Erben trotz Bürgergeld?

2 Antworten

Ja denn ein Erbe zählt mittlerweile als Vermögen und nicht mehr als Einkommen wie bisher.

Ein Alleinstehender darf im ersten Jahr des Bürgergeld Bezuges 40000 Euro an Vermögen haben und ab dann 15000 Euro. Da er nicht dran kommt, bekommt er normal seine Leistungen weiter.

Es gibt ein Schonvermögen das er behalten darf. Das hängt auch mit der Anzahl der zu versorgenden Familienmitglieder zusammen und wird immer wieder angepaßt. Für Alleinstehende derzeit um die 5000 Euro.

Isegrim1970 
Fragesteller
 27.10.2023, 14:30

im Netz steht auch irgendwas von Änderung ab 1. 7. 2023 und 15.000€ - blickt auch keiner richtig durch...

na gut dass ich selbst kein Problem mit Bürgergeld habe und mir auch niemand was vererbt...

😉

aber ein Bekannter hat halt das Pech oder vielleicht auch Glück,

kann man nun sehen wie man will - trotzdem erstmal danke

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Agamemnon712  28.10.2023, 05:46

Geldwerter Vermögenszufluß während des Bürgergeldbezuges ist kein Schonvermögen.

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