Hatte Boris Becker einen Promi-Bonus oder eher einen Promi-Malus?

6 Antworten

Warum sollte D ihn nachhause bringen? Er ist normal verurteilt worden und gut.

Er hatte weder Bonus noch Malus. Ich vermute, dass er dafür außerhalb von D nicht mehr bekannt genug ist.

Er hat 2,5 Jahre von maximal möglichen 7 Jahren bekommen. Also ziemlich im unteren Bereich. Soweit alles ok. Warum Deutschland ihn nach Hause holen sollte, ist mir ein Rätsel! Er hat in Großbritannien gegen britisches Recht verstoßen, wurde von einem britischen Gericht verurteilt und sitzt jetzt seine Strafe in einem britischen Gefängnis ab. Was zur Hölle soll denn Deutschland damit zu tun haben?

Rotfuchs716  30.04.2022, 02:30

Gefängnisse in England sind ziemlich mittelalterlilch

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Dahika  30.04.2022, 14:00
@Rotfuchs716

tja, das Bobbele wird sich etwas umgewöhnen müssen, ein Luxusappartement bekommt er nicht zur Verfügung gestellt. Das aaaaarme Bobbele

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Insolvenzverschleppung ist auch in DE eine Straftat. Schon der Vater von Steffi Graf saß wegen Steuerhinterziehung, wobei Insolvenzverschleppung eher noch schlimmer ist als Steuerhinterziehung. Die diversen Gläubiger bekommen kein Geld bzw. nur einen Teil ihrer Schulden und der Rest wird erlassen. Wenn da aber irgendwo einige Milliönchen versteckt sind und an die Gläubiger hätten gezahlt werden müssen, ist der Boris eigentlich noch gut weggekommen. Die Höhe der Hinterziehung spielt beim Strafmaß auch eine Rolle. Ins Gefängnis kommt man erst ab einer bestimmten Summe.

Rotfuchs716  01.05.2022, 02:20

Hier ist aber der praktische Aspekt zu bedenken, dass auch Schuldner Geld zum Leben brauchen. Oder anders ausgedrückt irgendwo musste er ja die Milliönchen verstecken um bis zur Auszahlung für das nächste Tennisturnier oder gar bis zur Rente zu überleben. Und auch wenn er aus dem Gefängnis kommt in 2,5 Jahren braucht er als erstes schon mal eine grössere Menge Geld.

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Rheinflip  02.05.2022, 17:57
@Rotfuchs716

du findest also Insolvenzverschleppung und Konkurs betrug vollkommen in Ordnung

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Rotfuchs716  02.05.2022, 19:09
@Rheinflip

die Insolvenzverschleppung ist nicht zwangsläufig Betrug und daher auch zum Beispiel in der Schweiz nicht per se strafbar. Je nach Sachlage handelt es sich auch um Fahrlässigkeit. Konkurs ist mitunter nicht vermeidbar und vor allem oftmals nicht eigenverschuldet; um Konkurs zu machen genügt zum Beispiel schon ein Zahlungsausfall bei einigen Kunden!

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Warum sollte irgendjemand von uns den Steuerflüchtling, Steuerhinterzieher und Konkurs Betrüger irgendwie helfen wollen? Wäre das bobbele in Leinen geblieben und hätte Steuern wie wir alle gezahlt, wäre es ein wohlhabender angesehener Bürger geworden.

Insolvenzbetrug ist keine Bagatell-Straftat, sondern Betrug im besonders schweren Fall, wegen der Summe.

Er war bereits wegen dieser Straftat zur Bewährung verurteilt worden, ist Rückfall-Täter.

Vom Standpunkt das alle Personen vor dem Gesetz gleich sind, begrüße ich das Urteil, was jedoch den Gläubigern zunächst nichts bringt.

Ein Hr. Becker der mit TV-Werbung und als TV-Experte gutes Geld verdient kann bis zur Mindesgrenze gepfändet werden, was zumindest etwas von seinem Schuldenberg abträgt.

Bei guter Führung ist nach Medien bereits nach Monaten ein Freigang von Becker möglich; er könnte so "arbeiten" gehen.

Bis dahin hat er Zeit und Muße über sein Leben in seiner Zellen-"Besenkammer" nachzudenken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Rotfuchs716  01.05.2022, 02:30

Dies ist juristisch gesehen nicht ganz richtig. Betrug liegt nicht zwangsläufig bei der Insolvenzverschleppung vor sondern mitunter nur Fahrlässigkeit! In der Schweiz gibt es diesen Straftatbestand nicht einmal! In Deutschland ist das höchstmögliche Strafmass drei Jahre Freiheitsstrafe.

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