3 Antworten

Nein, das ist wohl erlaubt!

Die StVO regelt das nicht.

Zivilrechtlich könnte im Schadensfall die Versicherung die Leistungen mindern, da beim korrekten Sitzen weniger Verletzungen entstanden wären.

Nein, das ist wohl erlaubt!

Das ist aber nun nichts außergewöhnliches, wenn man auf längeren Strecken entspannen möchte und chauffiert wird.

Das ist halt eine Frage von Sinn und Investitionsvermögen.

Die "L-Versionen" der Oberklasse von BMW und Mercedes sowie einige andere Hersteller bieten sowas ohne aufwändigen Umbau in Serie an.

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 - (Recht, Deutschland, Gesetz)

Meiner Meinung nach nicht allgemein verboten, aber im Falle eines Unfalls will man die Beine sicherlich nicht hoch liegen haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Autofahrer