gefängnis?

2 Antworten

4 Stunden entfernt ist...das ist sehr weit weg.

Ob diese Arbeit zulässig ist, musst du den Sozialdienst oder den Leiter der Haftanstalt fragen.

Denn das wären ja 8 Stunden (Hin und zurück), wann willste da arbeiten.

Im offenen Vollzug verläßt der Gefangene morgens die Haftanstalt und begibt sich auf direktem Weg zu seinem Arbeitsplatz.

Nach Beendigung der Tätigkeit kehrt man umgehend wieder in die Haftanstalt zurück.

Bei verspäteteter Rückkehr kann es dazu führen, dass man wieder in den geschlossen Vollzug verlegt wird.

Du kannst dann nicht zur Arbeit. Ich glaube freigang gilt auch nur ein paar Stunden, 6 Stunden oder so.

(Kenntnisse aus Dokumentationen)

leonoraa1998 
Fragesteller
 03.05.2022, 22:13

hmm ok danke

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