Kündigung per email?
In den AGB´s des Vertrags steht, dass man per email kündigen kann. Eigentlich sind aber Kündigungen in elektronischer Form soweit ich weiß nicht rechtskräftig. Wäre das aber in diesem Fall ein Ausnahme?
3 Antworten
Guckst Du z. B. hier: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/worauf-sie-bei-der-kuendigung-per-email-achten-sollten-13132
Woher ich das weiß:Recherche
Ja, vertraglich kann eine Sonderregelung getroffen werden die Abweichend von allgemeinen Regel ist. Es sei, die ist verfassungswidrig. Was in dem Falle nicht so ist.
nur dort, wo das Gesetz explizit die Schriftform vorschreibt (zB. Kündigung vom Arbeitsvertrag § 623 BGB) kann nicht davon abgewichen werden.