Stimmt das wirklich, dass das laut Verkehrsrecht gar nicht erlaubt ist, wenn ein deutscher Top-Manager während der Autofahrt seine Füße hochlegen möchte?!
6 Stimmen
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Nein, das ist wohl erlaubt!
Die StVO regelt das nicht.
Zivilrechtlich könnte im Schadensfall die Versicherung die Leistungen mindern, da beim korrekten Sitzen weniger Verletzungen entstanden wären.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Deutschland
Nein, das ist wohl erlaubt!
Das ist aber nun nichts außergewöhnliches, wenn man auf längeren Strecken entspannen möchte und chauffiert wird.
Das ist halt eine Frage von Sinn und Investitionsvermögen.
Die "L-Versionen" der Oberklasse von BMW und Mercedes sowie einige andere Hersteller bieten sowas ohne aufwändigen Umbau in Serie an.

Meiner Meinung nach nicht allgemein verboten, aber im Falle eines Unfalls will man die Beine sicherlich nicht hoch liegen haben.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Autofahrer