Wo wohnen nach Gefängnis?

3 Antworten

Da wird vom Sozialarbeiter geguckt nach einer Wohnmöglichkeit wenn man Bedarf hat.

Oder wer sich nicht dort meldet ist erstmal Obdachlos und kann dann draussen gucken. Obdachlosenheim, Hotel, Pension.

Oder Brücke.

Also man bekommt vor der Entlassung, eine Art "Vorbereitungszeit" da könnte dann nach einer Unterkunft gesucht werden. Das ist aber schwer, den nicht viele Vermieter wollen einen Ex-Knasti bei sich wohnen haben.

Oft landen diese Leute dann erstmal in einer Wohngruppe oder einer Sozialen Unterkunft

Das Jobcenter muss in dem Fall Beherbergungsstätten zahlen. Also Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienzimmer, Ferienhäuser, Hotels.

Das Jobcenter darf nicht wirksam auf Obdachlosenunterkünfte verweisen.

Allerdings sollte man sich als Häftling zwingend zuvor, von der entsprechenden Stadt Prospekte zu den Ferienwohnungen usw. zusenden lassen. Und sich dann ordentlich und ehrlich bei den Vermietern per Brief bewerben.

Dabei schreiben das man im Gefängnis sitzt, das Jobcenter die Kosten zahlt und einfach offen und ehrlich sein.

Denn diese müssen Niemanden aufnehmen. Die Absage-Quote wird hoch sein, weil sich damit kaum ein Vermieter auskennt. Und nicht glaubt, dass ein Jobcenter 35 € pro Nacht oder mehr zahlt.

Das Jobcenter muss dies nur, wenn man über 6 Monate in Haft saß. Denn bis zu 6 Monate übernimmt das Sozialamt auf Antrag die Mietzahlungen der alten Wohnung, sofern vorhanden.

Aber: jedes Jobcenter sträubt sich dagegen. Verweist auf Obdachlosenunterkünfte usw. . Dann muss man selbstbewusst sein. Und wissen das einen dieses Recht defintiv zusteht.

Dieses Recht ergibt sich nicht deutlich aus einem Gesetz. Es ergibt sich aus einem Gesetz ( § 22 SGB 2 ) , in Verbindung mit der konkretisierenden Rechtsprechung. Also Urteile die so etwas erlauben.