Nach langer Flucht sich stellen positiv auf die Strafe?

4 Antworten

Das geht auf jeden fall.Aber nicht bei jedem.

Haftbefehl bedeutet, dass er entweder schon verurteilt wurde, oder zur Durchführung des Verfahrens festgenommen werden soll. Da gibt es keine Verjährung oder ähnliches.

Die Justiz bietet keine Bühne für "wünsch dir was".

Ganz sicher würde es zur Strafmilderung beitragen, wenn sich ein maßgeblicher Täter stellt, aber wie weit da andere Faktoren ebenfalls in Betracht kommen könnten, stellt das Gericht fest. Das Ganze ist u. A. auch abhängig von der Straftat selbst und dem Spielraum für eine Strafzumessung.

soweit ich weiss nein, er muss die strafe absitzen oder solange auf flucht bleiben bis die strafe verfallen ist