Kündigung per email?

3 Antworten

Ja, vertraglich kann eine Sonderregelung getroffen werden die Abweichend von allgemeinen Regel ist. Es sei, die ist verfassungswidrig. Was in dem Falle nicht so ist.

Kalwin2 
Fragesteller
 18.04.2022, 04:38

Alles klar danke :)

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nur dort, wo das Gesetz explizit die Schriftform vorschreibt (zB. Kündigung vom Arbeitsvertrag § 623 BGB) kann nicht davon abgewichen werden.