Mietvertrag kündigen wenn ein Mietmieter im Gefängnis sitzt?
Ein Mitbewohner sitzt im Gefängnis, steht aber im Mietvertag. Nun will der Vermieter die Kündigung des verbliebenen Mieters ohne die Unterschrift des anderen nicht akzeptieren. Was kann man tun, gibt es eine Möglichkeit trotzdem den Mietvertrag zu kündigen?
6 Antworten
... eine Kündigung kann es nicht geben, wenn die Unterschriften der Mieter fehlen.
Da ist der Vermieter im Recht. Ein gemeinsamer Mietvertrag kann auch nur gemeinsam gekündigt werden. Eine Teilkündigung eines Mieter ist unwirksam. Um die Wohnung zu kündigen, muss der zweite Mieter die Kündigung unterschreiben - wenn er das will. Wenn er das nicht will, muss man auf Zustimmung klagen.
Oder man schließt mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag, der Mieter X zum Zeitpunkt Y aus dem Mietvertrag entlässt. Damit müssen aber alle Vertragspartner einverstanden sein. Schon der Vermieter wird damit nicht einverstanden sein.
Alleine kann man gar nichts machen.......schon gar nicht hinter dem Rücken des zweiten Mieters.
Der einsitzende Mieter kann die Kündigung mit unterschreiben- einfachster Weg!
Weigert er sich, können Sie mit Erfolg auf dessen Zustimmung klagen.
Nein, kündigen könnt Ihr nur gemeinsam.
Eine Klage auf Zustimmung hat sicher keine Erfolgsaussicht, weil der Inhaftierte ja nicht aus der Wohnung ausgezogen ist.
Hat er Geld und zahlt die Miete ist alles OK und er zieht nach Verbüßung der Haft wieder ein. Auch für Hafturlaub muss er der JVA eine Anschrift nennen können und auch irgendwo wohnen.
er ist prinzipiell im Recht. Schlage ihm einfach vor die nächsten 2 Mieten erstmal nicht zu zahlen... dann kann er euch kündigen und beide kommen rechtssicher aus der Sache raus.
zahlt die Fragestellerin allerdings direkt nach dieser fristlosen Kündigung die ausstehende Miete nach wird sie Behelfsweise in eine ordentliche Kündigung umgewandelt. Ergo, nach den 3 Monaten ausziehen.
Das ist natuierlich richtig (wenn in den letzten 2 Jahren nicht schon einmal aus dem gleichen Grund gekuendigt wurde).
Wird dann nicht eine Inkassofirma damit beauftragt das Geld einzutreiben?
die müsste der Vermieter beauftragen (oder Mahnbescheid). Es geht ja gerade darum gemeinsam eine Lösung zu finden wie die Wohnung gekündigt werden kann ohne dass der Ex-Freund unterschreibt... wenn dem vermieter klar ist dass er die ausstehenden mieten dann nach bekommt dürfte er damit wenig probleme haben.
Was sagt eigentlich der Ex-Freund im Knast dazu? Verweigert er eine Kündigung oder weiß er gar nichts davon? Evt. will er ja den Vertrag auch allein übernehmen und der Vermieter würde zustimmen (auch wenn ich es mir nicht vorstellen kann)
Er weiß davon weigert sich aber eine Kündigung zu unterschreiben.
Nach einer berechtigten fristlosen Kuendigung durch den Vermieter ist der Mieter aber schadensersatzpflichtig bis zur Neuvermietung, hoechstens aber bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er selbst eine fristgemaesse Kuendigung aussprechen koennte. Das heisst, Miete und Nebenkosten muessen trotzdem noch fuer einen bestimmten Zeitraum gezahlt werden (bei unbefristeten Mietverhaeltnissen ohne Kuendigungsverzichtsbereinbarung i.d.R. mindestens 3 Monate), ohne dass der fristlos gekuendigte Mieter die Wohnung nutzen kann.