Urlaub bei Bürgergeld?

3 Antworten

Erst einmal muss die Ortsabwesenheit beim SB - beantragt werden.

Diese kann jährlich bis zu 42 Tage bewilligt werden, bezahlt werden aber nur die ersten 21 Tage, Wochenende und Feiertage mitgerechnet.

Würde man länger als 42 Tage ortsabwesend sein, dann würde es nicht einmal für die ersten 21 Tage Leistungen geben und sollten diese schon gezahlt worden sein, würden sie im nachhinein zurück gefordert oder mit dem zukünftigen Leistungen verrechnet.

Beim Jobcenter würde ich fragen. Die wissen das genau.

Sie kann bis zu 3 Wochen "Ortsabwesenheit beantragen. Das muss aber jeweils kurzfristig mit dem JobCenter abgestimmt werden. Diese Ortsabwesenheit kann auf 6 Wochen ausgedehnt werden, dann entfällt aber die Leistung.

Wird die Ortsabwesenheit unberechtigt ausgedehnt, wird die Leistung eingestellt und setzt erst nach einem Neuantrag wieder ein.