Immobilien Erhaltung im Gefängnis?

4 Antworten

Schmunzel - es wird sich staatlicherseits niemand um Deine Privatangelegenheiten kümmer, während Du inhaftiert bist.

Dann musst Du z.B. eine Verwaltung beauftragen / Hausmeisterdienst und hoffen dass Deine Kreditraten durch die Mieteinnahmen gedeckt sind.

Falls die verhinderte Handlungsunfähigkeit eines Eigentümers der WEG einen Anlaß bietet, das Eigentum zu entziehen, könnten der in letzter Konsequenz seine Wohnung verlieren.

Das kann mit einem Rückstand bei den Hausgeldern in Höhe von mehr als 3 Prozent des Einheitswertes der Wohnung für mehr als 3 Monate oder aufgrund einer besonderen Beschlußlage der WEG seinen Lauf nehmen.

Dei Zahlungen / Abbuchungen laufen i.d.R. automatisch - den Rest muss der Betroffene im Vorfeld selber klären. Kommen die Zahlungen ins stocken hat das selbstverständlich Konsequenzen, eine Inhaftierung schützt davor nicht.

Der Staat/Steuerzahler hat mit der Verwaltung / Finanzierung von Privateigentum nichts zu tun.

Darum musst du dich selbst kümmern. Dein Anwalt ist dir da ein Stück weit behilflich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit dem Jahr 2000 selbständiger Immobilienhändler