Darf man bei einem trächtigen Fundtier legal abtreiben/kastrieren?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ob mit oder ohne Kitten - ein Fundtier kastrieren zu lassen, kann immer als Sachbeschädigung betrachtet werden, wenn der eigentliche Besitzer sich dann doch noch meldet und das nicht gut findet. Bei einer trächtigen Katze wäre bei der Frage nach der Höhe des Schadenersatzes dann eben auch der finanzielle Wert der nun nicht geborenen Kitten zu berücksichtigen. Bei Zuchtkatzen kommt noch die Wertminderung des Zuchttiers hinzu. Genau diese Punkte sind es eben, an denen Tiere im Gesetz analog zu Sachen behandelt werden.

Ebenfalls wäre das so komplett auf eigene Kappe eine Fundunterschlagung. Gefundene Tiere MÜSSEN beim Fundbüro der Kommune gemeldet werden. Und meist geht von diesem dann aus, dass das Tier im Tierheim der Kommune untergebracht wird (man kann sich natürlich dem Tierheim als Pflegestelle mit Option auf Übernahme gleich anbieten, das ist oft durchaus möglich, weil ja auch im Sinne der Tiere :)). "Entscheider" über einen solchen Eingriff ist dann die Kommune, vertreten durch das Tierheim.

Unsere Tierärztinnen ziehen die Grenze bei Kastrationen "mit Inhalt" übrigens so ca. ab der 3./4. Trächtigkeitswoche bzw. an dem Punkt, wo die Föten zunehmend als Kitten erkennbar werden. Neben ihren eigenen moralischen Bedenken und somit einer Form von Selbstschutz übrigens auch deshalb, weil die Katzen daran sonst wohl oft auch emotional ganz schön zu knabbern haben, da sie wegen der ganzen krassen Hormonumstellungen ja merken, dass die Schwangerschaft nicht mehr da ist :/.... Bin da neulich ein bisschen mit ihnen ins Plaudern gekommen, ohne wirklichen Anlass, aber war echt ganz interessant, weil unsere Tierärztinnen auch wirklich viel mit Menschen aus dem Tierschutzbereich zusammenarbeiten und da somit auch bei diesem Thema immer wieder vor schwierigen Entscheidungen, egal in welche Richtung, stehen.

Ein Fundtier muss gemeldet werden das ist rechtlich verpflichtend somit klares Nein

davon abgesehen wenn ein leie erkennt das ein Tier Trächtig ist, ist dies zu 95% in dem Bereich wo kein Tierarzt aus ethischen Gründen mehr kasta abtreiben würden + das würde 400€+ kasta mit Gebärmutter + einschläfern eines jeden kitten bedeuten was alles andere als billig wäre wenn ein TA auf Etik pfeift

Fund Tier unterschlagen ist glaub gutes Stück mehr Straftat als Sachbeschädigung

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 1 Aussi 4 Coons, Eigenwurf

Du darfst bei einem Fundtier gar nichts. Du bist dazu verpflichtet es im Tierheim abzugeben, alles andere ist fundunterschlagung. Und im Tierheim dürfen Tiere ihre Babies bekommen.

Ein gefundenes Tier einfach zu behalten (nein beim TA nach Chip schauen reicht nicht) ist eine Straftat.


Maaeep 
Beitragsersteller
 07.05.2025, 21:10

Vielleicht habe ich die Frage etwas blöd formuliert. Das habe ich vorausgesetzt.

Dürften dann die Tierheim kastrieren? Ich habe von mehreren Fällen gehört, bei denen es passiert ist, deswegen ist mir die Frage gekommen.

DaLiLeoMishu  07.05.2025, 21:14
@Maaeep

"Legal abtreiben" darf man nicht einfach so, auch kein Tierheim. Denn ab einer bestimmten Lebenswoche des Fötus muss dieser euthanasiert werden. Somit bedarf es eines triftigen Grundes weshalb dieses Tier euthanasiert wird und dazu gibt es eine klare und eindeutige Rechtslage. Verstößt der Tierarzt dagegen drohen ihm bis zu 3 Jahre Gefängnis. Somit ist es nicht nur eine ethische oder moralische Frage, sondern klar eine Tierschutzfrage.

DaLiLeoMishu  07.05.2025, 21:21
@Maaeep

Ganz auf die schnelle alle relevanten Inhalte (KI generiert, weil es schneller geht):

1. Abtreibung (Fötusentfernung) bei trächtigen Katzen
Rechtslage:
Die Tötung von ungeborenen Tieren – also eine Abtreibung bei trächtigen Tieren, etwa durch eine Kastration während der Trächtigkeit – ist nicht grundsätzlich verboten, aber streng geregelt.
Wichtig:
Laut § 1 TierSchG dürfen keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Eine Kastration einer trächtigen Katze, bei der die Föten abgetötet werden, darf nur durchgeführt werden, wenn:
-ein vernünftiger Grund vorliegt (z. B. Tierschutzgründe wie Verhinderung von ungewolltem Nachwuchs bei herrenlosen Tieren),
-sie vom Tierarzt durchgeführt wird,
-sie nach tierärztlichem Standard unter Betäubung erfolgt.
Tierärztliche Sicht und gängige Praxis:
Frühträchtige Katzen werden mitunter kastriert, wenn dies im Sinne des Tierschutzes ist (z. B. Population wildlebender Katzen).
In späteren Trächtigkeitsstadien ist das ethisch und rechtlich heikler, wird aber in Ausnahmefällen ebenfalls praktiziert.
2. Euthanasie bei Tieren
Rechtslage:
Die Tötung von Tieren (Euthanasie) ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Relevanter Paragraph:
§ 17 TierSchG – Mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.
Definition (sinngemäß):
Euthanasie bedeutet die absichtliche, schmerzlose Tötung eines Tieres – meist durch einen Tierarzt – zur Vermeidung von Leiden oder zur Beendigung unheilbarer Zustände.
Ein "vernünftiger Grund" liegt z. B. vor bei:
-unheilbarer Krankheit mit starken Schmerzen,
-schwerwiegender Verletzung,
-tierschutzwidrigen Zuständen (z. B. bei verwilderten Katzen mit hohem Leidenspotenzial, ohne Vermittlungschance).
Wie muss die Tötung erfolgen?
Gemäß § 4 TierSchG: Nur unter wirksamer Betäubung, außer bei ausdrücklich geregelten Ausnahmen.
Durchführung: Nur von fachkundigen Personen, i. d. R. Tierärzten.