Unwissend schwarzgefahren?
Ich bin ein 14 jähriger junge und wurde 2min vor der nächsten Station von nem Kontrolleur kontrolliert dabei wurde mir gesagt das ich meinen Anschluss fahrausweis schon aufgebraucht hätte obwohl ich den 30min vorher gekauft habe und nur 1station bis nach Brandenburg gefahren bin jetzt muss ich meinen Eltern die 60€ Strafe erklären
5 Antworten
Da du noch nicht vollgeschäftsfähig bist musst du nach gängiger Rechtssprechung kein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen.
Und ohne Vorsatz wäre die Erhebung noch zusätzlich fraglich.
Ihr solltet der Forderung widersprechen, gegebenenfalls eine Rechtsberatung konsultieren.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Die einzige Frage steht in der Überschrift. Also: ja.
Um was für einen Anschlussfahrausweis geht es?
Wenn du beispielsweise ein Ticket für den Bereich Berlin AB hast und dazu einen Anschlussfahrausweis für den Bereich C kaufst, dann kannst du auch nur bis in den Bereich C fahren, aber nicht weiter nach Brandenburg hinein.
(Oder meinst du nicht das Land Brandenburg, sondern die Stadt? Da bist du eindeutig bereits aus dem Berliner ABC-Bereich heraus.)
Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht. Aber, es duerfte deinem Fall nur der normale Fahrpreis anfallen.
Naja ich hatte AB als schülerticket wohne an der Grenze und habe nen Anschluss C ermäßigt gekauft bin zum Flughafen gefahren (3 Stationen) und in meinen rb eingestiegen der mich zurück zum berlin Hbf bringen sollte kurz vor der ersten Station in berlin werde ich kontrolliert und die frau sagt mir das ticket ist ungültig