Frage wegen guter Führung wichtig..

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du auf 2/3 entlassen wirst, dann werden die restlichen 4 Monate wieder zur Bewährung ausgesetzt und eine neue Bewährungszeit (üblicherweise wieder 3 Jahre) festgesetzt.

Das mit den 6 Monaten (ich vermute, es geht um Jugendstrafe) bezieht sich 1. auf die gesamte, im Urteil ausgesprochene Strafe (bei Dir die 12 Monate) und 2. bei Jugendstrafe auf den Mindestzeitraum, der zu vollstrecken ist (bei Dir auch erfüllt, weil es ja mindestens 8 Monate wären).

bliblablub25 
Fragesteller
 03.10.2013, 23:42

Wenn ich nach 8 Monaten rauskommen sollte hätte ich ja nur noch 4 Monate reststrafe.. Aber die Mindeststrafe die zur Bewährung ausgesprochen werden kann sind 6 Monate.. Wie sollte das dann hinhauen ?

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skyfly71  03.10.2013, 23:56
@bliblablub25

Nein, da irrst Du. Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Vorschrift, daß eine zur Bewährung ausgesetzte Reststrafe mindestens 6 Monate lang sein soll.

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Nein, verstehe ich nicht. Wenn deine Bewährung wiederrufen wurde und du die Zeit absitzen musst, dann musst du doch zwei Jahre (also zwei Drittel von drei Jahren), oder bin ich da auf dem falschen Dampfer?

bliblablub25 
Fragesteller
 03.10.2013, 00:15

Nene.. die Bewährungszeit ging 3 Jahre.. meine Strafe ist 12 Monate lang..

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das entscheidet der richter

bliblablub25 
Fragesteller
 03.10.2013, 00:14

Habe ich dann eine persönliche Anhörung? Oder wie sieht das aus?

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Talfee  03.10.2013, 00:44
@bliblablub25

Eine vorzeitige Entlassung zum 2/3 Zeitpunkt wird in der Regel automatisch geprüft. JVA und StA geben eine Stellungnahme ab und die Strafvollstreckungskammer KANN dazu eine mündliche Anhörung veranlassen und entscheidet dann ob sie eine vorzeitige Entlassung befürwortet.

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Hallo, als Ersttäter hat man eine gute Chance auf eine vorzeitige Entlassung zum 2/3 Zeitpunkt. Das bedeutet nicht das einem die Reststrafe erlassen wird - sondern man wird AUF BEWÄHRUNG vorzeitig entlassen.. ABER...deine Bewährung ist widerrufen worden und somit gilst du als Bewährungsversager! Was sollte also den Richter dazu veranlassen dich auf Bewährung vorzeitig aus der Haft zu entlassen, wenn du schon deine vorherige Bewährungszeit nicht gebacken bekommen hast, weil deswegen gab es ja jetzt den Bewährungswiderruf. VG