Gefängnis trotz Arbeit?

7 Antworten

Mit einem guten Rechtsbeistand ist es möglich evtl. Zeitnah in den offenen Vollzug zu kommen. Das jedoch nur, wenn dein Chef die stelle für dich freihält. Dann wird es so sein, dass du morgens die Anstalt verlässt, zur Arbeit gehst, und nach Feierabend wieder zurück in die Anstalt fährst. Das ist das einzige was ich mir vorstellen könnte, was durchgeht. Lg

Eine Ersatzfreiheitsstrafe kann nur abgewendet werden, wenn die fälligen Strafen bezahlt werden, insofern brauchst du vorrangig Geld, nicht Arbeit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Klar musst du in den Knast, wird wohl auch gerecht so sein.

Arbeit ist nicht gleich Geld zahlen können, was denkst du denn, wie viel du im Monat überhaupt abzüglich Lebenshaltung an Strafe abstottern könntest?

Sicher nicht so viel, dass du es in ca. 1 Jahr schaffst, also, rein und heul nicht.

Üblicherweise muss man die Arbeitsstelle (und das Geld!) haben, bevor einen der Richter fast ein Jahr in den Knast steckt, lmao.

Die Strafe bleibt meines Erachtens bestehen. Hast Du denn nicht den Versuch unternommen, der Staatsanwaltschaft anzubieten, dass Du gemeinnützige Arbeit ( Sozialstunden) machen kannst? Einfach versuchen. Und falls sie zustimmen, unbedingt durchziehen.

Woher ich das weiß:Recherche