A kauft für sich einen neuen Monitor ( PC - Bildschirm ), der laut Preisschild und auch bei anderen Händlern laut UVP 200€ kostet.
An der Kasse werden auf einmal aufgrund eines Fehlers im Kassensystem nur 35€ angezeigt, die alte Dame ahnt nicht das ein 32 Zoll Monitor Full HD wohl kaum nur so wenig Geld kosten kann.
Nun geht A kurze Zeit später zurück in Laden und kauft den Bestand leer, und stellt die Bildschirme für 100€ auf Ebay rein, die Monitore werden auch schnell verkauft.
Bestehen Schadensersatzansprüche, steht eine Straftat gegen A in Raum , da der Fehler dem Marktleiter erst bei der Inventur auffällt.