Raub Gefängnis. ?

4 Antworten

Raub ist ein Verbrechenstatbestand, heißt mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr beschwert.

Bei einer Strafe von maximal 2 Jahren KANN (!) die Strafe bei Ersttätern auch schon mal zur Bewährung ausgesetzt werden.

Aber eine Geldstrafe ist nicht möglich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Sofort nach dem Raub nicht. Erst muß man verurteilt worden sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Denke da wird nen Unterschied sein zwischen einem Juwelier den du ausraubst oder einen Kiosk und ein Comic klaust