Dürfen Lehrer einem vorschreiben, ob man sich die Fingernägel zu schneiden, sich zu rasieren, waschen oder ähnliches hat?

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Angenommen, Du hast das Recht auf freie Entfaltung, Dein Gegenüber das Recht auf körperliche Unversehrtheit und der Lehrplan sieht Ringen vor, die Lehrerin hat eine Sorgfaltspflicht. Welches Recht ist jetzt schützenswerter?

Deines, damit die Krallen dranbleiben oder das des Gegenübers, der das Risiko eingehen muss (immerhin muss er sich ja am Unterricht beteiligen), dass er Deine Krallen z.B. ins Auge bekommt und hinterher eine verminderte Sehfähigkeit hat fürs Leben? 

Die Frage ist wohl nicht schwer zu beantworten.

Falls die Frage sich auf Dich bezieht: sei hslt nicht so egoistisch, Nägel wachsen schnell nach.


Bevarian  20.10.2017, 18:57

Soll er doch beim Ringen mit den anderen Boxhandschuhen tragen!  ;)))

deine Lehrer haben recht, hauptsächlich im Sportunterricht ist die Verletzungsgefahr groß.

eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit. daß man im umgang  mit anderen menschen daeauf achtet.

man sollte es eigentlich auch schon vom Elternhaus mitbekommen

Ich denke nicht, dass es dafür ein Gesetz gibt, aber du musst auch an deine Mitschüler denken, die du z.B. mit deinen langen Fingernägeln verletzen könntest! Ich denke du kannst von deinen Eltern irgendeine bescheinigung bekommen, dass du deine Fingernägel nicht abschneiden willst, dann darfst du bei der Sportart nicht teilnehmen müsstest aber eine andere Leistung, wie ein Referat oder so, erbringen... also da sollte man sich überlegen ob man wirklich diese Anstrengung auf sich nehmen möchte oder nicht einfach die Fingernägel kurz macht. Denn nach 2 Wochen sind die ja mindestens wieder gewachsen!


Lotta1965  18.10.2017, 19:32

Ich denke du kannst von deinen Eltern irgendeine bescheinigung bekommen, dass du deine Fingernägel nicht abschneiden willst, dann darfst du bei der Sportart nicht teilnehmen müsstest ....

Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass sie damit durchkommt? Aus Eitelkeit Leistung verweigert.....6!

Slollo  18.10.2017, 19:35
@Lotta1965

Ich hab ja auch nicht gesagt, dass sie damit durchkommt :'D, kommt ja auf den Lehrer an. War nur ein Vorschalg, was man machen könnte. Die Erfolgswahrscheinlichkeit ist dafür sehr gering! Das stimmt :'D

Die Frage ist nicht, ob die Lehrerin das darf, sondern ob Du Dir das vorschreiben lassen willst. Du kannst ja auch sagen, dass Du unter diesen Voraussetzungen lieber nicht am Sportunterricht teilnehmen willst. Sollen doch diejenigen ringen und kämpfen, denen das Spaß macht.

In Bezug auf das Waschen gäbe es wohl dann Handlungsbedarf, wenn eine ungewaschene Person durch unangenehme Gerüche auffiele.

Ein Gesetz ist mir nicht bekannt.

Gruß Matti

Witzig, Schüler schreien nur immer nach ihren Rechten, aber von Pflichten hört man sehr wenig von euch. Woher das wohl kommt, ach ja da haben die meisten Eltern versäumt ihren Kindern so ein wenig Erziehung beizubringen.

Ein normal denkender Mensch würde gar nicht auf die Idee kommen, so eine indiskutable Frage zu stellen.

Apropos Fingernägel nicht abschneiden, selber mal in der Schulzeit erlebt. Ehemalige Schülerin hat nicht auf die Sportlehrerin gehört. Ende vom Lied. Fingernagel abgerissen, Krankenhaus ...

Dieses bezieht sich auf Piercing, aber Fingernägel und Ringe sind auch nicht so weit entfernt.

SPORT IST MORD - MIT PIERCING

Das entsprechende Schulgesetz oder die Schulordnung verpflichtet dich zur regelmäßigen Teilnahme am Sportunterricht. Befreit wirst du, wenn dein Gesundheitszustand sportliche Aktivitäten ausschließt. Dazu gehören allerdings nicht mögliche Verletzungsgefahren durch Piercings.

Auch wenn ein so geschmückter Bauchnabel, ein Nasenring oder ein quer durch dein Gesicht von Auge zu Auge gespanntes Kettchen derzeit mitten im Trend liegen: Bei allen Sportarten besteht eine sehr hohe Verletzungsgefahr. Nicht selten kommt es zu Verletzungen wie abgerissene Ohrläppchen, aufgerissene Naseninnenwände oder Verletzungen im Rachenraum durch Zungenpiercings.

https://www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/rechte-von-schuelern/persoenlichkeitsrecht-schueler.aspx