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Brandenburg - AfD gesichert extremistisch Verfassungschef gefeuert?

Der brandenburgische Verfassungsschutz hat die Landes-AfD als gesichert rechtsextremistisch hochgestuft. Dies sei bereits am 14. April geschehen, sie habe jedoch erst am 5. Mai davon erfahren, sagte Landesinnenministerin Lange. Bisher galt der AfD-Landesverband als Verdachtsfall.

Gestern hatte Lange den Leiter des Verfassungsschutzes, Müller, in den einstweiligen Ruhestand versetzt und dies mit mangelndem Vertrauen begründet. Auf Anfrage des RBB teilte nun das Innenministerium mit, der zuständige Verfassungsschutzchef habe mit der Einstufung nicht gegen Dienstanweisungen verstoßen. Allerdings hätte er die Hausspitze darüber informieren müssen. Da dies nicht geschehen sei, sei Müller von seinen Aufgaben entbunden worden.

Was für eine Begründung für eine Entlassung ?

Hat die Aktion Parallelen zu

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vor 1 TagBrandenburgs Innenministerin entlässt Verfassungsschutz-Chef: Dieser Fehler sorgte für seinen Rauswurf. Kürzlich wurde die AfD im Bund als gesichert rechtsextrem eingestuft.
AfD in Brandenburg als gesichert rechtsextremistisch eingestuft
vor 1 TagDer Verfassungsschutz in Brandenburg hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Eine fehlerhafte Kommunikation zur Hochstufung führte zuvor zur Entlassung von Präsident Jörg Müller.
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vor 1 TagDie AfD in Brandenburg gilt nun als gesichert rechtsextrem - doch Innenministerin Lange erfuhr erst Wochen später davon. Der brandenburgische Verfassungsschutzchef Jörg Müller musste deshalb gehen.
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vor 2 Tagen»Gesichert rechtsextremistisch«: So begründet der Verfassungsschutz die AfD-Einstufung Von Wolf Wiedmann-Schmidt Müller war seit Februar 2020 Chef des Brandenburger Verfassungsschutzes, einer ...
Debatte über AfD: Verfassungsschutzchef in Brandenburg entlassen
vor 2 TagenBrandenburgs Innenministerin Katrin Lange (SPD) hat den Leiter des Landesverfassungsschutzes, Jörg Müller, mitten in der neu entbrannten Debatte über den Umgang mit der AfD entlassen.
Brandenburgs Innenministerin entlässt Verfassungsschutzchef
vor 2 TagenDie überraschende Entscheidung kommt in einer Zeit, in der über den Umgang mit der AfD und der Einstufung als gesichert
Geschichte, System, Regierung, Recht, Gesetz, Beamte, Brandenburg, Bundestag, Bundestagswahl, CDU, Demokratie, Die Grünen, Freiheit, Macht, Medien, Meinungsfreiheit, Partei, Rassismus, Rechtsextremismus, SPD, Verfassung, Wahlen, AfD, Machtmissbrauch, Opposition, Rechtspopulismus, Lügenpresse

Verwischt zunehmend der Unterschied zwischen Politikern / Parteien und Lobbygruppen?

Lobbyarbeit, auch Lobbying genannt, ist die systematische Einflussnahme von Interessengruppen auf politische Entscheidungsträger, um deren Interessen zu vertreten und zu fördern. Diese Form der Interessenvertretung erfolgt oft durch die Pflege von Kontakten und die Präsentation von Argumenten, um politische Entscheidungen in die gewünschte Richtung zu lenken. 

Erläuterung:

Interessenvertretung:

  • Lobbyarbeit zielt darauf ab, die Interessen von Unternehmen, Verbänden, Organisationen oder Einzelpersonen in der Politik zu vertreten. 

Einflussnahme:

  • Lobbyisten versuchen, die politische Agenda, Gesetze und politische Entscheidungen zu beeinflussen, indem sie politische Entscheidungsträger überzeugen, ihre Argumente zu berücksichtigen. 

Kontakte und Argumente:

  • Lobbyarbeit kann verschiedene Formen annehmen, darunter direkte Gespräche mit Politikern, die Bereitstellung von Informationen und die Organisation von Veranstaltungen oder Petitionen. 

Strategische Ziele:

  • Lobbyisten verfolgen oft strategische Ziele, um politische Entscheidungen zu beeinflussen und ihre eigenen Interessen zu fördern. 

Transparent und legitim:

  • Lobbyarbeit kann eine legitime Form der Interessenvertretung sein, vorausgesetzt sie ist transparent und öffentlich zugänglich. 

Beispiele für Lobbyarbeit:

Wirtschaft:

  • Unternehmen setzen sich für Steuersenkungen oder Deregulierung ein, um ihre Geschäftstätigkeit zu fördern.

Verbände:

  • Verbände wie Gewerkschaften oder Umweltschutzorganisationen lobbyieren für die Durchsetzung ihrer politischen Forderungen.

NPO:

  • Non-Profit-Organisationen wie Hilfsorganisationen versuchen, politische Unterstützung für ihre Projekte zu erhalten. 

Wichtige Aspekte der Lobbyarbeit:

Transparenz:

  • Es ist wichtig, dass Lobbyarbeit transparent ist und die Öffentlichkeit über die Interessen und Aktivitäten der Lobbyisten informiert ist. 

Verantwortung:

  • Lobbyisten sollten sich verantwortungsvoll und ethisch verhalten und die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen. 

Demokratische Prozesse:

  • Lobbyarbeit ist ein Bestandteil demokratischer Prozesse, da sie die Möglichkeit bietet, die Interessen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen in der Politik zu vertreten. 
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Warum ist die AFD gesichert rechtsextrem?

Eines vornweg. Ich bin kein AFD Wähler. Ich bin aber jemand, der umfassend politisch informiert sein möchte und Meinungen nicht unreflektiert übernimmt, sondern alles hinterfragt.

Zu meiner Frage oben. Die Spontanantwort, die vielen von euch jetzt einfallen wird, ist: "weil der Verfassungsschutz das gesagt hat".

Mir reicht das aber nicht als Begründung. Das Gutachten des Verfassungsschutzes über die AFD ist "Geheimsache", also bekommt der Normalo Bürger die Antwort WARUM? nicht beantwortet. Der Verfassungsschutz selber ist auch nichts anderes als ein politisches Organ, d.h. je nachdem, welche Leute da platziert sind, linke, rechte, fällt so ein Urteil eventuell unterschiedlich aus. Daher würde ich das jetzt nicht als Maßstab aller Dinge nehmen.

Also meine Frage an euch:

Warum ist also die AFD gesichert rechtsextrem?

Bitte liefert mir nur überprüfbare Fakten mit Originalzitaten und Quellenangaben.

Mich würde das echt brennend interessieren. Alle Medien bleiben diese Antwort bisher schuldig.

UPDATE: Die Frage ist beantwortet. Das Gutachten ist geleakt (https://www.nius.de/politik/news/nius-veroeffentlicht-komplettes-verfassungsschutz-gutachten-afd/6e8ff90c-285f-49c4-9733-71e4604d3019) Anscheinend hat der Verfassungsschutz nicht mehr zusammengetragen, als öffentlich bereits bekannt ist. Es gab überhaupt keinen Grund das Gutachten geheim zu halten, da es keine geheindienstlich ermittelten Informationen enthält.

Zusammenfassend lässt sich sagen. Es gibt eindeutig verfassungswidrig Aussagen der AFD. Allerdings ist das so wirklich eindeutig nur im Fall Andreas Gehrmann. Jetzt lässt sich darüber streiten, ob man das durchgehen lässt, weil man den Linken auch Hämmer wie "Tretet der moralischen Erpressung durch den sogenannten Holocaust entgegen" (Quelle: Flugblatt des Kreisverbandes derDuisburg) durchgehen lässt. Meiner Meinung nach sollte keiner, weder links noch rechts verbal derart entgleisen. Aber in einem Rechtsstaat sollten alle gleich behandelt werden.

Ich möchte jetzt nicht Werbung für die AFD machen, sondern für die freiheitlich demokratische Grundordnung allgemein. Wer meint, man könne diese außer Kraft setzen, um die Feinde der Demokratie zu erledigen, ist selber der größte Feind der Verfassung. Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel.

Gesetz, Demokratie, Partei, Rechtsextremismus, Verfassung, AfD, Rechtspopulismus

Textbausteine um Satire / Sarkasmus / Witze für jeden erkenntlich zu machen. Wie würdet Ihr es formulieren?

Dieter Hallervorden sagte vor nicht allzu langer Zeit ,,Woke Menschen verstehen keine Satire mehr" und womöglich ist da was dran.

Humor wird in unserer Gesellschaft immer härter verurteilt, ebenso wie in der Politik durch besonders anzeigefreudige Politiker*innen. Besonders interessant war die Begründung des Gerichts, als ein Mann wegen eines Memes über Frau Faeser (Hasse Meinungsfreiheit) hart verurteilt wurde.., aber noch interessanter dessen Begründung:

Das Gericht ist der Auffassung, das für den unbefangenen Leser nicht zu erkennen ist, dass an dem Bild Veränderungen vorgenommen wurden.

Um Menschen die Schwierigkeiten haben Witze, Satire, Humor und Sarkasmus zu verstehen, wäre es hilfreich einen eindeutigen Hinweis unter Memes zu schreiben, dass es sich hierbei (nehmen wir Fr. Faeser mit dem Schild: Hass auf Meinungsfreiheit) um kein echtes Zitat / Aussage der dargestellten Person handelt.

Wie würdet Ihr solch einen Textbaustein verfassen, dass auch so ziemlich jeder versteht, dass das gezeigte Meme keine echte Aussage enthält bzw. sich das Gezeigte nicht so abgespielt hat?

Nehmen wir z.B. dieses Meme.

Für wahrscheinlich die Meisten ist es offensichtlich, dass es sich um einen Witz handelt.. doch ein sehr geringer Teil von Menschen glaubt tatsächlich, dass an diesem Bild keine Veränderungen vorgenommen wurden. Hier wäre ein Text hilfreich um den Restlichen ganz klar zu machen, dass dieses Bild nicht original ist.

Bild zum Beitrag
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Rechtlich unbedenklich?

Hallo... kurze Story..

Wohnte lange in einer Siedlung... Leider kam es zu einem Streit mit mir und den Mietern, da ich zwar immer helfen durfte und es bei den am längsten dort wohnenden Mietern zu grundlosen Diffamierungen kam. Als ich dann sagte, dass ich nichts mehr mache und den Kontakt beende hatte ich Reißnägel in der Fußmatte, Mein Rad wurde entsorgt ( Bei Entrümplung wurde gesagt, dass der Besitzer verstorben ist). Ich wurde immer mehr ausgerichtet. Der Vermieter machte nichts und sagte nur, ich solle es ignorieren. Dann kam es zu Öffnungen der Keller - Brandschutztüren im Sommer. Dies zog eine deutliche logische Feuchtigkeit nach sich, welche für Schimmel sorgte. Ich habe mich darüber beschwert, die Vermieter hängten aber nur einen Zettel aus. Also machte ich jedes Mal die Türen zu. Einmal hatte eine Dame dann einen Alarm ausgelöst. Ich fragte sie, was das jetzt soll und ICH rief die Polizei ! Diese kam und stellte die Dame zur rede. Ich hatte auch GsD einen Zeugen. Sie machte sich absichtlich einen Kratzer in den Oberarm, den sie sogar vergaß zu erwähnen und sich erst dann wieder erinnerte, als ich sie neben der Polizei darauf ansprach. Auch meine Partnerin (Altenpflegerin) würde Leute schlagen usw.

2 Monate später der Hammer, Räumungsklage !!!!! Ich soll angeblich Leute geschlagen habe, Menschen bedroht, das Zusammenleben mit mir (wohnte dort 22 Jahre) sei unerträglich, ich masturbiere vor Kinder usw. Ich war sehr erzürnt und nahm mir einen Anwalt, natürlich ist davon nichts wahr! Ich lachte sogar, aber das verging mir schnell. Ich sage nur unser Rechtssystem.... Ich muss beweisen, dass es nicht so ist! Es gibt keine Anzeige nichts gegen mich, ich habe Fotos, wo alle noch zusammengesessen sind. Unterschriften wurden von anderen Häusern gesammelt, die mich nicht mal kennen, Adressen wurden einfach hinzugefügt. Mein Anwalt meinte, dass mir den falschen Adressen tut nichts zur Sache, das sind Formalfehler. Wir können klagen, gewinnen zu 100 %, aber ich soll besser gleich wegziehen. Ich konnte das nicht glauben und nahm mir noch einen zweiten Anwalt. Auch dieser sagte, dass es wenig Sinn hat, es würde nie mehr aufhören und wenn sich da eine Person dann z.B. absichtlich die Treppe runterwirft bin ich dran. Zudem zahlt die Rechtschutz keine Strafsachen bzw. Beschuldigungen wie diese abartige Anschuldigung vor den Kindern!

Ich bin jetzt umgezogen, den Nerven tut es gut, denke dass ist es auch was die Anwälte auch meinten. Dennoch möchte ich etwas als "Dankeschön" machen. Die Haupttäter dieser Beschuldigungen hat einen Sohn, der im Konkurs ist, aber auf Mutti ein Auto angemeldet hat und sich über eine 20 Jahre jüngere Freundin aushalten lässt. Diese durfte auch seine Harley zahlen !!!! Ich habe auf der offiziellen Seite gelesen, dass diese Person eingetragen ist und Schulden. Nie im Leben jemals was gearbeitet immer nur der Vater Staat auf der Tasche gehängt.

Nun zu meiner Frage. Ist es erlaubt, diese öffentliche Eintragung anderen Mietern dort in den Postkasten zu legen. Möchte einfach wenigsten etwas Genugtuung für den mir entstandenen Schaden etc. Ich weiß, man sollte solche Leute vergessen etc. aber ganz ehrlich, ich kann solche Anschuldigungen auch nicht einfach so wegstecken. Und unser Rechtssystem ist ja wirklich eine Frechheit.

Hoffe es hat sich wer die Mühe gemacht und kann mir sagen, ob es eben erlaubt ist.

vielen lieben Dank und ein friedliches Miteinander

Allgemeinwissen, Rechtsanwalt, Anwalt, Gesetz, Streit

Meinung des Tages: AfD vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft - wie bewertet Ihr diese Entscheidung?

(Bild mit KI erstellt)

AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die bisher als "Verdachtsfall" klassifizierte AfD auf Bundesebene nun als "erwisen rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Die Entscheidung basiert auf einem über 1.000 Seiten starken Gutachten, das zahlreiche Belege für demokratiefeindliche, rassistische und völkisch-nationalistische Tendenzen enthält.

Die Hochstufung ermöglicht weiterhin den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel – wie Abhörmaßnahmen oder die Anwerbung von Informanten –, verändert aber formal erst einmal nichts an den bisherigen Befugnissen.

Inhalt und Begründung des Gutachtens

Das Gutachten beinhaltet u.a. rassistische und pauschalisierende Äußerungen gegenüber Migranten, Muslimen und Menschen mit Migrationshintergrund. Besonders hervorgehoben wird der sogenannte „völkische Nationalismus“ und die Verwendung des Begriffs „Remigration“. Auch Aussagen von Alice Weidel sowie weiterer AfD-Funktionäre werden als Beleg für die Missachtung der Menschenwürde und demokratischer Grundsätze angeführt.

Politische Konsequenzen

Die Neueinstufung hat die Diskussion über ein mögliches Verbotsverfahren neu entfacht. Während einige Politiker wie Grünen-Chef Banaszak nun ein Verbot befürworten, lehnen CDU-Politiker wie Hendrik Wüst und CSU-Politiker Alexander Dobrindt ein solches ab; sie betonen die Notwendigkeit politischer Auseinandersetzung statt juristischer Schritte. Die rechtlichen Hürden für ein Verbot gelten zudem als sehr hoch.

Die AfD hat angekündigt, juristisch gegen die Einstufung vorzugehen, sieht sich politisch verfolgt und fordert parlamentarische Ämter ein.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Einschätzung des Verfassungsschutzes?
  • Sollte Eurer Meinung nach ein AfD-Verbotsverfahren eingeleitet werden?
  • Was denkt Ihr darüber, dass das komplette Gutachten aus Daten- und Personenschutzgründen nicht offen gelegt wird?
  • Was bedeutet die Neubewertung des Verfassungsschutzes für den politischen Wettbewerb und die Rolle der AfD als Oppositionspartei?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Bild zum Beitrag
Ich bewerte die Einstufung als positiv, da... 54%
Ich sehe die Einstufung kritisch, weil... 40%
Andere Meinung und zwar... 6%
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Warum wird Hass und Volksverhetzung von manchen als Meinungsfreiheit verteidigt?

Letztes Jahr kam es auf Sylt zu einem Vorfall, bei dem Jugendliche aus wohlhabendem Elternhaus die rassistische Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ brüllten. Das Ganze wurde gefilmt und als „freie Meinungsäußerung“ abgetan, obwohl die Jugendlichen eindeutig Volksverhetzung begangen haben.

Es ist einfach nicht zu fassen, dass in einem Land wie Deutschland, das sich selbst als eine Demokratie rühmt, solche rassistischen Parolen von jungen Menschen gröhlend verbreitet werden und das Ganze als „freie Meinungsäußerung“ abgetan wird! Was zur Hölle ist das für eine Gesellschaft, in der Menschen, die öffentlich „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ brüllen, nicht einmal für Volksverhetzung belangt werden? Es zeigt nur einmal mehr, wie tief die Gesellschaft in rechten Denkmustern verankert ist und wie wenig ernst sie Diskriminierung, Rassismus und Hetze nimmt.

Da wird ein Hitlergruß gezeigt und das ist dann auch noch das einzig wirklich Strafbare in diesem Szenario? Die anderen, die in diesem Video rassistische Parolen gröhlen, bekommen nicht einmal einen Strafbefehl? Wir reden hier von Menschen, die bewusst eine ideologische Grenze überschreiten, die schon zu den dunkelsten Momenten der Geschichte geführt hat. Und wir lassen es einfach zu, dass das als „Meinungsfreiheit“ durchgeht?

Es ist wirklich kaum zu ertragen, dass gerade solche Taten immer wieder mit so einem minimalen Aufwand an Konsequenzen abgehandelt werden. Und wer sich dann noch wundert, dass Menschen aus benachteiligten Gruppen in diesem Land das Gefühl haben, nicht wirklich gleich behandelt zu werden, der sollte sich mal überlegen, wie solche Vorfälle, die als Lappalien abgetan werden, das Bild von „Gleichheit“ in der Gesellschaft verzerren.

Geschichte, Gesetz, Diskriminierung, Rassismus, Rechtsextremismus, AfD

AfD reicht Klage gegen Verfassungsschutz ein. Wird sie damit erfolgreich sein?

Der Verfassungsschutz ist sich sicher: Die AfD ist rechtsextrem und bedroht die Verfassung. Gegen diese Einschätzung will sich die Partei nun vor Gericht wehren.

Die AfD hat nach eigenen Angaben Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingereicht. Ein entsprechendes Schreiben sei an das zuständige Verwaltungsgericht Köln verschickt worden, bestätigte der Sprecher von Parteichefin Alice Weidel, Daniel Tapp. In Köln hat das BfV seinen Sitz.

Das Bundesamt hatte mitgeteilt, die Partei fortan als gesichert rechtsextrem einzustufen. Die AfD hatte die Behörde per Abmahnung bis heute, 8.00 Uhr, aufgefordert, dies zurückzunehmen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Anderenfalls werde eine schon vorbereitete Klage mit Eilantrag eingereicht. Der Verfassungsschutz antwortete nach AfD-Angaben nicht darauf.

Mit der Klage versucht die Partei der Behörde nun gerichtlich zu untersagen, die AfD als gesichert rechtsextrem Bestrebung einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen. In dem Abmahnungsschreiben hieß es, man halte sowohl diese Einstufung als auch die Bekanntgabe dieses Umstands für rechtswidrig.

Der Inlandsnachrichtendienst hatte die AfD »aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextrem Bestrebung« eingestuft. Zuvor hatte er die Partei als Verdachtsfall behandelt. Auch dabei ist bereits der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt, etwa sogenannte V-Leute oder Observationen, Bild- und Tonaufnahmen. Bei einem als gesichert extremistisch eingestuften Beobachtungsobjekt sinkt die Schwelle für den Einsatz solcher Mittel.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) arbeitete seit vielen Monaten an einem Gutachten zur AfD. Nach SPIEGEL-Informationen hat die Behörde die Neubewertung der von Alice Weidel und Tino Chrupalla geführten Partei vergangene Woche fertiggestellt und dem Bundesinnenministerium vorgelegt. Das Gutachten umfasst über 1100 Seiten und enthält zahlreiche Belege, die den verfassungsfeindlichen Charakter der Partei untermauern.

Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-reicht-klage-gegen-verfassungsschutz-ein-a-c2a66a21-0f88-4562-afe8-def2f3340e61?sara_ref=re-so-app-sh

AfD-Klage hat keinen Erfolg 70%
AfD-Klage hat Erfolg 16%
Unentschieden 14%
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Dürfen Beamte nun eigentlich noch Parteimitglied der AFD sein?

und erst recht für diese laut Beamtengesetzt für Posten im Staatsapparat sich aufstellen lassen, oder hängt das von z.B. der Besoldungsgruppe ab ?

Das sagt chatGPT dazu :

Die Mitgliedschaft von Beamten in der AfD ist rechtlich nicht per se verboten. Allerdings hat die jüngste Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ erhebliche Auswirkungen auf Beamte im öffentlichen Dienst.

Beamte sind gemäß Grundgesetz verpflichtet, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Eine bloße Parteimitgliedschaft führt nicht automatisch zu disziplinarischen Maßnahmen. Jedoch können zusätzliche Aktivitäten, wie das Übernehmen von Funktionen innerhalb der Partei oder verfassungsfeindliche Äußerungen, disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, bis hin zur Entfernung aus dem Dienst. ZEIT ONLINE

Das Deutsche Institut für Menschenrechte betont, dass ein aktives Eintreten für die AfD mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht von Beamten unvereinbar ist. Dienstvorgesetzte sind angehalten, bei Kenntnis einer solchen Mitgliedschaft disziplinarrechtlich tätig zu werden. Institut für Menschenrechte

In sicherheitsrelevanten Bereichen, wie Polizei oder Bundeswehr, wird besonders genau hingeschaut. Hier könnten bereits Mitgliedschaften ohne weitere Aktivitäten problematisch sein. Das Bundesinnenministerium betont, dass es auf das konkrete Verhalten ankommt und nicht allein auf die Zugehörigkeit zu einer Partei. FAZ.NETThe Epoch Times

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Böser wilder Kater in der Nachbarschaft?

Hallo liebe Community,

Es läuft schon seit längerem in unserem Dorf ein Kater umher. Unsere zwei Katzen verstanden sich nie gut mit ihm, es verlief aber immer friedlich bis jetzt. Seit einigen Monaten aber greift er sie regelmäßig an, vorallem unsere 16 jährige Katze. Diese musste schon genäht und operiert werden wegen schweren Verletzungen durch diesen Kater.

Als ich mich auf die Suche nach dem Besitzer gemacht habe (unter anderem auch um die Rechnungsfrage zu klären) fand ich noch eine Betroffene die ein ähnliches Problem hat. Ihr 14 jähriger Kater wird auch regelmäßig von diesem bösen Kater angegriffen und sie musste ihn schon oft zum Tierarzt und Notdienst bringen.

Nach weiterem suchen ergab sich, dass dieser Kater bei jedem nur 'zu Besuch' ist und niemanden richtig gehört. Ich habe zwar jemanden gefunden der angibt, den Kater mit in unser Dorf gebracht zu haben aber dieser sei von einer anderen Dorfbewohnerin durch 'anfüttern' ihr geklaut worden. Sie hat ihn beim Tierarzt bereits abgemeldet und ist nicht mehr verantwortlich.

Jetzt stellt sich nur die Frage was wir tun sollen. Dieser Kater ist gegenüber alten Katzen ein richtiges Monster, er würde sie töten wenn wir nicht dazwischen gehen würden. Unsere 16 Jährige Katze traut sich schon nicht mehr nach draußen. Die andere 8 jährige Katze ist noch kräftig und kommt gegen ihn gut an, er hält auch möglichst Abstand. Alle die Angaben den bösen Kater zu kennen wollen aber nicht, dass er verschwindet (Tierheim zum Beispiel) aber weigern sich gleichzeitig sich für ihn verantwortlich zu fühlen. Sie wollen, dass er weiter rum laufen darf denn 'die Natur ist eben so'.

Wir wollen dem Kater auch eigentlich nicht seine gewohnte Umgebung nehmen, wir wollen aber unsere Katzen auch nicht in Gefahr sehen. Wir wollen aber auch nicht, dass das Dorf uns jetzt hasst wenn wir den Kater ins Tierheim bringen.

Hat jemand ne Lösung für dieses Dilemma? Ich würde es allen gerne Recht machen aber keiner hat so wirklich Lust drauf sich darum zu kümmern bzw. zu sprechen. Sie sind alle eher so passiv aber Hauptsache der Kater verschwindet nicht und sie müssen sich nicht um irgendwelche Schäden durch ihn kümmern.

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Deutschland 2025: Menschliche Polizei. Unmenschliche Gesetze?

| Bild: rheiderland.de

Wichtige Info: Dieses Bild und die darauf gezeigte Person steht in keinem Zusammenhang mit dem Instagram Reel-Video und soll nur ein Beispielbild darstellen.

Guten Tag liebe GF-Community.

Beim Scrollen durch Instagram-Reels bin ich auf ein Video gestoßen, das mich nachdenklich gemacht hat:
Darin spielten ein paar kleine Kinder friedlich mit einem Ball, bis plötzlich die Polizei einschritt und sie darauf hinwies, dass das Ballspielen nach 20 Uhr verboten ist.

Es ist echt bedrückend zu sehen, wie selbst einfache Kinderspiele wie das Ballspielen am Abend inzwischen reglementiert werden. Natürlich gibt es Regeln, die eingehalten werden müssen aber wenn Kinder friedlich spielen und niemanden stören, stellt sich die Frage, wie sinnvoll solche Einschränkungen wirklich sind.
Statt Lebensfreude und kindliches Verhalten zu fördern, wird hier mit bürokratischer Härte reagiert. Das sollte uns zu denken geben!

| Eigene Meinung:

Es wirkt eigentlich fast schon zu absurd wenn ich ehrlich bin.
In einer Welt, in der Kinder immer mehr Zeit vor Bildschirmen verbringen, wird das analoge, soziale Spiel plötzlich zum Problem zumindest dann, wenn es nach 20 Uhr stattfindet. Dass die Polizei kleinen Kindern das Ballspielen verbietet, ist auch kein Einzelfall, sondern ein Symptom einer bzw. unserer Gesellschaft, die sich zunehmend von Menschlichkeit und gesunden Prioritäten entfernt.
Anstatt Lärmquellen wie Straßenverkehr oder Partyexzesse ins Visier zu nehmen, wird kindliche Lebensfreude zum Störfaktor erklärt.

| Instagram Reel:
https://www.instagram.com/reel/DIyZRo9CFFF/?igsh=MWJ4NHlsM2prMnMzcA==

| Fragen:

Was sagt das über uns aus?
Was ist eure Meinung zu diesem Thema?

Mit freundlichen Grüßen

RobinPxGF.

Bild zum Beitrag
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SCHULDIG ODER FREISPRUCH

TATHERGANG: ein Passagierflugzeug von Berlin nach München mit über 150 Passagieren wird von Terroristen gekapert und wird ein Ziel nämlich das Stadion das voll ist mit 70 000 leuten oder ein Rockkonzert mit 35 000 Leuten anfliegen

nun erfährt die Bundeswehr durch einen erźwungenen Funkspruch vom Piloten davon und schickt 2 Eurofighter(Flugzeuge) dahin die erst-wie das Protokoll es sagt-versuchen das Passagierflugzeug abzuträngen das klappt nicht das letzte was man machen kann ist das Flugzeug abzuschiesen was aber nicht verfügt wird

nun schiest einer nach dem er ausdrücklich KEINE Erlaubnis bekommen hat das Flugzeug abzuschiesen trotzdem das Flugzeug ab und tötet damit über 150 Menschen um über 70 000 zu retten

es gab ein Gesetz das genau das erlaubt hat was dann aber wieder abgeschafft hat unter der Begründung das das abwiegen von Menschenleben nicht geht da jedes Menschenleben unendlich wertvoll ist und somit kann man nicht sagen das 10xunendlich mehr ist als 100 000xunendlich

es ist auch so das ein Vater der seiner Tochter mit dem Auto ausweicht und deswegen einen anderen Menschen tötet nicht schuldig ist

ein Menschenleben zu nehmen um mehrere zu retten ist nicht so genau gesetzlich geregelt

Ist der Pilot in 150 Morden schuldig da er Menschen als Objekte gesehen hat

oder ist er nicht schuldig da er mit seinem Handelm die 70 000 leute gerettet hat

FREISPRUCH 85%
SCHULDIG 15%
Flugzeug, Tod, Gesetz, Moral

Elektronische Patientenakte: Team Zustimmung oder Team Widerspruch?

Die elektronische Patientenakte (ePA) wurde diese Woche nach einer über dreimonatigen Testphase bundesweit eingeführt. Bereits im Januar wurde für alle gesetzlichen Versicherten automatisch eine ePA angelegt. Ab Oktober soll sie für Ärztinnen, Ärzte und andere Leistungserbringer verpflichtend sein, für Patientinnen und Patienten bleibt sie freiwillig. Wer also keine ePA möchte, kann weiterhin widersprechen. Die ePA speichert Gesundheitsdaten wie Rezepte, Impfungen, Arztbriefe, Befunde oder Medikationspläne einrichtungsübergreifend und ermöglicht es Versicherten, eigene Daten hinzuzufügen sowie Zugriffsrechte individuell zu steuern. Ziel ist es, Versorgungslücken zu schließen, Doppeluntersuchungen und Bürokratie zu vermeiden sowie den Datenaustausch zu erleichtern.

Der geschäftsführende Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete die ePA als „Zeitenwende“ für das Gesundheitssystem. Er ist überzeugt, dass die Behandlung durch vollständige Labordaten und Befunde optimiert werde. Darüber hinaus wird bessere Forschung durch die Verfügbarkeit zuverlässigerer, anonymer Daten begünstigt. Ferner sei der Datenschutz gewährleistet, sodass die Vorteile einer digitalen, strukturierten und sicheren Akte die Risiken überwiegen. Zum Schutz der Daten gelten strenge Sicherheitsvorgaben wie PIN-geschützter Zugriff, Freigaberechte und technische Standards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Krankenkassen wie die AOK betonen, dass die ePA Versorgung effizienter mache, da alle relevanten medizinischen Unterlagen zentral und jederzeit verfügbar sind.

Patientenschutz-Verbände haben nach wie vor Bedenken gegen die ePA. Sie kritisieren bspw. die mangelnde Feinsteuerung der Datenfreigabe, die Komplexität der Bedienung sowie Datenschutzrisiken. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz (DGHS) wirft der Regierung „Irreführung” vor. Gegenüber KNA erklärte DGHS-Vorstand Eugen Brysch am Montag, dass entgegen der bisherigen Darstellung, Versicherte derzeit keine Möglichkeit hätten, einzelne Dokumente nur bestimmten Ärzt:innen oder Apotheken zur Einsicht freizugeben. So könne bspw. ein Orthopäde erkennen, dass ein Patient psychotherapeutisch behandelt werde, selbst wenn dieser die entsprechende Information nur für neurologische Fachärzt:innen freigegeben habe. Brysch forderte daher, die künftige Bundesregierung müsse die Einführung der ePA aussetzen, bis eine differenzierte Zugriffskontrolle gewährleistet sei.

Quelle

  • Wie findet Ihr es, dass für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt wurde, sofern sie nicht widersprachen?
Eher positiv 41%
Sehr negativ 24%
Eher negativ 15%
Sehr positiv 14%
Unentschieden 7%
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Wie viele V-Leute hat der Verfassungsschutz in der Führungsetage der AFD - und wer ist es?

Bei der NPD waren es mindestens 11.

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-05/verfassungsschutz-npd-verbot

Mit 11 sicherlich gut bezahlten "Informanten" in der Führung einer Partei sammelt man natürlich nicht nur Informationen, man könnte die Parteiaktivitäten, Ziele usw. sogar steuern. Möglicherweise gab es sogar Gelder für Infomaterial, Veranstaltungen und Konzerte, Werbung und logistische Unterstützung. Man muss sich dabei immer denken, dass es um Staatsgeheimnisse geht, es könnten also auch noch mehr gewesen sein.

Ich würde vermuten Dr. Alice Weidel, Björn Höcke, Tino Chrupalla, Beatrix von Storch und Dr. Alexander Gauland sind sicherlich V-Leute.

V-Leute geben internes an die Staatsbehörden weiter und dürfen sogar teilweise Straftaten begehen und dazu anstiften.

Die deutschen Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren definieren eine V-Person als „eine Person, die, ohne einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören, bereit ist, diese bei der Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit vertraulich zu unterstützen und deren Identität grundsätzlich geheim gehalten wird.“[3]
In Deutschland sind der für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und den Bundesnachrichtendienst (BND) gültigen Legaldefinition des § 9b BVerfSchG nach Vertrauensleute Privatpersonen, deren planmäßige, dauerhafte Zusammenarbeit mit einem Nachrichtendienst Dritten nicht bekannt ist.
Die V-Person ist abzugrenzen vom Informanten, der lediglich im Einzelfall tätig wird, vom verdeckten Ermittler, der Polizeibeamter ist und vom verdeckten Mitarbeiter, der Angehöriger eines staatlichen Nachrichtendienstes ist. (§ 9a BVerfSchG)
Eine V-Person kann zum Agent provocateur (Lockspitzel) werden; die Grenzen zur Mittäterschaft sind teilweise fließend.
In jüngerer Zeit geriet die Praxis des Einsatzes von V-Personen in der rechtsextremistischen Szene durch deutsche Verfassungsschutz-Behörden vermehrt in die Kritik, insbesondere wegen des deshalb gescheiterten NPD-Verbotsverfahrens und der ungeklärten Vorgänge um die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund.
In der DDR nannte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) eine V-Person „inoffizieller Mitarbeiter“ (IM).Dieser war eine nicht hauptamtlich für das MfS tätige Person, deren Auftrag es nicht nur sein konnte, verdeckt Informationen zu beschaffen, sondern auch auf Ereignisse oder Personen Einfluss zu nehmen.

https://de.wikipedia.org/wiki/V-Person

Polizei, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Bundestag, Demokratie, Rechtsextremismus, Verfassung, Wahlen, AfD, Rechtspopulismus, NPD

Ist ein ethnischer Volksbegriff rechtsextrem?

Das Grundgesetz kennt einen ethnischen Volksbegriff. So heißt es in Art. 116 Abs. 1 GG:

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Den Vätern und Müttern des Grundgesetzes war also klar, dass neben der Staatsbürgerschaft auch ein ethnisches Volk besteht. Der Verfassungsschutz betrachtet diese Vorstellung heute ironischerweise als verfassungswidrig. Auf seiner Homepage schreibt er über einen rechten Verein:

So vertreten die Führungspersonen des IfS ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis und streben ein ethnokulturell möglichst homogenes Staatsvolk an. Die propagierte Vorstellung, dass es ein deutsches Volk jenseits des im Grundgesetz als der Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen definierten Staatsvolkes gebe, impliziert eine Herabsetzung von eingebürgerten Staatsangehörigen zu Deutschen zweiter Klasse.

Anlässlich der heutigen Hochstufung der AfD zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung äußerte der Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Sinan Selen:

Maßgeblich für unsere Bewertung ist das die AfD prägende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet und in ihrer Menschenwürde verletzt.

Anders ausgedrückt: Wer glaubt, dass es außerhalb der Staatsbürgerschaft so etwas wie ein ethnisches deutsches Volk gibt, das sich durch Abstammung auszeichnet, ist für den Verfassungsschutz ein Rechtsextremist.

Bei anderen Völkern hat damit seltsamerweise niemand ein Problem. Bei Deutschen ist dies aber auf einmal höchst gefährlich. Der Journalist Jan A. Karon schreibt dazu:

https://x.com/jannibal_/status/1918290606616436950

Ich denke damit hat Jan A. Karon Recht.

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