Gefängnis – die besten Beiträge

Meinung des Tages: „In allen 34 Punkten für schuldig befunden“ – wie bewertet Ihr das gegen Trump gefällte Urteil und sollte er weiterhin kandidieren (dürfen)?

Es ist ein historisches Ereignis: Noch nie in der US-amerikanischen Geschichte wurde ein Ex-Präsident wegen einer Straftat verurteilt – bis jetzt. Der umstrittene Ex-Präsident Donald Trump wurde in allen Punkten wegen der Verschleierung von Schweigegeld schuldig gesprochen.

Darum ging es im Prozess

Vorgeworfen wurde dem ehemaligen Präsidenten, dass er durch die Zahlung von 130.000 Dollar Schweigegeld im Jahr 2016 seinen Erfolg bei der Präsidentschaftswahl „verbessern“ wollte. Gehen sollte das Geld an eine Pornodarstellerin, die über ihre (angebliche) sexuelle Begegnung mit Trump auspacken wollte. Vorgeworfen wird dem ehemaligen Präsidenten nun, den Geldfluss unrechtmäßig verbucht zu haben.

Die zwölfköpfige Jury aus New York benötigte nur zwei Tage, bis sie ihr Urteil gefällt hatten – schuldig in allen Punkten. In insgesamt 34 Fällen hat die Jury Trump für die Verschleierung von Schweigegeldzahlungen verurteilt.

Trumps Reaktion

Als Schande und Schauprozess von einem korrupten Richter verurteile der Ex-Präsident die Geschehnisse und das Urteil gegen sich selbst. Er sei sich sicher, dass im November, bei den Wahlen, erst das wahrhaftige Urteil gefällt werden würde. Für Trump steht fest: Er selbst ist ein unschuldiger Mann.

Durch seine Anwälte wurde bereits angekündigt, dass sie in Berufung gehen werden. Dem ehemaligen Präsidenten könnte aufgrund des Urteils nun eine (höhere) Geld- oder sogar eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohen. Letztere könnte vermutlich zur Bewährung ausgesetzt werden, da es sich bei allen Straftaten um welche aus der niedrigsten Kategorie im Bundesstaat New York handelt.

Trump kann weiterhin kandidieren

Es hört sich schon beinahe skurril an, dennoch ist es wahr: Sogar im Falle einer Haftstrafe könnte Trump aus dem Gefängnis heraus kandidieren.

Tatsächlich listet Artikel 2 der US-Verfassung nämlich nur drei Voraussetzungen auf, welche erfüllt werden müssen, um zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt werden zu können. Dabei muss die Person erstens in den USA geboren, zweitens mindestens 35 Jahre als sein und drittens mindestens 14 Jahre ihren Wohnsitz in den USA gehabt haben. Bereits 1992 kandidierte Lyndon LaRouche, der zu diesem Zeitpunkt im Gefängnis saß.

Zwei Ausnahmen gibt es allerdings: Niemand, der ein öffentliches Amt bekleidet, darf „an einem Aufstand oder Aufruhr“ gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten „teilgenommen oder ihre Feinde unterstützt oder begünstigt“ haben. Obwohl nun vielen vermutlich direkt der Sturm auf das Kapitol vom 06. Januar 2021 einfallen dürfte, ist in keinem der Anklagepunkte der zum Teil noch ausstehenden Prozesse die Rede von einem „Aufstand“.

Neben dem aktuellen Urteil warten noch drei weitere strafrechtliche Fälle, in denen Trump angeklagt ist. In Miami dreht sich ein Prozess um die „unrechtmäßige Aufbewahrung geheimer Dokumente“, in Washington wird Trump „versuchte Wahlbeeinflussung“ vorgeworfen. In Georgia läuft dann das dritte Verfahren: Vorgeworfen wird Trump der Versuch, das dortige Wahlergebnis zu kippen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Urteil gegen den ehemaligen US-Präsidenten?
  • Denkt Ihr, dass es Auswirkungen auf seine derzeitige Kandidatur haben wird?
  • Sollte er weiterhin antreten (dürfen)?
  • Sollten vorbestrafte Kandidaten bei einer Präsidentschaftswahl grundsätzlich ausgeschlossen werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-urteil-106.htmlhttps://www.stern.de/politik/ausland/donald-trump--die-reaktionen-auf-das-urteil-im-schweigegeld-prozess-34756928.htmlhttps://www.zeit.de/politik/ausland/2024-05/trump-urteil-schweigegeldprozess-faq-kandidaturhttps://www.rnd.de/politik/us-wahl-2024-kann-donald-trump-aus-dem-gefaengnis-praesident-werden-RHAGGXELWBCWRB7SB6K7S4KHII.htmlhttps://usa.usembassy.de/etexts/gov/gov-constitutiond.pdf

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Ich denke nicht, dass er weiter kandidieren sollte, denn ... 61%
Ich finde, er sollte weiter kandidieren, weil ... 28%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 11%
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Meinung des Tages: Die internationale Lage der Pressefreiheit hat sich verschlechtert. Wie bewertet Ihr die „Rangliste der Pressefreiheit“?

Im weltweiten Vergleich zeigt sich: Die Lage der Pressefreiheit hat sich deutlich verschlechtert. Medienschaffende treffen regelmäßig auf katastrophale Bedingungen. Die Rangliste der Pressefreiheit von „Reporter ohne Grenzen“. Ganze 36 Länder befinden sich in der schlechtesten Wertungskategorie – so viele gab es über zehn Jahre nicht mehr. Die schlechteste Wertungskategorie bezeichnet Umstände, die eine unabhängige journalistische Arbeit in den betreffenden Ländern quasi unmöglich machen.

Die Entwicklung im „Superwahljahr“ 2024

Das Jahr 2024 ist international vor allem durch Wahlen geprägt. Die Entwicklung der Rangliste zeigt deutlich: Es gibt eine zunehmende Anzahl an Übergriffen gegenüber unabhängigen Journalisten und deren Berichterstattung im Umfeld von Wahlen. Reporter ohne Grenzen erklären, dass besonders vor und nach Wahlen viele Medienschaffende beschimpft, bedroht oder sogar festgenommen werden.

Diese Entwicklung ist umso bedenklicher, weil im Jahr 2024 mehr als die Hälfte der gesamten Weltbevölkerung dazu aufgerufen ist, ihre Stimme bei unterschiedlichen Wahlen abzugeben.

Was vergleichen wird

Jedes Jahr wird das Ranking veröffentlicht. Verglichen wird explizit die Situation, die in den betrachteten Ländern vorherrschen und was das für die Journalisten vor Ort und deren Arbeit bedeutet. Insgesamt werden 180 Staaten und Territorien miteinander verglichen.

Die wichtigsten Aspekte in diesem Ranking sind dabei vor allem die Sicherheit, die es für Berichterstatter vor Ort während der Berufsausübung gibt, die rechtliche und wirtschaftliche Situation vor Ort und etwaige politische Restriktionen, die es auf die Arbeit von Journalisten gibt. Die Fragen sind also: Wie unabhängig kann vor Ort von Journalisten berichtet werden, ohne, dass Sanktionen drohen und wie frei ist der Zugang zu wichtigen Informationen?

Deutschland steigt im Ranking auf

2023 belegte Deutschland den 21. Platz im Ranking – dieses Jahr erfolgte ein Aufstieg auf Platz 10. Man könnte nun vermuten, dass dahinter eine wesentliche Verbesserung der Gesamtsituation hierzulande steckt, doch eine Verbesserung gibt es tatsächlich nur geringfügig in der Kategorie Sicherheit. Der wirkliche Grund dieses „sprunghaften“ Aufstiegs ist eher niederschmetternd: Dadurch, dass sich die Lage in vielen anderen Ländern seit dem Vorjahr so verschlechtert hat, konnte Deutschland weiter nach oben rücken.

Die Zahl der physischen Übergriffe hat aber tatsächlich abgenommen. 2021 gab es 80 Angriffe auf Reporter, 2022 103 und 2023 wurden 41 gezählt.

Spitzenreiter und Schlusslichter des Rankings

Es ist wenig überraschend, dass die skandinavischen Länder nach wie vor an der Spitze der Liste stehen. Norwegen belegt so etwa den ersten Platz aufgrund der Unabhängigkeit der Medien von der Politik, dem gesetzlichen Schutz der Informationsfreiheit und auch dem Pluralismus der Medienlandschaft. Wenig anders sieht es in Dänemark, Schweden, den Niederlanden und Finnland aus, welche jeweils die Folgeplätze belegen.

Platz 180 wird von Eritrea belegt. Dort stehen alle Medien unter der Kontrolle eines sogenannten Informationsministeriums. Der freie Fluss von Nachrichten und Informationen vor Ort wird unterbunden. Vor über zwanzig Jahren wurden dort sogar einige Journalisten festgenommen, vier von ihnen sitzen bis heute ohne eine Anklage in Haft.

Syrien belegt Platz 179. Viele Medienschaffende sitzen dort in Foltergefängnissen, verschwinden oder wurden entführt. Kritik am Regime wird von den Behörden umgehend bestraft.

Platz 178 belegt Afghanistan und ist damit um ganze 26 Plätze herabgefallen. Drei Journalisten wurden dort im vergangenen Jahr getötet, mindestens 25 saßen im Gefängnis. Berichtende dort müssen mit der ständigen Gefahr leben, dass sie durch Sicherheitskräfte der Taliban festgenommen werden könnten. 

Eine Karte zur weltweiten Situation könnt Ihr übrigens direkt hier finden. Auf dieser Seite werden auch die komplette Liste sowie einige detaillierte Nahaufnahmen zur Verfügung gestellt.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Ranking von "Reporter ohne Grenzen"?
  • Wie bewertet Ihr die Situation in Deutschland?
  • Was kann getan werden, um Medienschaffende besser zu schützen?
  • Fürchtet Ihr, dass sich perspektivisch die Pressefreiheit weiter verschlechtern wird?
  • Was müsste in Deutschland geschehen, um mit den Spitzenreitern mithalten zu können?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch (später) einen guten Start ins Wochenende!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.reporter-ohne-grenzen.de/rangliste/rangliste-2024?fbclid=PAZXh0bgNhZW0CMTEAAaaFrEnv8FbTXT6fdAit80WQsm8MH_heGQqQzGQtVZEjZIcp36NaXiM97gc_aem_FysMeM240mBo2lE4uBRylA
https://www.ndr.de/nachrichten/info/Tag-der-Pressefreiheit-2024-Deutschland-zurueck-in-Top-10,pressefreiheit470.html

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Meinung des Tages: Narges Mohammadi erhält den Friedensnobelpreis - was haltet ihr davon?

Diese Woche wurde bereits viel über den Nobelpreis geredet und auch hier schon gefragt. Heute wurde der für viele wohl interessanteste Nobelpreis verliehen: Der Friedensnobelpreis. Gewonnen hat ihn die iranische Menschenrechtsaktivistin Narges Mohammadi.

Viele Nominierungen - bekannte Kandidaten

Nur 2016 standen mehr Kandidaten zur Auswahl als dieses Jahr: Im Jahr 2023 musste sich das Komitee zwischen 351 Kandidatinnen und Kandidaten entscheiden. Davon waren 92 Organisationen und weitere 259 Personen.
Mitunter die bekanntesten Nominierten dürften wohl der ukrainische Politiker und derzeitige Präsident der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj , sowie die schwedische Aktivistin Greta Thunberg sein. Beide gingen leer aus.

Das ist Narges Mohammadi

Narges Mohammadi ist eine iranische Menschenrechtsaktivistin. Sie widmet sich dem "Kampf gegen die Unterdrückung der Frauen im Iran" und der "Förderung der Menschenrechte und Freiheit für alle", wie es die Vorsitzende des Komitees, Berit Reiss-Andersen, formulierte.

Mohammadi ist Teil des iranischen Zentrums für die Verteidigung von Menschenrechten. Innerhalb der letzten 25 Jahre wurde sich wiederholt festgenommen und zu Haftstrafen verurteilt. Auch derzeit verbüßt sie eine dieser Strafen - und zwar in dem bekannten Ewin-Gefängnis in Teheran. Die Menschenrechtsaktivistin deckte Ende des vergangenen Jahres während der Aufstände die mutmaßliche Folter von vielen Frauen in dem entsprechenden Hochsicherheitsgefängnis auf. Das Nobelpreiskomitee fordert nun die Freilassung Mohammadis.

Die Geschichte des Nobelpreises

Der Nobelpreis gilt mitunter als wichtigster Wissenschaftspreis der Welt. Verliehen wurde er das erste mal 1901. Zurückzuführen ist er auf den Stiftungsgründer, den schwedischen Chemiker und Erfinder Alfred Nobel. In seinem Testament hielt er fest, dass ein Großteil seines Reichtums in die Stiftung einfließen sollten und die etwaigen Zinsen des Kapitals den Menschen zukommen sollen, die im Laufe des vergangenen Jahres der Menschheit den größten Nutzen gebracht haben. Die Gebiete beziehen sich dabei auf Physik, Chemie, Medizin, Literatur und auch auf den Frieden und Beiträge derjenigen, die dabei helfen, diesen zu verstärken.
Derzeit gewinnt der Sieger pro Kategorie ein Preisgeld von elf Millionen Schwedischen Kronen, was umgerechnet circa 950.000 Euro entspricht.
Verliehen werden die Preise in Stockholm und Oslo, wobei die offizielle Verleihung immer erst am 10. Dezember stattfindet. Dies ist der Todestag des Stifters Alfred Nobel.
1901 waren bereits zwei Deutsche bei der Verleihung dabei: Wilhelm Conrad Röntgen erhielt den Nobelpreis für Physik, Emil von Behring den für Medizin.

Unsere Fragen an Euch: Habt ihr die Entscheidung zu den Nobelpreisen verfolgt? Wie bewertet ihr den Sieg der Menschenrechtsaktivistin? Ist er gerechtfertigt oder wäre eine andere nominierte Person besser geeignet gewesen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start ins Wochenende!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/politik/friedensnobelpreis-2023-bekanntgabe-narges-mohammadi-1.6274859
https://www.ndr.de/geschichte/Nobelpreis-Eine-Geschichte-von-Ehre-Ruhm-und-Geld,nobelpreis2.html
https://www.sueddeutsche.de/wissen/nobelpreise-friedensnobelpreis-fuer-iranische-frauenrechtlerin-mohammadi-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-231006-99-458857

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Meinung des Tages: Klimaaktivisten in Präventivhaft - richtig oder unverhältnismäßig?

Bereits seit vielen Wochen trägt die Letzte Generation ihren Unmut über die aktuelle Klimapolitik des Landes auf die Straßen; häufig auch zum Ärgernis der autofahrenden Bevölkerung. In Bayern wurden kürzlich erneut einige Mitglieder der LG in Präventivhaft genommen. Doch wie verhältnismäßig sind derartige Maßnahmen?

Die Letzte Generation - klimapolitischer Mahner & polarisierendes Hassobjekt

Nachrichten um Mitglieder und Aktionen der Letzten Generation sind aus der täglichen medialen Berichterstattung kaum noch wegzudenken. Egal, ob Protestaktionen, in denen sich Mitglieder der LG auf Straßen kleben und somit den Verkehr in Innenstädten zum Erliegen bringen bis hin zu größeren Aktionen an Flughäfen - die Letzte Generation weiß zu polarisieren. Hierbei gehen die Meinungen zum Vorgehen der Protestgruppe innerhalb der Menschen hierzulande häufig weit auseinander: Während manche die Proteste in ihrer Drastik durchaus befürworten, denken andere hingegen, dass die Ziele der Protestler durchaus lobenswert, die Aktionen jedoch völlig übertrieben seien. Auf der anderen Seite gibt es allerdings in Deutschland sehr viele (autofahrende) Menschen, die inzwischen regelrechten Hass auf die Bewegung sowie deren Vertreter entwickelt haben. Beleidigungen und tätliche Übergriffe auf Protestierende gehören mittlerweile leider ebenfalls zum festen Bestandteil einer jeden Demonstration.

Da die Aktionen den Straßenverkehr in Großstädten häufig über mehrere Stunden lahmlegen und vielen Mitgliedern der Bewegung kriminelle, terrorismusähnliche Strukturen und Handlungen vorgeworfen werden, wird in Bayern seit mehreren Wochen auf das Instrument der Präventivhaft zurückgegriffen.

Was ist die Präventivhaft?

Die bayerische Landeshauptstadt München hat sich in den letzten Monaten Stück für Stück zu einer Art Hochburg der Klimaproteste entwickelt. So war es nicht verwunderlich, dass auch angesichts der vom 05. bis zum 10. September stattgefundenen IAA mit massiven Protesten zu rechnen war. Im Zuge der IAA waren in München ca. 4500 Polizisten aus ganz Deutschland im Einsatz, um Störaktionen zu verhindern. Doch einige Mitglieder der Gruppierung wie beispielsweise Lukas K. hatten schlichtweg keine Möglichkeit, überhaupt an den Protesten teilzunehmen. Der Grund: Der 21-jährige Student saß seit dem 01. September in der JVA in Präventivhaft.

Nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) kann ein Präventivgewahrsam über zwei Mal einen Monat ohne etwaige Verurteilung verhängt werden. Interessanterweise ist dieses Instrument primär für die Terrorismusbekämpfung in Bayern vorgesehen. De facto können so Mitglieder der LG präventiv festgesetzt werden, um deren Teilhabe an groß angelegten Klimaprotesten zu verhindern. Im Vorfeld der IAA saßen knapp 30 Mitglieder der Letzten Generation in Präventivhaft. Doch die Maßnahme ist in vielerlei Hinsicht umstritten.

Kritische Stimmen zum Vorgehen der bayerischen Polizei

Bereits 2018 hatten der Bund für Geistesfreiheit München sowie der Bund für Geistesfreiheit Bayern Klage gegen die umstrittene Maßnahme eingereicht. Der Grund hierfür lag u.a. im vielseitig interpretierbaren Begriff der "drohenden Gefahr", die für mögliche polizeiliche Maßnahmen ausreichen würde. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat im Juni dieses Jahres eine Klage gegen das PAG abgewiesen und vermerkt, dass die nicht hinreichende Darlegung eventueller Grundrechtsverletzungen unzulässig seien. Kritische Stimmen hierzu kommen auch vom Jura-Professoren Markus Krajewski der Universität Nürnberg-Erlangen, der 30 Tage Präventivgewahrsam als unverhältnismäßig und verfassungswidrig erachtet. Dieser kritisiert ferner, dass das überspitzte Vorgehen gegen Menschen, die friedlich für verfassungsrechtlich gebotenen Klimaschutz protestieren würden, in keinster Weise mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Einklang zu bringen sei.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr das Vorgehen der bayerischen Polizei? Ist eine Präventivhaft für Mitglieder der LG verhältnismäßig? Wie bewertet Ihr die Tatsache, dass es sich um ein Instrument zur Terrorismusbekämpfung handelt und bei Klimaprotestierenden zum Einsatz kommt?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

P.S.: Wir wissen, dass die Letzte Generation polarisiert. Wir bitten Euch dennoch, sachlich, konstruktiv und respektvoll miteinander zu diskutieren.

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-iaa-klimaprotest-praeventivhaft-letzte-generation-1.6207009

https://www.merkur.de/lokales/muenchen/muenchen-in-praeventivhaft-er-sorgte-bereits-bundesweit-fuer-schlagzeilen-student-nach-klima-aktion-in-jva-92506578.html

Ich finde die Präventivhaft angebracht, weil... 47%
Ich finde die Präventivhaft falsch, da... 41%
Andere Meinung und zwar... 12%
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Schwarzfahren entkriminalisieren?

Ordnungswidrigkeit statt Straftat: Justizminister Buschmann möchte das Fahren ohne Ticket entkriminalisieren. Der Gesetzentwurf soll bald vorliegen. Die Kritik daran ist deutlich - von zwei Seiten.

Einsteigen, losfahren, schwarzfahren - sei es aus Gedankenlosigkeit, aus Nervenkitzel oder aus Geldnot. Viele halten Schwarzfahren für ein Kavaliersdelikt, doch es ist nach deutschem Recht eine Straftat. Etwa 148.000 mal im Jahr kommt es zur Anzeige. Ein Massendelikt also, das den Behörden enorm viel Arbeit bereitet.

Justizminister Marco Buschmann möchte die Gerichte entlasten, indem er das Schwarzfahren zu einer Ordnungswidrigkeit herabstuft, ähnlich wie Falschparken - dann droht keine Strafe mehr, sondern nur noch ein Bußgeld. Doch an dem Entwurf gibt es Kritik von mehreren Seiten.

Beim Verband Deutscher Verkehrsunternehmen kommt der Vorschlag nicht gut an. Er schätzt den Schaden durch Schwarzfahrer auf etwa 750 Millionen bis rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Der ehrliche Fahrgast muss es mit steigenden Fahrpreisen ausbaden. VDV-Präsident Ingo Wortmann: "Die Idee, Schwarzfahren nicht mehr zu bestrafen, zeugt nicht von Respekt für unsere Leistung und die Arbeit unserer Beschäftigten."

Der Straftatbestand habe außerdem eine abschreckende Wirkung. Würde man ihn zur Ordnungswidrigkeit abschwächen, könne die Zahl der Schwarzfahrer weiter steigen, ergänzt VDV-Sprecher Lars Wagner. Auch für die Praxis sei das wichtig, denn: "Wenn es eine Straftat ist, haben auch unsere Prüferinnen und Prüfer andere Möglichkeiten vor Ort, zum Beispiel die Personalien festzustellen oder denjenigen festzuhalten."

Experten fordern ersatzlose Abschaffung

Doch Justizminister Buschmann steht von zwei Seiten unter Druck: In einem offenen Brief fordern mehr als 120 Experten die ersatzlose Abschaffung der Straftat "Beförderungserschleichung" laut Paragraf 265a StGB.

Sie argumentieren: Bußgeld statt Geldstrafe bringt nicht viel, denn auch ein Bußgeld muss schließlich eingetrieben werden. Zwar nicht durch die Justiz, aber durch die Kommunen - die Mehrarbeit würde nur verschoben. Und wenn man gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegt, landet es doch wieder vor Gericht.

Kriminologin: Pläne nicht zu Ende gedacht

Auch die Kriminologin Christine Graebsch von der Fachhochschule Dortmund unterstützt den offenen Brief. Die Pläne des Justizministers seien nicht zu Ende gedacht. Denn Haftstrafen, die vor allem zahlungsunfähige, verarmte Personen treffen, würden dadurch nicht vermieden.

So droht am Ende eines Bußgeldverfahrens statt der "Ersatzfreiheitsstrafe" die "Erzwingungshaft". Das hätte für die Betroffenen sogar einen gravierenden Nachteil, betont Graebsch: "Bei der Ersatzfreiheitsstrafe muss man nach der Haft die Geldstrafe nicht mehr bezahlen, bei der Erzwingungshaft dagegen wird die Haft nicht angerechnet, man muss man die Geldbuße nach der Zeit im Gefängnis trotzdem noch bezahlen." Die Zahl der Betroffen schätzt sie grob auf etwa 7.000 Fälle pro Jahr.

...

Die Debatte um das Schwarzfahren wird also im Herbst neu aufleben. Kriminologin Graebsch wünscht sich eine vollständige Entkriminalisierung des Themas. Das "erhöhte Beförderungsentgelt" von meist 60 Euro sei ausreichend, das müssten dann die Verkehrsunternehmen zivilrechtlich per Inkasso eintreiben. Sie kritisiert: "Im Moment ist es so, dass die Gerichte das Inkassounternehmen der Verkehrsbetriebe sind. Das kann nicht richtig sein und ist auch nicht die Aufgabe von Strafjustiz."

Bereits heute verzichten einige Verkehrsunternehmen freiwillig darauf, Strafanzeigen zu stellen. Doch Schwarzfahren komplett entkriminalisieren? Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen warnt: "Dann wäre die Botschaft: Kauf ein Ticket oder lass' es einfach. Beim Ladendiebstahl sagt ja auch niemand, der Arme konnte sich die Milch nicht leisten. Wenn man der Überlastung der Justiz begegnet, indem man Gesetze abschafft, dann ist man auf dem falschen Weg", argumentiert VDV-Sprecher Wagner.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/gesetzesreform-schwarzfahren-100.html

Meine Fragen an Euch:

  • Unterstützt Ihr die Pläne von Verkehrsminister Buschmann?
  • Gehen diese Pläne zu weit, oder nicht weit genug?
  • Wart Ihr selbst bereits von Strafen als Schwarzfahrer betroffen und fandet Ihr das gerecht?
  • Sollte der ÖPNV stattdessen völlig kostenlos und durch Steuermittel subventioniert sein?
Pläne gehen zu weit, Schwarzfahren muss Straftat bleiben. 49%
Pläne gehen nicht weit genug, kostenloser ÖPNV für Alle. 34%
Pläne sind genau richtig. 17%
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