Darf ich meinen Lehrer schlagen, wenn er handgreiflich wird?

7 Antworten

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Nicht schlagen aber du kannst dich immer wehren, auch wenn es ihn dabei verletzt. Du hast ein Recht drauf, da es Notwehr ist :)

Tunat  03.12.2016, 16:15

Bei einem schubser greift das Argument "Notwehr" nicht ...

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feministunicorn  03.12.2016, 16:17
@Tunat

Wenn es ihm wehtut dann schon. Wir wissen nicht, wie fest der Schubser wäre.

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Marco13145  13.08.2023, 17:52

zur Notwehr gehört das Schlagen.

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Nein darfst du nicht aber wenn er dich das nächste mal einigermaßen schubst gib ihm richtig schnell einen harken gegen die Schläfe oder gegen das Kinn, dann geht er Knockout bei der Schläfe vllt sogar einen bleibenden Schaden.

dann wird es zu einer klassenkonferenz wenn nicht sogar zur Polizei kommen und denen erzählst du dann dass du Angst hattest,weil dein Lehrer immer passiv aggressiv bist und du aus Reflex geschlagen hast und das gar nicht wolltest.

Du darfst in keiner Situation jemanden schlagen. Die einzige Ausnahme ist die Notwehr. Deinem Lehrer mit der Faust ins Gesicht zu schlagen, wenn er dich schubst wird aber nicht als Notwehr gelten und vermutlich nur eine Klassenkonferenz für dich zur folge haben.

Sprich mit deinem Schulleiter, einem Vertrauenslehrer oder Schulsozialarbeiter.

Hey Lars,

Du darfst deinen Lehrer erstmal nicht schlagen. So sieht es das deutsche Rechtssystem vor. Dieses sieht aber auch die sogenannte ,,Notwehr" vor.
Dafür muss jedoch die Verhältnismäßigkeit stimmen. Wenn der Lehrer dich leicht schubst, darfst du ihm aber nicht eine aufs Maul geben.

Am besten ist es garnicht erst in solche Situation zu kommen, da es sehr schwer nachzuprüfen ist ob es jetzt in deinem Fall wirklich ,,Notwehr" ist.

Es ist aber definitiv nicht verhältnismäßig ihm eine reinzuhauen, wenn er dich ,,nur" schubst.

Gehe zu der Schulleitung oder reiche eine dienstaufsichtsbeschwerde bei der entsprechenden schulbehörde ein. Diese können sich dann weiter darum kümmern.

die verhältnismässigkeit muss stimmen. das trifft nicht zu wenn du ihm eine in die fresse haust, nur weil er dich geschubst hat. ausserdem musst du eine affekthandlung reklamieren. die kann nur gegeben sein wenn du unmittelbar reagierst.

damals ende der 60er, als lehrer bereits nicht mehr schlagen durften, es jedoch immer noch praktizierten, gab es irgendwann solche affekturteile: schlägt der schüler unmittelbar zurück, nach dem ihn der lehrer geohrfeigt hatte, geht der schüler straffrei aus.

nach dem diese urteile bekannt waren, wurde fleissig zurück geschlagen, bei uns mal so, dass der lehrer zu boden ging. danach hat dieser lehrer niemanden mehr geschlagen. ausserdem hatte das dann abschreckende wirkung auf andere schlagende lehrer.

annokrat