Hallo zusammen,
ich hab da mal ne Frage zum offenen Vollzug, ab wann dürfen Straftäter in den offenen Vollzug? Ich weiß nicht, ob’s stimmt, aber ich meine mal gehört zu haben, dass man über einer Haftstrafe von drei Jahren nicht in den offenen Vollzug kann. Stimmt das oder gibt es da keine Grenze ? Beispielsweise man befindet sich seit acht Monaten in U-Haft und kriegt eine voraussichtliche Gesamtstrafe von fünf Jahren. Wie ist das dann mit den Chancen in den offenen Vollzug ? (Und nein, es geht nicht um mich :-))
Danke im Voraus!