Darf in einer Beziehung der eine Bürgergeld beziehen und der andere arbeiten?

Dichterseele  20.11.2023, 17:37

Handelt es sich um eine Beziehung = eheähnliches Verhältnis, oder um eine WG?

Tony8987 
Fragesteller
 20.11.2023, 17:38

Um eine heimliche Beziehung.

3 Antworten

Wenn man in einer Beziehung ist und dennoch offiziell als Wohngemeinschaft lebt, begeht man Leistungsbetrug.

Es ist jedoch in einer Beziehung möglich, daß ein Partner arbeitet und der andere nicht.

Stichwort: "Bedarfsgemeinschaft" .. erstens müßt ihr ja auch beispielsweise vollen Rundfunk bezahlen und zweitens werdet ihr bei der Steuer ja auch uU gemeinsam veranlagt

Wenn es eine Wohngemeinschaft ist geht das. In einer Bedarfsgemeinschaft nicht, da zählt das gemeinsame Einkommen. Es kann überprüft werden und ggf. Ist es Sozialbetrug.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung - keine 20 mehr