Bürgergeld – die neusten Beiträge

Fragen Dschungel: Studium, Ausziehen, Finanzierung?

Hi hoffe ihr könnt mir helfen

Ich habe keinen Anspruch mehr auf Bafög nach diesem Semester und meine Eltern haben kein Einkommen. Meine Frage: meint ihr mit einem Werkstudentenjob und Kindergeld kann ich mir das Leben finanzieren? (Bisher kam ich mit dem BAföG und Kindergeld aus).

Wie viele Steuern werden dann anfallen? Muss ich dafür eine Steuererklärung machen? Oder habe ich Anspruch auf Bürgergeld? Ich habe auch nur noch ein Jahr Anspruch auf Kindergeld und fliege nächstes Jahr aus der Familienversicherung raus.

Das positive ist: Die Stadt in die ich ziehen möchte ist viel günstiger als die in der ich aktuell lebe und studiere (lebe vom Bafög, zahle aber Miete usw.). Ich brauche meine eigene Wohnung, da ich zur Zeit schon meine Wohnung mit einer sehr anstrengenden Person teile. Konzentration, Ruhe usw ist da nicht möglich.

Eine weitere Frage: was würdet ihr mir empfehlen? Wann sollte ich mit der Wohnungssuche starten? Wenn das Studium im Oktober beginnt, meint ihr ich kann dann im August mit Wohnungssuche anfangen? Ist das zu früh? Zu spät?

Falls ich Anspruch haben sollte auf Bürgergeld: Muss ich mich an das Jobcenter wenden in der Stadt wo ich jetzt lebe oder an das Jobcenter in der Stadt wo ich hin möchte?

Noch etwas zu der Sache mit den Steuern: Ich denke ich werde dann über das kommen was ich verdienen darf, da ich überlegt habe bereits ab April bis August als Werkstudent zu arbeiten und mir dann in der anderen Stadt wieder eine Werkstudentenstelle zu suchen.

Da ich für dieses Semester noch Bafög erhalte, meint ihr es ist eine gute Entscheidung als Werkstudent zu arbeiten? Oder wird mir dann in den paar Monaten irgendwas abgezogen? In dem BWZ der seit Oktober 2023 läuft habe ich noch nicht gearbeitet, nur Vollzeit studiert.

Das sollte doch heißen, dass ich nicht über den Freibetrag komme und dementsprechend keine Abzüge hätte oder? Also könnte ich ohne Abzüge bis September Bafög erhalten und den Werkstudentenjob ausüben? Meint ihr es ist machbar 20h zu arbeiten und 40h zu studieren? Ich habe gehört, dass das einige machen. Wie war eure Erfahrung damit?

Eine weitere Sache: ich möchte dieses Semester noch aktiv studieren, da ich mir einige Kurse für das kommende Studium anrechnen lassen möchte. Meine Prüfungen sind Ende August/Anfang September.

Was ich mich auch Frage: was würdet ihr mir empfehlen in Bezug auf den Wechsel vom Job von Stadt zu Stadt? Ich muss ja irgendwo schlafen, pendeln ist nicht so easy, weil es morgens 3h wären und abends 3h. Oder meint ihr ich habe auch Chance eine Wohnung zu bekommen wenn ich noch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben habe?

Bin irgendwie total überfordert, weil ich nicht weiß wie ich das ganze angehen soll. Falls jemand in der gleichen Lage war, erzählt mir bitte wie ihr das umgesetzt habt. Hoffe ihr könnt mir Ratschläge geben, ich bitte um eure weisen Worte :D

Wohnung, BAföG, Finanzierung, Jobcenter, Student, Universität, Bürgergeld

Bin ich nicht sogar besser dran als viele, die arbeiten?

Ich bin 25 und lebe seit 7 Jahren ohne Schule, Uni oder Arbeit. Ich habe noch nie gearbeitet und nur einen Schulabschluss, den ich trotz tausender Fehlstunden und zwei wiederholten Klassen irgendwie geschafft habe.

Jeder Tag ist seitdem voll und ganz meiner. Ich stehe auf wann ich möchte, gehe ins Bett wann ich will, und kümmere mich sehr um mich selbst. Momentan mache ich häufig Kraftsport und koche jeden Tag etwas frisches, trinke und rauche nicht, nehme keine Drogen und bin auch sonst in jeglicher Hinsicht "clean". Na gut, ich esse gerne Süßes, bin aber von natur aus sehr schlank und kann mir das erlauben.

Ich lege Wert auf meine Erscheinung, kleide mich stets sauber und modisch, rasiere mich glatt, putze 2 mal am Tag die Zähne und dusche regelmäßig. Man lobt mich oft für mein Aussehen, was ich sehr schön finde, aber tadelt mich in der Familie, beneidet mich im Freundeskreis, und bemitleidet mich unter Fremden, wenn ich von meiner Joblosigkeit berichte.

Kritik, Neid und Mitleid sind also die drei eher negativen Reaktionen auf meinen Lebensstil.

Während ich den Neid noch nachvollziehen kann, auch wenn ich ihn nicht teile, so bin ich bei der Kritik und dem Mitleid doch etwas ratlos.

Beispielsweise kritisiert man einen ruchlosen Banker oder Broker nicht, der Leute über den Tisch zieht, ganz im Gegenteil wird er meist noch bewundert, weil er viel Geld hat. Ich habe weder viel Geld, noch ruiniere ich Existenzen.

Ganz ratlos werde ich dann aber beim Mitleid, um damit zum eigentlichen Kern der Frage zu gelangen: Ich sehe viele Menschen, die arbeiten, mit Rändern unter den Augen, wenig Haaren auf dem Kopf, bleich und bebrillt, körperlich schwach und nervlich am Ende. Einige haben "Burnout", andere werden vom Arbeitgeber oder den Kollegen gemobbt, Dritte wiederum lenken sich jedes Wochenende durch Alkohol und Drogen ab.

Das habe ich nun alles nicht nötig und nie nötig gehabt. Auch brauche ich keinen teuren Urlaub, ja noch nicht mal ein Auto oder Mofa; mir reicht mein Fahrrad.

Als wäre das aber noch nicht genug, ist mittlerweile jeder zweite in Deutschland ständig auf mindestens einem Medikament, um durch das Leben zu kommen. Darunter sind Medikamente gegen Bluthochdruck, Magenbeschwerden und Antidepressiva sowie Ritalin die mitunter gängigsten. Auch diese habe ich nie nötig gehabt. Viele dieser Medikamente werden stressbedingt eingenommen, was nicht verwundert, denn im Freundeskreis beschwert man sich häufig darüber, wie stressig die Arbeit sei.

Bin ich nicht sogar besser dran als viele, die arbeiten?

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Kindergartenplatz Vollzeit?

Hallo ich hab ein Problem. Mein Kind hat einen Vollzeitkindergartenplatz, geht aktuell aber nur für 5 Stunden hin. Ich habe zu Beginn der Kindergartenzeit(September23) wieder angefangen in Teilzeit zu arbeiten, musste meine Stelle allerdings vorerst aufgeben, weil mein Kind seit Kindergartenbeginn ständig krank ist und kaum eine Woche am Stück mal im Kindergarten ist. Nun hab ich meinen Nebenjob, bekomme Unterhalt für mein Kind und Bürgergeld. Ich bin alleinerziehend und habe keine anderen Betreuungsmöglichkeiten wenn mein Kind krank ist. Mein Exmann und ich teilen uns die Kosten für den Platz. Ich zahle die Hälfte davon von dem Geld was ich monatlich zur Verfügung hab. Jetzt möchte er dass ich den Platz auf einen Regelplatz reduziere, weil ich ja eh daheim sitzen würde und er es nicht mehr einsieht dass zu bezahlen. Allerdings möchte ich, sobald die Krankheitsepisoden bei meinem Kind wieder besser sind auch wieder arbeiten. Was mit dem Halbtagesplatz noch schwieriger wäre, da ich mir kein Auto leisten kann und wir in einem Dorf wohnen, wo ich locker jeweils eine Stunde Hin und Rückweg einplanen muss. Eine kurzzeitige Reduzierung des Platzes ist natürlich nicht möglich. Den Platz allein zu zahlen wäre schon heftig, da wir dann bei ca 160€ inklusive Mittagessen wären.(Mittagessen dort ist Pflicht bei einem Vollzeitplatz).

Dann kommst noch hinzu, dass mein ex nicht mit seinem Selbstbehalt rumkommt. (Miete, Kredite und sonstige Kosten) und er jetzt einen Anwalt einschaltet und mit allen Mitteln versucht den Unterhalt zu verringern. Wenn dies passiert und ich dann vlt. noch sagen wir mal 200€ weniger habe und den Kindergartenplatz komplett bezahlen muss, wird's echt eng.

Was mach ich denn nun? Über etwas Inspiration wäre ich sehr Dankbar.

Liebe Grüße

Trennung, alleinerziehend, Bürgergeld

Meinung des Tages: Eine Arbeitspflicht für Asylsuchende - wegweisender Vorschlag oder diskriminierendes Vorhaben?

Die Pflicht zu Arbeiten - ein drastischer Ansatz, den der Landkreistag bereits vergangenes Jahr forderte. Gefordert wurde damals eine Arbeitspflicht für alle Migranten. Doch die Kritik wird nun immer lauter.

Reinhard Sagers Forderung

Landkreistagspräsident Reinhard Sager fordert auf, Asylsuchende zu Arbeit zu verpflichten. Wer keine Handicaps hat und gesund ist, solle arbeiten - so sein Standpunkt. Finanzielle Unterstützung dürfe nicht bedingungslos sein, argumentierte er.

Im Saale-Orla-Kreis sollen Asylsuchende zu vier Stunden Arbeit pro Tag verpflichtet werden. Der Stundenlohn soll dabei 80 Cent betragen, getätigt werden sollen einfache Arbeiten. Bei Verweigerung können Streichungen der finanziellen Unterstützungen vom Staat drohen.

Rechtfertigung durch § 5 Arbeitsgelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetz

Der Saale-Orla-Kreis bezieht sich bei dem Vorstoß auf den vierten Satz des § 5 Arbeitsgelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetz in dem es heißt:

Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet.

Kritik an der Arbeitspflicht

Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken erteilte dem Vorschlag eine klare Absage, erklärte, sie würde davon nichts halten.
Auch Andrea Nahles, die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, weist Vorschläge dieser Art zurück. Es sei bereits seit Jahren möglich, dass Geflüchtete in Unterkünften Arbeit aufnehmen - doch genutzt wird dies von den Kommunen kaum.

Tareq Alaows, der Sprecher der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl reagiert verärgert - dieser Vorschlag grenze an Zwangsarbeit. Pro Asyl argumentierte außerdem, dass das Vorhaben rassistisch und menschenverachtend sei, gar das falsche Bild vermitteln würde, dass Geflüchtete arbeitsunwillig seien.

Auch Janine Wissler, Linken-Parteichefin, fürchtet, dass Asylbewerber in die Rolle von Lohndrückern gedrängt werden - durch diesen Vorschlag würden außerdem Tarifverträge und Mindestlöhne unterlaufen werden.

Von Seiten der CDU hingegen wird der Vorschlag positiv aufgenommen. Generalsekretär Carsten Linnemann begrüßt das Vorhaben.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt Ihr über den Vorschlag der Arbeitspflicht? Ist die Kritik berechtigt? Würde ein solcher Vorschlag gegebenenfalls mit anderen Konditionen funktionieren?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start in die Woche!
Euer gutefrage Team

Wir wissen, dass das Thema brisant ist und auch die Gemüter erhitzen kann - bitte achtet aber dennoch auf unsere Netiquette. Vielen Dank!

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/arbeitspflicht-fluechtlinge-debatte-102.html
https://www.tagesschau.de/inland/landkreistag-arbeitspflicht-migranten-100.html
https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/BJNR107410993.html#:~:text=%C2%A7%205%20Arbeitsgelegenheiten&text=Im%20%C3%9Cbrigen%20sollen%20soweit%20wie,das%20Arbeitsergebnis%20der%20Allgemeinheit%20dient.

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Kein Bürgergeld für Job-Verweigerer (2024)?

Guten Abend liebe GF-Community.

Kein Bürgergeld für Job-Verweigerer – was die Sanktion bedeutet:

Die Bundesregierung muss sparen: Arbeitsminister Heil will Job-Verweigerern das Bürgergeld streichen. Doch viel wird dadurch nicht eingespart - nur wenige dürften von der Sanktion betroffen sein. Was diese vorsieht und wie viel gespart werden soll.

Das Bürgergeld wird vielfach diskutiert: 2024 ist es so stark angehoben worden, wie nie zu vor – um zwölf Prozent, monatlich ein Plus von bis zu 61 Euro. Gleichzeitig sollen Jobverweigerer künftig härter bestraft werden als bisher.

Wie sieht die Strafe für Jobverweigerer aus?

Wer sich wiederholt weigert, einen Job anzunehmen, soll kein Bürgergeld mehr bekommen. Das bedeutet: Liegt ein konkretes Jobangebot vom Amt vor, das der Bürgergeld-Empfänger annehmen könnte, es aber willentlich ablehnt, dem kann der Regelsatz gestrichen werden. Das sind derzeit für einen alleinstehenden Erwachsenen 563 Euro monatlich. Bis zu zwei Monate kann das Bürgergeld dann gestrichen werden. Ausgenommen von der Sanktion sind die Kosten für die Wohnung und Heizung – diese sind immer gesichert.

Auf BR24-Anfrage heißt es vom Bundesarbeitsministerium: Die Strafe könne jederzeit aufgehoben werden, wenn die oder der Betroffene das Jobangebot annimmt: "Das Ziel des Bürgergelds ist es nicht, Menschen zu sanktionieren, sondern sie in Arbeit zu bringen."

Strafe soll befristet gelten

Die Sanktion soll zunächst für zwei Jahre befristet gelten. Darauf hat sich die Ampel-Regierung im Zuge der Aufstellung des Bundeshaushalts geeinigt. Die Grünen im Bundestag erklären, den jetzigen Kompromiss durchgesetzt zu haben. Dagegen heißt es aus Regierungskreisen, es sei nichts Ungewöhnliches, neue Maßnahmen zu befristen und anschließend auszuwerten.

Die Bundesagentur für Arbeit soll zusammen mit ihrem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung nach zwei Jahren überprüfen, wie wirksam die neuen Regeln denn sind.

Kann Bürgergeld mehr als zwei Monate gestrichen werden?

Theoretisch ja. Vom Bundesarbeitsministerium heißt es hierzu auf Anfrage: "Denkbar sind jedoch auch zeitlich sehr eng aufeinanderfolgende Leistungsentzüge." Denn: Wird dem Bürgergeld-Empfänger ein neuer Job vom Amt vorgeschlagen, den er ebenfalls ablehnt, dann kann ihm erneut das Bürgergeld für zwei Monate entzogen werden.

Aber: Der Entzug des Bürgergelds ist immer erst im Folgemonat nach der Arbeitsverweigerung wirksam – und setzt zudem eine Anhörung voraus. Das heißt: Es wird geprüft, ob es einen wichtigen Grund für das Verhalten des Jobverweigerers gibt. Betroffene haben die Möglichkeit, ihre persönliche Situation zu schildern und die Arbeitsverweigerung zu begründen. Daher geht das Ministerium davon aus, dass es in der Praxis immer wieder zu Zeiten des vollständigen Bezugs von Bürgergeld kommt.

Wie viele sind betroffen?

Es dürften nur wenige Bürgergeld-Bezieher von einer vollständigen Leistungskürzung betroffen sein. Denn: Wie eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagt, waren beispielsweise im Jahr 2018 rund drei Prozent aller damals noch Hartz-lV-Empfänger (seit 2023 Bürgergeld-Empfänger) sanktioniert – aber größtenteils nicht, weil sie Jobs verweigerten. Sanktionen gibt es beispielsweise auch bei Meldeversäumnissen. Nur ein kleiner Teil der drei Prozent waren totale Jobverweigerer. Auch die Vorsitzende des Sozialverbands VdK Bayern, Verena Bentele, meint, dass nur extrem wenig Empfänger vom Wegfall des Bürgergelds betroffen wären. Das belegen auch weitere Zahlen der Bundesagentur für Arbeit: 97 von 100 Menschen kamen im Jahr 2022 mit Minderungen/Sanktionen gar nicht in Berührung.

Zur Einordnung: Im Jahr 2023 haben laut der zuständigen Bundesagentur für Arbeit rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld erhalten. Davon sind aktuell 3.932.000 Bezieher erwerbsfähig. Rund 1,5 Millionen Bezieher sind nicht erwerbsfähig – dabei handelt es sich meist um Kinder.

Warum wird gekürzt und wie viel wird eingespart?

Die härtere Sanktion beim Bürgergeld hat zwei Gründe:

1. Grund: Haushaltsloch – Geld sparen

Die neue Regelung bei den Sanktionen ist eine Folge des schwierigen Bundeshaushalts der Ampel-Regierung: Es fehlen mehrere Milliarden Euro, daher muss gespart werden, so auch im Arbeitsministerium.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will mit dem Bürgergeldentzug für Jobverweigerer 170 Millionen Euro einsparen. Das Ministerium weist aber auch darauf hin, dass die Einsparung bei Totalverweigerern "präventiv" wirken soll: "Sie bewirkt, dass Personen und alle Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft idealerweise gar nicht erst bedürftig werden bzw. bleiben, weil sie künftig zumutbare Arbeitsangebote nicht ablehnen oder ihre Arbeit bereits zuvor nicht aufgeben." Die Sanktion soll also eher abschrecken.

Mehr erfahrt ihr auf der unten verlinkten Quelle.

| Quelle:

Kein Bürgergeld für Job-Verweigerer – was die Sanktion bedeutet

| Frage:

Findet ihr diese Entscheidung korrekt?

Mit freundlichen Grüßen

Robin | TechBrain.

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Wie rechtfertigen Sie die Umverteilung von vielen armen Menschen auf einen reichen Menschen moral?

Wir leben in einer Gesellschaft, in der sich das Vermögen der Menschen Jahr für Jahr ungleicher verteit. Natürlich ist Lottospielen nicht die Ursache für das Problem und die meisten Multimilliardäre nicht durch Lotto so reich geworden, aber dennoch ist es das, was Lotto macht: Sie nehmen Geld von vielen und konzentrieren es auf weniger Menschen, insbesondere auf sehr wenigen Hauptgewinnern, die dann auf Kosten aller anderen sehr reich werden.

Das ist insbesondere dadurch problematisch, dass gerade arme Menschen besonders häufig Lotto spielen.

Ich weiß, Sie sind Gewinnberaterin und nicht die Person, die die Gewinnspiele selbst organisiert, aber dennoch arbeiten Sie für ein (staatliches) Unternehmen, das die Umverteilung in die falsche Richtung vorantreibt.

Ich weiß, es wird argumentiert, dass das Glücksspielmonopol beim Staat das kleinere Übel ist im Vergleich zu privaten Glücksspielen, aber ist die Sache nicht immer noch moralisch fragwürdig?

MIch würde interessieren wie Sie sich die Arbeit für einen solchen Arbeitgeber moralisch begründen oder ob sie sich die Frage bezüglich der Moral überhaupt schon mal gestellt haben?

Das ist nicht vorwurfsvoll gemeint, aber mich interessiert, wie sehr Lotto-Mitarbeiter wie Sie, aber nicht nur spezifisch Sie, sich mit solchen Themen auseinandersetzen und ob solche kritischen Gedanken bei Ihnen und anderen Beschäftigten überhaupt vorhanden sind und eventuell auch unter Kollegen diskutiert werden.

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Meinung des Tages: Was denkt Ihr über die Pläne, die dabei helfen sollen, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 in Deutschland zu überwinden?

Die Zahl der Wonungslosen in Deutschland wächst kontinuierlich. Ein nationaler Aktionsplan soll allerdings dabei helfen, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 gänzlich zu überwinden. Was geplant ist und was die Gründe für die steigenden Zahlen sind hier im Überblick:

Aktueller Stand

Circa 50.000 Männer und Frauen leben in Deutschland derzeit schätzungsweise auf der Straße. Mehr als 600.000 sind wohnungslos. Doch Wohnen ist ein Menschenrecht - und auch aus staatlicher Perspektive ist es lukrativer, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, statt Menschen in teuren Wohnheimplätzen unterzubringen.

Gründe für den Verlust der Wohnung

Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb Menschen wohnungs- oder sogar obdachlos werden. Krankheiten, Sucht, Schicksalsschläge, Arbeitslosigkeit, Unfälle - alles mögliche Szenarien, die zu einer Armutsspirale führen können.

Laut Daten der BAG W haben mehr als die Hälfte (57%) der deutschen Wohnungslosen ihre Wohnungen aufgrund einer Kündigung verloren. Auch Miet- und Energieschulden sind mit über einem Fünftel (21%) ein häufiger Grund, dicht gefolgt von Konflikten im Wohnumfeld (20%). Auch Trennungen oder Scheidungen sind mit 16% Auslöser.

Bei nicht-deutschen Wohnungslosen sieht es etwas anders aus: Viele von ihnen hatten noch nie eine Wohnung in Deutschland und sind aufgrund von Flucht dort.

Dass das Leben immer teurer wird, hat spätestens durch die Inflation des vergangenen Jahres vermutlich beinahe jeder gemerkt - ein Grund, weshalb die Zahl der Wohnungslosen steigt. Bezahlbarer Wohnraum ist in vielen Teilen Deutschlands rares Gut. Auch sprechen Vermieter immer häufiger Kündigungen aus, sodass die Wohnungen, die teils langzeit vermietet waren, zu höheren Preisen neu vermietet werden können.

Auch ist der soziale Wohnungsbau - milde formuliert, wie es auch Sozialmediziner Gerhard Trabert anmerkt, vernachlässigt worden. Zudem verstärken Indexmieten und Untervermietung zu Tourismuszwecken die Problematik - allerdings sind auch Leerstand und Immobilienspekulationen wichtige Faktoren.

Nicht zu vergessen ist der ewige Teufelskreis, geprägt durch Diskriminierung: Für Wohnungslose ist es häufig wesentlich schwieriger als für andere, bei der Auswahl für eine bezahlbare Wohnung überhaupt berücksichtigt zu werden.

Welche Hilfen für Obdachlose geplant sind

Die Bundesregierung hat einen "nationalen Aktionsplan zur Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030" ausgerufen. Darin ist festgehalten, dass etwa das Angebot für bezahlbaren Wohnraum gesteigert werden soll - von 2022 bis 2026 stellt der Bund den Ländern dafür Finanzhilfen von 14, Milliarden Euro zur Verfügung. Auch Housing First - ein bisher nicht wirklich verbreiteter Ansatz - wird in diesem Plan erwähnt. Unter Housing First wird ein Konzept verstanden, dass die Wohnungslosigkeit unmittelbar beendet und flexible wohnbegleitende Hilfen anbietet, sodass ein dauerhafter Wohnungserhalt ermöglicht werden kann.

Weiter ist geplant, juristische Hürden und Bürokratie abzubauen: Wenn etwa aufgrund von Mietschulden eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wurde, der Gekündigte diese Schulden aber zurückzahlen kann, so soll diese außerordentliche Kündigung aufgehoben werden können.

Außerdem sollen Sozialämter mehr Zugriff auf Daten bekommen - also etwa um einzusehen, wo es zu Kündigungen kommt, wo man aktiv werden muss.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr diese Ansätze? Was bedeutet das auch für Vermieter? Denkt Ihr, die Überlegungen werden ausreichen, um das Ziel bis 2030 zu erfüllen? Falls nicht - was sollte zusätzlich bedacht werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start in die Woche!

Quellen:

https://www.deutschlandfunk.de/ursachen-obdachlosigkeit-wohnungslosigkeit-100.html
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/nap-gegen-wohnungslosigkeit/nap-gegen-wohnungslosigkeit https://www.housingfirstfonds.de/59/housing-first-beendet-wohnungslosigkeit-dauerhaft

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Ausbildung nicht bestanden: was mache ich jetzt? Welche Möglichkeiten habe ich noch?

Hab die Abschlussprüfung von meiner Ausbildung nicht bestanden :( später bei der Nachprüfung auch nicht :( hab den theoretischen Teil verbockt. Hab zwar jetzt noch einen Versuch, der im Sommer stattfinden würde, aber ich habe unglaubliche Angst davor, nochmal durchzufallen. Noch ein scheitern verkrafte ich nicht, und ich weiß jetzt schon, ich würde es doch eh nicht schaffen.... ich bin jetzt total traurig deswegen, aber ich war schon immer schulisch nicht gut, obwohl ich es wirklich immer versucht habe.

Ich bin jetzt seit Monaten Zuhause und habe Angst vor meiner Zukunft, weil ich nicht mehr weiter weiß, weil ich meine kaufmännische Ausbildung nicht bestanden habe. Aber ich möchte mich nicht aufgeben und ich möchte was aus meinem Leben machen. Eventuell im kosmetischen Beauty Bereich.

Was soll ich jetzt tun? Was meine Ausbildung jetzt sinnlos? Welche Möglichkeiten habe ich? Mit Schule schaffe ich leider nicht, bin eher der Typ, der arbeitet, aber in der Schule bin ich sehr schlecht leider.

Bitte schreibt mir nicht böse, di ganze Situation Nacht mich schon eh fertig und ich brauche bitte Hilfe. Dankeschön

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