Kindergeld Kind mit behinderung?
Bekommt ein Kind mit Behinderung weiterhin Kindergeld, wenn es selbstständig lebt, in einer wohngemeinschaft und Bürgergeld bezieht und das bürgergeld 1.043,40 €monatlich hoch ist somit würde man doch den Freibetrag 11.640€ überschreiten im jahr wären 12.500€ das übersteigt doch den Freibetrag.
Bitte leute die sich auskennen.
3 Antworten
Hallo,
nur in ganz seltenen Fällen bekommt ein behindertes Kind über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld. Die Voraussetzung wäre, dass das Kind seinen Lebensunterhalt auf keinen Fall selbstständig bestreiten kann. Ein Mensch der Bürgergeld bekommt ist aber arbeitsfähig. Somit schließt sich das von vornherein aus.
LG
Wenn die Behinderung schon vor der Vollendung des 25 Lebensjahres vorhanden war und das Kind dadurch seinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kann, bestünde zeitlich unbegrenzt Anspruch auf Kindergeld.
Nur wäre dann nicht mehr das Jobcenter mit Bürgergeld nach dem SGB - ll, sondern das Sozialamt mit Grundsicherung nach dem SGB - Xll zuständig, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen gedeckt werden könnte.
Das Kindergeld wäre anrechenbares Einkommen, wenn es dem Kind selber zur Verfügung steht.
Bei Bürgergeld müsste das Kindergeld von den Eltern eingefordert werden, wenn sie zum Unterhalt verpflichtet sind und nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes ans Kind zahlen.
Dann wäre es anrechenbares Einkommen des Kindes und würde den Leistungsanspruch angerechnet mindernd.
Hat das Kind kein Erwerbseinkommen, auf das schon Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll berücksichtigt werden, kann im Regelfall eine 30 Euro Versicherungspauschale abgesetzt werden.
Das ist bei der Grundsicherung nach dem SGB - Xll vom Sozialamt nicht möglich, da gibt es diese Pauschale nicht, da muss man auch entsprechende Versicherung haben und nachweisen, damit etwas abgesetzt werden kann.
Wenn die Eltern selber keine Grundsicherung vom Sozialamt beziehen, wo Kindergeld dann entsprechend auf ihren Anspruch mindernd angerechnet würde, müssten die Eltern dem Sozialamt nachweisen oder glaubhaft machen, dass sie das Kindergeld für den Bedarf des Kindes einsetzen.
Also z.B.um Kosten zu decken, wenn sie das Kind zu Arztbesuchen oder Einkäufen begleiten.
Sonst könnte das Sozialamt unter Umständen bei der Familienkasse einen entsprechenden Antrag zur Auszahlung an das Sozialamt stellen, denn Kindergeld kann auch an dritte ausgezahlt werden, wenn durch diese der Lebensunterhalt hauptsächlich abgedeckt würde.
Okay was passiert also wenn man 12.500€ im jahr als Einkommen hat vom jobcenter bürgergeld
Was passiert wenn man den Freibetrag übersteigt kann dann die Familienkasse das Kindergeld ablehnen weil gesagt wurde sie müssen rechnen und wenn es den Freibetrag nicht übersteigt kann Kindergeld gewährt werden.
Ich finde nirgends auf Google ein Fall das ähnlich zu meinen ist deshalb frage ich hier :)
Sozialleistungen sind kein Einkommen im eigentlichen Sinn, wenn es um Kindergeld bei Behinderung des Kindes über das 25 Lebensjahr hinaus geht.
Siehe die Antwort von @ siola55 !
Wie erklärt, zumindest beim Bürgergeld würde das Kindergeld eh nichts bringen, außer ggf.diese 30 Euro Versicherungspauschale, weil der Rest mindernd als Einkommen auf den Bedarf angerechnet würde.
Kannst du selbst nachlesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 12 bzw. 18 unter dem Punkt 4.6 Kinder mit Behinderung:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba034475.pdf
wie z.B.: Das ►verfügbare Nettoeinkommen des Kindes wird aus folgenden Einnahmen ermittelt:
alle ►steuerpflichtigen Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 1 ►Einkommensteuergesetz, insbesondere Einkünfte aus selbständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit und ►Einkünfte aus Kapitalvermögen. Als „Einkünfte“ bezeichnet man die steuerpflichtigen Einnahmen abzüglich Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben
Gruß siola55
Was wenn das Kindergeld über die Eltern geht macht es da einen unterschied zählt das trotzdem als Einkommen des Kindes