Muss es objektive Beweislage zur Anklageerhebung geben oder reichen subjektive Indizien aus?
Die Staatsanwaltschaft muss Anklage erheben, wenn die Ermittlungen „genügenden Anlass“ bieten. Das setzt nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung einen hinreichenden Verdacht im Sinne einer > 50 %-Verurteilungswahrscheinlichkeit voraus.
Geht das mit nur subjektiven Beweisen wie : Vorgeschichte, Verhaltensmuster, Motiv? Ohne Spuren, DNA; und objektive Elemente.
6 Antworten
Ja, das sind ja Indizien, die nur einen Schluss zulassen können. Der Richter übernimmt die Würdigung der Beweise.
Dafür sind Beweise notwendig. Vorgeschichte und Verhaltensmuster sind keine Beweise. Das Motiv ist nur ein Indiz. Auf so einer Grundlage Anklage zu erheben, hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun. In einem Rechtsstaat müssen belastbare, objektive Beweise vorliegen.
Genau aufgrund solcher Fragen studieren die Leute sowas fünf Jahre lang, bevor sie Entscheidungen treffen können.
In der modernen Forensik gibt es aber so gut wie keine Fall, in dem nicht objektive Spuren vorliegen, beispielsweise DNA, Stofffasern, Lack Partikel, etc. Die Herausforderung dürfte oft darin liegen, Tatverdächtige zu finden. Jemand, der in keiner DNA-Datenbank registriert ist, wird von den Behörden identifiziert und zur Überführung einem DNA-Test unterzogen werden müssen.
Wenn Dich mehrere Personen gesehen haben (=subjektiv) das du gestohlen hast dann reicht das aus.
Liest du die Antworten überhaupt oder haust du einfach so irgendwelche Kommentare raus?
Nein. Das regelt die Strafprozessordnung und danach müssen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte gegeben sein. Die Staatsanwaltschaften leugnen sogar Verbrechen, die auf Fernwirkungen basieren, weil angeblich diese Anhaltspunkte nicht gegeben seien, d.h. die akzeptieren keine naturwissenschschaftlich korrekte theoretische Darstellung eines solchen Falls ...
Nope sie vermuten, weil es vorgeschichte und Verhaltensmuster gibt