Bekomme ich finanzielle Unterstützung bei einer umschulung wenn meine Freundin schwanger ist und kein Einkommen hat?
Hallo zusammen!
Ich (Dennis 29) und meine Freundin (Larissa 19) bekommen ein Baby:D.
Sie ist im 4ten Monat schwanger und arbeitet nicht.
Ich bin seit 10 Jahren in der Gastronomie, möchte aber jetzt aus liebe zur meiner zukünftigen Familie alleine schon aus zeitlichen und finanziellen Gründen eine Umschulung zum finanzwirt machen.
Wir wohnen zusammen und da ich Alleinverdiener bin und wir nicht verheiratet sind, stellt sich mir die Frage ob ich diesbezüglich gefördert oder finanziell unterstützt werde.
Denn ohne weitere Hilfe finanzieller art kann ich die kosten mit einer Ausbildung nicht decken.
Diese belaufen sich schon ohne Kind mittlerweile auf ca 1200 Euro monatlich (Miete inbegriffen ).
Kann mir da einer vielleicht weiterhelfen ?
Vielen Dank im vorraus
Dennis und larissa
7 Antworten
Du arbeitest und bist in diesem Bereich vermittelbar. Eine Umschulung wird dir unter diesen Voraussetzungen nicht gefördert.
Den Finanzwirt kannst du berufsbegleitend machen und je nach Bundesland z. B. über ein Aufstiegs-BAföG oder einen Weiterbildungscheck zusätzlich finanzieren.
Naja, wenn du monatliche Kosten von 1200 Euro decken kannst, lebst du nicht am Existenzminimum und wirst vermutlich keine Förderung erhalten. Ich würde das aber genauer bei der ARGE erfragen, denn manchmal hängt finanzielle Unterstützung ja auch vom jeweiligen Sachbearbeiter ab.
Warum geht denn deine Freundin nicht arbeiten?
Aber noch ist das Kind nicht da und sie könnte sich ebenfalls an der Auffüllung der Familienkasse beteiligen und dir den Rücken decken. Wenn das Kind erstmal da ist, werden noch viele hohe Kosten auf euch zukommen.
... das ist kein Grund für Geld.
Viel Glück.
Erkundige Dich im Arbeitsamt.
Wo ist Deine Freundin denn jetzt krankenversichert? Wenn Ihr heiraten würdet, könnte Deine Freundin bei Dir familienversichert werden.
Hallo,
ab Geburt des Kindes gibt es diese Förderung:
- Kindergeld
- Elterngeld
- ggf. Kindergeldzuschlag
- ggf. Wohngeld
Anspruch auf Wohngeld kann auch schon vor der Entbindung bestehen.
Sonst gibt es noch diese Möglichkeiten:
- Freundin arbeitet bis zum Beginn der Schutzfrist
- Sparen und dann die Weiterbildung zum Finanzwirt erst beginnen, wenn die Rücklagen groß genug sind
- die Arbeitszeit reduzieren (ggf. bei neuer Stelle) und dann berufsbegleitend die Weiterbildung zum Finanzwirt machen
Auf jeden Fall vor einer Entscheidung sehr genau über die Aussichten nach einer erfolgreichen Weiterbildung zum Finanzwirt informieren (Agentur für Arbeit, Stellenanzeigen). Wie gut sind sie Vorkenntnisse für diese Weiterbildung? Wenn alle anderen große Vorkenntnisse haben, ist die Weierbildung entsprechend schwer und das Risiko eines Abbruchs steigt deutlich. Wie gut sind die Kennnisse aus den relevanten Schulfächern noch?
Gruß
RHW
Sie hat vor kurzem erst die Schule beendet und möchte sich auch um das Kind kümmern was ich gut finde :) jetzt möchte ich einfach dass es ihr gut geht und das sie genug Ruhe bekommt