.05.2025, 15:21

Das würde bedeuten, dass die Eltern der Kinder von dem Fall möglicherweise nichts erfahren haben?

Callidus89  24.05.2025, 18:58
@NadjaX1970

Möglicherweise ja. Aber das ist ja weniger eine Frage der Haftung,csonden eher ob die Erzieher das mit den Eltern aufarbeiten wollen oder nicht.