Bürgergeld und Online verkauf?

2 Antworten

Bei der aktuellen Situation kann ich es ehrlich gesagt sehr schlecht einschätzen. Im Moment versuchen sie bei den Bürgern so viel Geld wie möglich einzusacken. Sei es hart arbeitende Arbeitnehmer, Rentner oder Langzeitarbeitslose.

Soweit ich noch weiß wird einem ab einem gewissen Betrag das Geld abgezogen, so war der Stand meines Wissens noch vor ein paar Jahren.

Aber ich war, als ich mal arbeitslos war noch immer vorsichtig und habe solche Dinge nie abgezogen (geschweige denn auf mein Konto auszahlen lassen, wo sie es direkt sehen könnten).

So lange sie sich nicht melden - sei es telefonisch oder postalisch - würde ich an deiner Stelle künftig vorsichtiger sein und drauf achten, dass die Beträge nicht zu hoch ausfallen.

Hallo,

als Bürgergeld Bezieher,

muss man ja oftmals eine Kontenklärung machen.

Bis 100,-€ oder 150,-€ (ich weiß es nicht mehr so genau) wird es nicht berücksichtigt.

Vom Bürgergeld selbst wird dir nichts ab gezogen,

aber vom Unterhalt für die Wohnung etc. , den dir die Kommune dazu zahlt.

Das kommt dann wieder auf das jeweilige Sozialamt,

sprich "Jobcenter", an.

Und im Jobcenter arbeiten Leute, die immer nach jeder Einnahme-Quelle interessiert sind.
Selbst ein PayPal Konto muss man offen legen.

Dazu sind diese nicht mal Kommunale Beamte, entscheiden aber im "Eigenem Ermessen".

Hier immer Widerspruch einreichen.

Ich war schon so weit, bereits einen Widerspruch auf zu setzen,

bevor ich überhaupt einen Antrag gestellt habe.

Hansi

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung