Darf ich 4 Tage ins Ausland reisen, wenn man Bürgergeld bezieht?

6 Antworten

Besprich das am besten am Montag mit einem Sachbearbeiter deines zuständigen Amtes.

Viel Erfolg ;-)

Ja, auch dann muss man Abwesenheit beantragen.

Du könntest auch in der Arbeit nicht einfach kommentarlos weg bleiben.

Auch du hast hier deine Pflichten zu erfüllen

Du hast es jedesmal zu melden, wenn du nicht erreichbar bist und nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Kommt darauf an ob das irgendjemand bemerken würde. Fährst du freitags los und bist Dienstag wieder da, fällt das dem Amt vermutlich nicht auf. Gesetzlich betrachtet musst du dich abmelden. Vermutlich entstehen dadurch mehr bürokratische Kosten als was es Sinn macht bei 4 Tagen.

Doch, auch bei vier Tagen. Das Jobcenter ist gleichzusetzen mit dem Arbeitgeber - und den würdest du bei vier Tagen ja auch um Urlaub fragen und nicht einfach wegbleiben.