Gefängnis Polizei?

1 Antwort

Nein, die Polizei hat mit (Justiz)Gefangenen nichts zu tun. Die Zuständigkeit beschränkt sich ausschliesslich auf vorläufig Festgenommene. Sobald diese von einem Richter, und nur ein Richter kann das, festgenommen wird endet die Zuständigkeit der Polizei. Die Abgrenzung ist sogar so klar das der Festgenommene noch nichtmal mehr von der Polizei der zuständigen JVA zugeführt werden darf, sie müssen von dort abgeholt werden.

Strafgefangene sind ohnehin komplett in der Obhut der Justiz.

Bedienstete in den JVAen nennen sich Justizvollzugbeamte. Sie haben eine eigenen Laufbahn und eine eigene Ausbildung, die zwar leichter als die eines Polzisten scheint, es aber kaum ist.