Unwissend schwarzgefahren?

5 Antworten

Da du noch nicht vollgeschäftsfähig bist musst du nach gängiger Rechtssprechung kein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen.

Und ohne Vorsatz wäre die Erhebung noch zusätzlich fraglich.

Ihr solltet der Forderung widersprechen, gegebenenfalls eine Rechtsberatung konsultieren.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Die einzige Frage steht in der Überschrift. Also: ja.

Um was für einen Anschlussfahrausweis geht es?

Wenn du beispielsweise ein Ticket für den Bereich Berlin AB hast und dazu einen Anschlussfahrausweis für den Bereich C kaufst, dann kannst du auch nur bis in den Bereich C fahren, aber nicht weiter nach Brandenburg hinein.

(Oder meinst du nicht das Land Brandenburg, sondern die Stadt? Da bist du eindeutig bereits aus dem Berliner ABC-Bereich heraus.)


LOstJoel 
Beitragsersteller
 07.05.2025, 09:23

Naja ich hatte AB als schülerticket wohne an der Grenze und habe nen Anschluss C ermäßigt gekauft bin zum Flughafen gefahren (3 Stationen) und in meinen rb eingestiegen der mich zurück zum berlin Hbf bringen sollte kurz vor der ersten Station in berlin werde ich kontrolliert und die frau sagt mir das ticket ist ungültig

Rolf42  07.05.2025, 09:50
@LOstJoel

Ach, du bist mit demselben Anschlussfahrausweis erst aus dem Bereich B zum Flughafen (Bereich C) und dann weiter Richtung Hauptbahnhof gefahren? Da weiß ich nicht, ob das so geht, aber eine Rückfahrt ist das dann ja eigentlich nicht.

LOstJoel 
Beitragsersteller
 07.05.2025, 12:43
@Rolf42

Naja man kann sagen das ich ja direkt in berlin hätte bleiben können deshalb bin ich mir da nicht sicher