Strafgesetzbuch § 34 Rechtfertigender Notstand?

9 Antworten

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Als erstes gilt der Grundsatz: Ohne Zeugen wird nichts als Tatsache erkannt!

Also, besser ist es, bevor man etwas unternimmt, sicher zu sein das man a) Im Recht ist. b) Zeugen vorhanden sind. c) Die Mittel (Reaktion) im Verhältnis zur Tat (Aktion) stehen.

Es kommt also nicht darauf an was "Ehre" in diesem Fall bedeutet sondern welche Mittel zur Abwehr eingesetzt worden sind.

Ehre: Ansehen aufgrund offenbaren oder vorausgesetzten (besonders sittlichen) Wertes; Wertschätzung durch andere Menschen

Damit ist "Ehre" ein für Interpretation sehr offenes Wort. Mal kann es dieses sein mal was anderes. Für dich A für mich B! Für den anderen A und B...

Wenn jemand sich in seine Ehre verletzt fühlt sollte dieser eigentlich nicht Handgreiflich werden...Sehe dazu "Verhältnismäßigkeit der Mittel". Aber auch wenn dieser sich nur verbal äußert(währt) werden Täter und Opfer, im Fall einer Anzeige, Zeugen brauchen. Auch wenn einer der beiden körperlich verletzt wird ist es schwer diese Verletzungen auf einen Rechtfertigender Notstand zurück zu führen....ohne Zeugen!

Der Situation angemessen.

Wenn du angespuckt wirst und damit rechnen musst, das noch ein Flaten den Weg in dein Gesicht findet, darfst du den Angriff unterbinden.
Ob das eine Ohrfeige, ein Wegschubsen oder so ist, spielt keine Rolle. Nur umbringen zum Beispiel wäre nicht angemessen.

Man sagt auch einfach, das sanfteste Mittel

Und unter Ehre zählt man alles, was dich kränkt oder verletzt. Ja, dazu zählen auch Beleidigungen.
Gab schon Fälle wo ein Schlag in die Fresse als Notwehr galt, wenn man beleidigt wurde. Aber darauf verlassen würde ich mich da nicht.

Du solltest vielleicht mal noch mehr als nur den ersten Satz lesen und vom ersten Satz den Teil "gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr".

Ja was ist denn mit Ehre gemeint? Wenn einer mich beleidigen will dann gilt es?

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@toomuchmoon5

Ja, in deinem Beispiel ist aber die Gefahr nicht gegenwärtig, sie ist anders abwendbar und bei der Abwägung der Rechtsgüter steht deine Ehre hinter der Gesundheit deines Gegenübers.

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@toomuchmoon5

Nicht, wenn er will! Wenn er es tut und du ihn nicht stoppen kannst und auch keine andere Möglichkeit hast, die Beleidigungen zu beenden.

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Nein, das heißt das nicht.

Zuerst mal: In dem Gesetz geht es darum, dass ein nicht beteiligter bei einer Straftat eingreift, um jemanden zu schützen. Wenn DU angespuckt wirst, gilt das Gesetz für jemanden, der das sieht, aber nicht für DICH.

Weiterhin muss dein Eingriff zwei Bedingungen erfüllen, um straffrei zu sein:

a) dein Eingriff muss auch wirklich ein sinnvolles MIttel sein, um die Gefahr abzuwenden. Das heißt, dass du z.B. eben nicht auf angespuckt werden zuschlagen darfst. Das würde den Streit eskalieren, ist also kein geeignetes Mittel, um die Gefahr abzuwenden

b) der Eingriff, den DU vornimmst muss wesentlich weniger in die Rechte deines Opfers eingreifen, als dieser in die Rechte seines Opfers eingegriffen hat. Wenn ein Verbrecher zum Beispiel das Recht auf körperliche Unversehrtheit eines dritten gefährdet, indem er Gewalt androht, darfst du wiederum sein Recht auf Eigentum an einem Messer einschränken, indem du es ihm wegnimmst. Du darfst niemals etwas tun, das schwerwiegender gewesen wäre, als gedroht hätte, hättest du nichts unternommen.

In dem Gesetz geht es darum, dass ein nicht beteiligter bei einer Straftat eingreift, um jemanden zu schützen. Wenn DU angespuckt wirst, gilt das Gesetz für jemanden, der das sieht, aber nicht für DICH.

Also bitte! Da steht doch ganz klar: "... um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden ...". Natuerlich gilt das im beschriebenen Fall auch fuer den Angespuckten selbst.

Allerdings kann der die Gefahr ja kaum noch nur Zurueckspucken abwenden. Das Anspucken ist schliesslich bereits geschehen.

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@DerCaveman

Wenn er schon angespuckt worden ist, und keine Gefahr mehr besteht, dann gilt nichts von dem oben. Das hat auch niemand behauptet.

Ansonsten: Ja, mit "von sich" hast du recht. Allerdings:

Also bitte! Der Ton ist doch ganz klar überzogen!

Du verstehst, was ich meine?

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