Darf man ein Auto im Autohaus abholen ohne Führerschein?

10 Antworten

ist ja bezahlt

Das ändert nichts daran, dass es ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug ist und die Fahrt im öffentlichen Verkehrsraum stattfindet.

Sprich, bezahlt oder nicht: Spätestens in dem Moment, in dem man vor dem Autohaus über den Randstein auf die Straße fährt, braucht man einen Führerschein.

Dem Autohaus kann das soweit egal sein.

Es ist dein Privates Problem, wenn dich dann schon bei der ersten Fahrt, und wenn es nur 100 m weit war, die Polizei anhält und ein Verfahren wegen fahrens ohne Führerschein startet. Dann lässt du das Auto entweder vom Abschlepper mitnehmen oder bezahlst an Ort und Stelle Parkgebühren, bis du den Führerschein gemacht hast.

Ebenso ist es dein privates Problem, wenn dann doch ein Unfall passiert (z.B. jemand fährt in dich rein) und ein gegnerischer Anwalt bekommt mit, dass du keinen Führerschein hast. Der freut sich über die Einladung, dir ne Teilschuld zuzuschieben.

...das mag hier vielleicht etwas anders gesehen werden und entstammt auch eher einem "Bauchgefühl": Ich denke, das Fahrzeug wird nicht herausgegeben, ohne dass einer der Abholenden eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Irgendwo hat das Autohaus eine Mitverantwortung, so lange sich das Fahrzeug noch in deren Einflussbereich befindet. Nur mal angenommen, bereits beim Verlassen des Grundstückes des Autohandels wird ein Unfall verursacht....würde das nicht unangenehme Fragen auch für den Autohändler nach sich ziehen. Er gibt das Fahrzeug schließlich heraus...in dem Moment liegt es also in seiner Verantwortung, sich zu überzeugen, ob an Personen, die auch fahren dürfen. Wenn 200 m weiter ein Fahrerwechsel stattfindet, hat er keinen Einfluss mehr.

TransalpTom  27.11.2023, 23:39

Das Autohaus muss nur bei Probefahrt bzw bei Fahrten , bei denen das Autohaus noch die Halterhaftung hat, sicherstellen, dass der Fahrer im Besitzt einer Fahrerlaubnis ist.
So, als wenn Du Dein Auto Deinem Nachbarn oder einem Kumpel leihst.
Bei Abholung des Fahrzeuges ist der neue Halter verantworlich.

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Tuedelsen  10.12.2023, 11:30
@TransalpTom

...da wäre ich nicht so sicher! Es gibt in Deutschland so etwas wie eine Fürsorge-/Sorgfaltspflicht. Der Händler übergibt das zugelassene Fahrzeug und (nach meinem Verständnis) hat er sich in dem Moment davon zu überzeugen, dass der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und im Zweifel diese Fahrt verhindern müsste. Ich denke nicht, dass einem Kunden ein Zacken aus der Krone bricht, wenn er kurz den Führerschein zeigt. Ist dieser nicht vorhanden, bleibt das Fahrzeug halt erst mal stehen. Stünde Dir als Kunde ja frei, die Polizei dazu zu holen (😁​😂​). Ob die dafür sorgen, dass Du mit dem Fahrzeug das Betriebsgelände verlassen darfst, halte ich in dem Fall für fraglich....

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Du darfst ein Auto besitzen, ohne Führerschein.
Aber gefahren werden darf es auf öffentlichen Straßen nur mit Führerschein!

Also wozu willst Du Dir ein Auto kaufen, wenn Du gar nicht fahren kannst und auch keinen hast, der einen gültigen Führerschein besitzt???

Man kann schon ohne Führerschein Auto kaufen, aber was bringt dem was, wenn es nicht mal im Betrieb ist. Man kauf nicht ein Auto, um unnötig in die Garage abzustellen, sondern, um von a nach b zu kommen. Das wäre nicht nur Geldverschwendung, sondern auch rechtliche Risiko

nein - das geht rein versicherungstechnisch schon nicht weil das autohaus verpflichtet ist niemand ohne lenkberechtigung ein fzg zu überlassen - aber die stellen dir das fahrzeug gerne nach hause, dann ist es ihnen egal