Finanzieller Ausgleich für Vernachlässigung?

Spikeman197  22.02.2023, 00:30

Fünfstellig ist 10'000-99'999 €...bis 50-60'000 € ist das nicht soo viel!

001GuteFrage001 
Fragesteller
 22.02.2023, 00:55

Natürlich, aber es reicht für ein komfortables Leben. Und es geht eher um das Familienvermögen im Hintergrund.

4 Antworten

Das Kind wird, sofern gewollt, einen finanziellen Ausgleich bekommen, sobald der Vater stirb von Form dessen Erbes.

Und damit indirekt auch von den Großeltern, denn diese vererben ja an den Vater.

Alles darüber hinaus fällt eben unter den Punkt: Das Leben ist nicht fair.

Wie du selber sagst, die Großeltern hätten jederzeit selber die Entscheidung treffen können Kontakt zum Enkelkind aufzunehmen. Wollten sie aber schienbar nicht stark genug, da müssen sie nun auch kein "hat er verboten" vorschieben.

Was ich spannend finde, oben sagst du selber:

Es gab keinen Ersatzvater und es gab viele Probleme, die hätten verhindert werden können, wenn der Vater und dessen Familie sich auch gekümmert hätten. Nicht nur finanziell, sondern auch emotional etc.

Unten hingegen willst du dann doch einen finanziellen Ausgleich frühzeitig vor dem mögliche Erbe haben.

Mal davon abgesehen: Dann könnten auch Kinder kommen und sagen es sollte Töpfe geben für die, die zwei sich nicht kümmernde oder beispielsweise gewaltsame Elternteile hatten.

Oder Töpfe für die oder Töpfe für das.

Das würde die Ungleichheit über die du dich so beschwerst doch nur noch mehr verstärken, für alle die keinen reichen Papi haben.

Wenn dir so viel dran liegt dann sprich mit deinem Vater und/oder den Großeltern, ob sie dir einen finanziellen Ausgleich zukommen lassen wollen. Aber vermutlich werden die da wenig positiv drauf reagieren.

er Vater verdient sehr gut (fünfstellig), hat aber dennoch teilweise zu wenig Unterhalt gezahlt

Da wäre es an deiner Mutter gewesen, sich darum zu kümmern, dass er ordentlich zahlt. Tut sie das nicht und lässt die Forderung verjähren ist das eben Pech.

das kind wurde nicht vernachlässigt. die mutter hat das kind alleinerziehend aufgezogen und der vater hat unterhalt gezahlt. wenn die mutter meinte mehr zu wollen, hätte sie dies einfordern können. hat sie aber nicht. kind hat somit auf garnichts anspruch und wird aufhören müssen vor lauter eifersucht dingen nachzulaufen auf die es keinen anspruch hat.

weder das vermögen der großeltern noch das des vaters gehen kind was an. wenn es vermögen möchte, wird es sich dies selbst erarbeiten müssen. für alle anderen störungen aus eifersucht und missgunst sollte es einen therapeuten besuchen

sergius  22.02.2023, 11:14

Das ist insofern nicht ganz richtig, als das nichteheliche Kind die gleichen gesetzlichen Erbansprüche gegen seinen leiblichen Vater hat wie dessen eheliche Kinder. Das schließt ein, dass das Kind beim Tod des Vaters zumindest seinen Pflichtteil (in Geld in Höhe des 1/2-Wertes seines gesetzlichen Erbteils) verlangen kann. Im Übrigen: Sofern der leibliche Vater die ihm vom Gesetz bzw. Gericht auferlegten Unterhaltsbeiträge ordniungsmäßig erbracht hat, sind damit seine Verpflichtungen erfüllt und es gibt keine weiteren Rechtsansprüche an ihn. Das besagt natürlich nicht, dass bei entsprechendem good-will des vermögenden Vaters er freiwillige Leistungen an sein Kind leisten könnte, wenn er daran interessiert ist, diesem Kind Unterstützung für seine Lebensgestaltung zu leisten. Ob das geschieht, ist allein von Person, Charakter und Einstellung des Vaters abhängig, vielleicht auch von dem Grad der "Schande", die ein nicht eheliches Kind in den Augen seiner eigenen Familie darstellt. Schließlich darf man nicht vergessen, dass z.B. die Eltern dieses Vaters, also die Großeltern des Kindes, die noch in den 50er Jahren des 20.Jh herrschende Schande über den "Fehltritt" ihres Sohnes empfinden und daher jede Beziehung zu dem "Enkel" abblehnen, selbst wenn es sich "ordentlich" in ihrem Sinne entwickelt hat. Da gibt es viele Beispiele, die die heutigen Gnerationen nur schwer nachvollziehen können.. Vielleicht sollte das inzwischen groß gewordene Kind versuchen, einen direkten persönlichen Drahr zum Vater zu bekommen, ohne von vorn herein eine Forderung nach geldlicher Unterstützung zu erheben, sondern dem Vater zu zeigen, dass das Produkt seines damaligen "Fehltritts" sich zu einem guten und liebenswerten Zeitgenossen entwickelt hat.

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landonderry  23.02.2023, 14:44
@sergius

natürlich ist es richtig was ich sage. zum zeitpunkt des todes müsste vati erstmal noch irgendwelche eigenen sachen haben. wenn er clever vorsorgt ist nichts mehr da und offiziell an die kinder verkauft, das angebliche vermögen verjubelt und papi hat offiziell nur noch lebenslanges wohnrecht in seinem haus. dann geht dieses eine kind leer aus nach papis tot und bekommt keinen cent. dem kann man gut und legal vorsorgen.

wenn überhaupt je ein gericht oder jugendamt involviert war beim unterhalt. in der regel klären das die eltern unter sich. wenn mutti also mit dem betrag zufrieden war weils ihr reichte, ist die sache abgeschlossen. dann gibts rückwirkend auch nix mehr.

warum sollte der vater freiwillig geld an sein kind geben. kind ist erwachsen und kann arbeiten gehen um für sich selbst zu sorgen. entweder möchte kind einen guten draht zum vater, dann ist ihm völlig egal wieviel geld der angeblich irgendwo auf der hohen kante hat. es geht ihn schlichtweg nix an.

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Dafür, dass ein Kind sein Leben lang von seinem Vater vernachlässigt wurde, existiert keine Summe, welche diesen Verlust "ausgleichen" könnte.

Dafür gibt es auch keine Regelungen. Wenn Du von Deinem Vater und Deinen Grosseltern Geld dafür willst, dass sie Dich als Kind vernachlässigt haben, sprich sie doch direkt darauf an. Allerdings werden sie dann auch künftig gerne auf weiteren Kontakt mit Dir verzichten.

Nein, immerhin kann man Unterhalt verlangen, wenn man dazu nicht in der Lage ist, ist man selbst schuld. 🤷‍♂️

Woher ich das weiß:Hobby – Über Geld spricht man nicht…