Geldstrafe aufgrund Beleidigung Hartz VI?

Guten Tag,

ich M/18 lebe mit meiner Mutter zusammen und beziehen Arbeitslosengeld. Meine Mutter macht einen Minijob und ich hab leider dieses Jahr nach meinem Fachabitur keine Ausbildung gefunden und bewerbe mich fleißig für nächstes Jahr. Kümmere mich jedoch im Moment um einen Teilzeit Job. Das erstmal als Klarstellung. Vor ungefähr 1 Monat war ich auf einer Feier die draußen statt fand ,die ein wenig später dann von der Polizei aufgelöst wurde.

Ich war sehr stark Alkoholisiert ,was normalerweise keine Entschuldigung sein sollte für die Tat die ich begangen habe. Jeden falls habe ich leider ein paar Beleidigungen gegenüber der Polizei rumgeschrien jedoch nicht direkt vor der Polizei sondern einfach frei hinaus. Dann haben 2 Minuten später mehrere Beamte meine Personalien aufgenommen und vor 3 Wochen bekam ich eine Vorladung, wo ich leider nicht erscheinen konnte , da der Brief am selben Tag ankam und das 30 Minuten nach dem eigentlichen Termin.
Heute ist dann der Brief des Amtsgericht gekommen wo drin steht ,dass ich 900€ zahlen a 30 Tagessätze zahlen soll oder 9 Monate lang 100€. Jedoch kann ich mir dies überhaupt nicht leisten. Da ich kein Nettoeinkommen besitze, außer mein Kindergeld welches ich jeden Monat auf mein Konto gut geschrieben bekomme. Meine Frage ist jetzt wie setzen sich diese 900€ zusammen normalerweise aus dem Nettoeinkommen jeden Monat : 30= 1 Tagessatz. Ich verdiene nur keine 900€ jeden Monat. Ich habe mich nun auch schon mit der Gerichtshilfe unterhalten ,wo ich bald einen Termin habe. Ist das so alles ordnungsgemäß oder denkt ihr man kann eventuell mit belegen sprich Kontoauszügen die Strafe reduzieren?

Geld, Recht, Beleidigung, Gefängnis, Geldstrafe, Hartz IV, Strafe

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