Mietwohnung Per Email kündigen?

5 Antworten

Die Kündigung eines Mietvertrages ist grundsätzlich nur schriftlich möglich (§ 568 BGB). Schriftlich bedeutet: Auf Papier mit eigenhändiger Original-Unterschrift.

Eine Kündigung per E-Mail ist unwirksam, sofern nichts abweichendes vereinbart wurde.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Immer schriftlich und eingeschrieben kündigen! Das Gesetz schreibt für Wohn- und Geschäftsräume eine schriftliche Kündigung vor. Schriftlich heisst eigen- händig unterschrieben, ein Fax oder eine E-Mail genügen also nicht.

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn das nicht gerade gerichtlich bestätigt wurde mit der Unterschrift, muss es entweder gescannt gefaxt oder per Brief geschickt werden damit die Unterschrift im Zweifel auch wirklich überprüfbar ist.

Das kommt drauf an, ob die andere Vertragspartei das so akzeptiert.

Rein theoretisch ist in Deutschland nur echtes Papier per Post rechtskräftig, also im Zweifel so.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Weiss alles, war Genasium

Eine Mietvertragskündigung ist nur schriftlich gültig : Muss also mit echter Unterschrift und postalisch sein (bzw. mit Einwurf).

Also Email ist ausgeschlossen