Kindsmutter im Bürgergeld finanziell unterstützen?
Hallo,
kurze Zusammenfassung:
Ich unterstütze meine Ex Partnerin (Mutter unseres Kindes) freiwillig finanziell neben Unterhalt für unser gemeinsames Kind. Wir wohnen und Leben nicht zusammen (keine Bedarfsgemeinschaft oder Wohngemeinschaft). Sie ist mittlerweile seit mehr als 3 Jahren mit ihrem Freund zusammen (Fernbeziehung - USA - Army). Wir haben ein freundschaftliches Verhältnis zueinander.
Sie bezieht Bürgergeld und Kindergeld sowie den von mir gezahlten Unterhalt (Düsseldorfer Tabelle). Jedoch kommt sie vorne und hinten nicht hin und wird von ihrem Freund unregelmäßig unterstützt. Daher unterstütze ich sie in diesen Fällen finanziell, da ich sicherstellen möchte das es ihr und unser Kind gut geht.
Jetzt zu meiner Frage:
Muss ich oder Sie angeben, dass ich sie finanziell unterstütze, da Sie Bürgergeld bekommt und wird ihr das angerechnet?
Unterstützung beläuft sich auf ca. 150€ im Monat (Mal mehr / Mal weniger - je nachdem ob ihr Freund sie unterstützt). Ich zahle auch alle gemeinsamen aktivitäten (Essen, Rummel, etc.) Also eigentlich alles wie bei einer richtigen Familie, nur das wir keine sind. Ich kann nicht anders, da ich sehe wie sie darunter leidet und ich ihr helfen möchte und muss, da ich sonst nicht in den Spiegel schauen könnte.
7 Antworten
Eine Frau, die ein Kind in die Welt setzt und dann den Vater verlässt und keine Lust hat, arbeiten zu gehen, sollte man nicht auch noch unterstützen.
Wer sagt denn hier was von "keine Lust" ich danke dir für dein Kommentar aber dieser ist nicht hilfreich.
Danke
Du musst da natürlich nichts ans Jobcenter melden, aber sie hat gegenüber dem Jobcenter eine Mitwirkungspflicht und hat alle Veränderungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen unaufgefordert zu melden und wenn möglich entsprechende Nachweise in Kopie einzureichen.
Deine und die finanzielle Unterstützung vom Freund müsste sie also beim Jobcenter melden und die führt dann als sonstiges Einkommen zur Minderung ihres Leistungsanspruchs.
ja das muss sie angeben. jede unterstützung bzw einnahme muss angegeben werden
ps. finde es wirklich toll wie du für die mutter deines kindes bzw für dein kind sorgst
Ich denke ich habe die Antwort die ich suche hier bisher nicht erhalten!
Noch einmal zur Frage: kann das Amt ihr ein Strick aus meiner Hilfe drehen?
Traurig wenn man das Menschliche miteinander und füreinander so abstempelt! Wenn man kann, warum sollte man nicht jemanden unterstützen den man viele Jahre geliebt hat und ein gemeinsames Kind hat. Ich sehe das eher so das ich mein (unser) Kind damit unterstütze. Sie ist eine gute Mutter und an erster Stelle steht immer das Kind bei ihr. Sie nimmt sich völlig raus und sorgt dafür daß es dem Kind an nichts fehlt. Und das ist auch in meinem Interesse! Also warum sollte man so etwas nicht unterstützen und helfen wo man kann?
Kommt mit ihrem Bürgergeld, Kindergeld sowie Unterhalt von dir zusammengerechnet nicht zurecht. Reife Leistung. Achja und nen US-Boy hat se auch noch am Start.
Im Endeffekt ist das Sozialbetrug, denn Geldgeschenke sind meldepflichtig. Indem Du da aber jetzt erst irgendetwas meldest, lieferst Du sie quasi ans Messer: Anzeige durch das Jobcenter, das natürlich alle Überzahlungen wieder haben will.
Wenn es sich aber nur um Bargeld handelt, kann das niemand feststellen. Also alles so lassen und bloß nichts übers Konto machen.
Wenn du sie regelmäßig unterstützt, besteht eventuell die Gefahr, dass deine ganze Unterstützung sich in Luft auflöst, da sie um den Betrag deiner Unterstützung weniger Bürgergeld bekommt. Wenn das zutrifft, was ich gerade geschrieben habe, dann unterstütze sie nicht regelmäßig, wenn du das vermeiden möchtest
Muss sie das angeben? Ich gebe ihr immer Bargeld, damit es nicht nachvollziehbar ist für das Amt oder zahle die Aktivitäten oder den Einkauf. Das sollte doch dann damit OK sein oder?
"Entscheidend ist, dass ein Geldgeschenk angemessen sein muss und die Sozialleistungen nicht als ungerechtfertigt erscheinen lässt.", Quelle: https://www.buergergeld.org/news/geldgeschenke-und-buergergeld-rechnet-das-jobcenter-an/
...da hat sich die Mutti nen richtig zahmes Schoßhündchen rangezogen. ;)