Soweit ich mich erinnern kann, fand bei.kir keiner statt.. ich hoffe du hast etwas daraus gelernt... Im Rahmen deinen Dienstes wirst du auch mit Drogentest betraut..es wäre schon blöd, wenn du einen negativen Test durch eigenen Konsum kontaminierst.. insbesondere wenn der Gegangen es selber nicht genommen hat...
In Bayern ist es so gefangene "sollen" alleine untergebracht werden (Art. 20 BayStVollzG) .
In der Praxis ist ehr schwierig..es kommt auf die Räumlichkeiten der jeweiligen JVA an.. In der Regel werden Hafträume (NICHT ZELLEN) mit mehren Gefangene belegt.. Details stehen im Gesetz ...!
Ist dein Feund in Untersuchungshaft? Oder Strafhaft...
Strafgefangene haben (Bayern) eine Arbeitspflicht.
Sollten sie dieser Pflicht nicht nachkommen, kann ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden... ( Umgangssprachlich "nen Gelben").
Das kann verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen... Von Einkaufssperre bis Arrest ist alles möglich...
Es wäre super, wenn hier nur Personen antworten würden, die auch wirklich Ahnung von der Materie haben.
In Bayern ist es so,
Der Gefangene kann dafür Sondergeld erhalten...bzw von seinen Freunden bzw Familie überwiesen bekommen... Sog. Weihnachtspaket
Mit diesem Geld kann er dann beim Anstalt skaufmann einkaufen... Es handelt sich dabei meistens um einen Bestelleinkauf.
Der Gefangene hat im Normalfall drei solche Sondereinkäufe im Jahr ..(Ostern, Weihnachten und einmal frei wählbar -z.B. an seinem Geburtstag)
Hmm..naja.. ich suche da eine professionellere Lösung ....
In so einem Fall würden wir einen Bauchgurt nehmen..dort kann jede Hand einzeln arretiert werden .
Schau dir Mal Doodle an....