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75% der in ein Gefängnis in El Salvador abgeschobenen Venezolaner hatten keine Vorstrafen, wurden also zu unrecht deportiert und inhaftiert. Meinung dazu?

(Übersetzt aus dem Englischen:)

60 Minutes - Newsmakers

USA schickten 238 Migranten in salvadorianisches Megagefängnis; Dokumente deuten darauf hin, dass die meisten offenbar keine Vorstrafen haben.

6. April 2025, CBS News

Mindestens 22 % der Männer auf der Liste sind in den USA oder im Ausland vorbestraft. Die überwiegende Mehrheit ist wegen gewaltloser Delikte wie Diebstahl, Ladendiebstahl und Hausfriedensbruch angeklagt. Etwa ein Dutzend wird wegen Mordes, Vergewaltigung, Körperverletzung und Entführung angeklagt.

Bei 3 % der Abgeschobenen ist unklar, ob ein Vorstrafenregister vorliegt.

Für 75 % der derzeit inhaftierten Venezolaner – 179 Männer – konnten wir jedoch keine Vorstrafen finden.

https://www.cbsnews.com/news/what-records-show-about-migrants-sent-to-salvadoran-prison-60-minutes-transcript/

https://www.facebook.com/60minutes/posts/60-minutes-could-find-no-criminal-records-for-75-of-the-venezuelans-the-us-sent-/1028072745854775/

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Gesetz; § 164 Falsche Verdächtigung wo liegt der Unteschied?

Hallo,

im Gesetzestext heist es.

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger odermilitärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einerDienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihnherbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einenanderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördlichesVerfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eineStrafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes, § 31 des Betäubungsmittelgesetzes oder § 4a desAnti-Doping-Gesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Frage 01:

Wo genau liegt der Unterscheid zwischen Absatz eins und zwei?

Was genau ist eine "sonstige Behauptung tatsächlicher Art"?

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Kann ich dafür eine anzeige bekommen?

Hi.

GESTERN:

Ich bin gestern mit einem freund am abend auf das dach eines überdachten geh weges geklettert. Er hat dann einen stock in einen garten von einem haus neben dem gehweg geworfen. Danach haben die hausbesitzer (waren nicht im garten, es wurde keiner verletzt) angefangen zu suchen und wir haben panik bekommen sind sind vom dach gesprungen.

Anscheinend haben die hausbesitzer ihre kinder losgeschickt um uns zu suchen, denn die haben uns dann gefunden und gejagt mit ihren rollern. Wir sind weg gelaufen und haben uns im dunklen wald versteckt. Sie haben uns nicht gefunden.

HEUTE:

Heute sind wir wieder auf dem dach gewesen ( ich weiß es war bescheuert aber es war jetzt halt irgendwie spannend) und sind an dem haus vorbeigegangen. Dann hat uns der Vater der kinder anscheinend gesehen und hat uns angeschrien, dass wir runterkommen sollen. Wir sind hinuntergesprungen und gelaufen.

Irgendwann hat er uns geschnappt und angeschrien und fertiggemacht. Er hat auch ein foto von uns gemacht und gemeint dass er zur polizei geht und das nächste mal wenn wir das machen geht er zu unseren eltern. ( Fragt mich nicht wieso erst das nächste mal)

Das problem ist, dass er weiß wo ich wohne.

Wollte er uns nur einschüchtern oder geht er wirklich zur polizei? ( Wir sind beide 14 und wohnen in österreich falls das wichtig ist) Und soll ich es meinen eltern erzählen?

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