Hat man im Gefängnis Anrecht auf eine Einzelzelle?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Theoretisch ja. Der gesetzliche Anspruch ergibt sich aus §18 Abs.1 S.1 StVollzG

§ 18 Unterbringung während der Ruhezeit
(1) Gefangene werden während der Ruhezeit allein in ihren Hafträumen untergebracht. Eine gemeinsame Unterbringung ist zulässig, sofern ein Gefangener hilfsbedürftig ist oder eine Gefahr für Leben oder Gesundheit eines Gefangenen besteht.

In der Realität ist dies oft aber gar nicht zu leisten, da viele Vollzugsanstalten baulich und wegen Überbelegung, gar nicht dazu geeignet sind. Und wenn sie keine Einzelzellen haben, dann haben sie keine. Oft müssen Gefangene sogar unterschreiben, dass sie mit einer Unterbringung, die gesetzlich gar nicht zulässig ist, freiwillig einverstanden sind.

Es ist sehr mühevoll, diesen Rechtsanspruch durchzusetzen und wenn man es versucht, wird einem schnell klar, dass einem das Leben im Vollzug, sehr schwer gemacht werden kann.

DarkSide1085 
Fragesteller
 28.06.2020, 13:26

Man kann doch nicht dafür bestraft werden, wenn man seine Rechte wahrnehmen möchte.

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DarkSide1085 
Fragesteller
 28.06.2020, 14:54
@FreddiKlever

Die müssen sich ja auch an die Gesetze halten, so einfach ist das ja nicht.

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FreddiKlever  28.06.2020, 16:13
@DarkSide1085

Recht haben und Recht kriegen ist nicht immer unbedingt dasselbe. Und als Strafgefangener ist man nicht gerade ich einer vorteilhaften Position. Aber natürlich hast du grundsätzlich Recht. Natürlich gibt es Möglichkeiten, seine Rechte durchzusetzen.

Allerdings ist ein Gefangener der sein Recht einfordert, gegen die Möglichkeiten und Interessen der Justiz, ein Gefangener der Probleme und zusätzliche Arbeit macht. Vollzugsbedienstete hassen nichts mehr, wie Gefangene die Probleme und zusätzliche Arbeit machen. Und Gefangene die Probleme machen, die kriegen mit denen auch Probleme. Denn auch wenn man im Recht ist, sitzt man immer am kürzeren Ende des Hebels.

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Der Normalfall ist eine Einzelzelle. Aufgrund von Überbelegung kann es dazu kommen, dass man auf eine 2-Mann Zelle kommt. Größere Zellen gibt es hier in Deutschland nicht mehr. Man kann auch auf Antrag in einen so genannten Doppelhaftraum, falls man gerne mit einer anderen Person auf eine Zelle möchte.

Sonst gilt Einzelzelle.

Woher ich das weiß:Recherche

In Bayern ist es so gefangene "sollen" alleine untergebracht werden (Art. 20 BayStVollzG) .

In der Praxis ist ehr schwierig..es kommt auf die Räumlichkeiten der jeweiligen JVA an.. In der Regel werden Hafträume (NICHT ZELLEN) mit mehren Gefangene belegt.. Details stehen im Gesetz ...!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ja. Die meisten Zellen sind Einzelzellen. Doppelbelegung meist nur zur gegenseitigen sozialen Kontrolle.