Würdest du einem ehemaligen Häftling eine zweite Chance geben?
Die Haftstrafe wurde abgesessen und die Person gilt als resozialisiert. Angenommen du bist Vermieter*in oder Arbeitgeber*in ? Gibst du die Wohnung oder den Job ?
21 Stimmen
13 Antworten
Das kommt ganz darauf an wie sich die Person beim Vorstellungsgespräch bzw. der Wohnungsbesichtigung gibt.
Da würde ich aber auch nicht zwischen Straftäter und Nicht-Straftäter unterscheiden.
Es kommt darauf an, weswegen der gesessen hat.
Wenn ein Täter etwas bereut, und nicht nur so tut als würde er es tun, dann ja. Menschen ändern sich, einige auch nicht.
Verbrechen sind u.a. laut https://www.anwalt.org/verbrechen/#Definition_von_„Verbrechen“:
- Hochverrat
- Hochverrat gegen ein Land
- Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund
- Landesverrat
- Landesverräterische Ausspähung
- Friedensgefährdende Beziehungen
- Nötigung von Verfassungsorganen
- Bildung terroristischer Vereinigungen
- Geldfälschung
- Meineid
- Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
- Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
- Mord
- Totschlag
- Schwere Körperverletzung
- Menschenraub
- Erpresserischer Menschenraub
- Schwerer Bandendiebstahl
- Raub
- Schwerer Raub
- Räuberischer Diebstahl
- Brandstiftung
- Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
- Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
- Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr
- Rechtsbeugung
Wenn Menschen derart von jeglicher Moral abgekommen sind, möchte ich nicht andere oder mich der Gefahr aussetzen, ebenso Opfer zu werden. Man kann nie 100%ig sicher sein, dass jemand nicht noch einmal bei entsprechenden Umständen wieder rückfällig wird, Hemmschwelle ist ja niedriger als bei Menschen, die derartige Vergehen noch nicht am Kerbholz haben. Daher nein.
Prinzipiell schon, aber jz auch nicht pauschal immer. Ich würde schon gerne die Person 1-2 Mal persönlich treffen wollen.