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Meinung des Tages: Was haltet Ihr vom Genderverbot in Bayern?

Nachtrag: Hierüber habt Ihr in den letzten Tagen mitunter am meisten diskutiert: Das Genderverbot in Bayern. Weitere Einblicke, Infos und Hintergründe hat Euch Hakim deshalb in einem Artikel zusammengestellt - auch sind einige von Euren Antworten darin zitiert. Du bist neugierig? Hier geht's direkt zum Artikel!

Wir wünschen Euch frohe Ostern!

In bayerischen Schulen, Hochschulen und Behörden ist die Nutzung von Sonderzeichen wie Gendersternchen künftig verboten. Die Reaktionen hierzu fielen unterschiedlich aus...

Verbot von Gendersternchen im offiziellen Schriftverkehr

Da die bayerische Staatsregierung fortan keine "ideologiegetriebene" Sprache mehr im dienstlichen und öffentlichen Schriftverkehr möchte, wird ab 01. April die Verwendung von Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung verboten. Das bedeutet expizit, dass Gendersternchen (z.B. "Bürger*innen"), Binnenmajuskel ("LehrerInnen") oder Doppelpunkt ("Arbeiter:innen") künftig unzulässig sind.

Für Staatskanzleichef Florian Herrmann sei es wichtig, in offiziellen Schreiben auf Sprachmuster zurückzugreifen, die "klar und verständlich" seien. Das Verbot gilt für Verwaltung, Schulen und Hochschulen und umfasst offizielle Schreiben, Internetseiten von öffentlichen Einrichtungen, Elternbriefe oder Schulbücher und beschränkt sich auf den Schriftverkehr. Die mündliche Kommunikation ist von dieser Regelung ausgeschlossen. Ziel sei es, eine einheitliche und klare Regel für den gesamten Staatsbereich aufzustellen.

Obgleich Schülern bei der Nutzung von Gendersternchen in Schularbeiten keine Konsequenzen hinsichtlich der Bewertung drohen, sollen Lehrer diese Schreibweise als "nicht korrekt" anstreichen. Für alle Lehrer bzw. Beamten gilt die Pflicht, sich an die Geschäftsordnung sowie die festgelegten Regeln zu halten. Bei Missachtung, z.B. wenn eine Lehrkraft im schulischen Kontext ebenfalls auf Gendersternchen zurückgreift, können beamtenrechtliche Konsequenzen drohen. Allerdings möchte das Kultusministerium bei möglichen Verstößen zunächst auf Dialog und weniger auf Strafe setzen.

Angesichts der förderalen Struktur und Bildungspolitik Deutschlands gibt es in dieser Hinsicht keine einheitlichen Regeln, die das gesamte Land betreffen.

Gendersprache mit "stark exkludierender Wirkung"?

Für den CSU-Politiker und Staatskanzleichef Florian Herrmann gehe es darum, "die Diskursräume in einer liberalen offenen Gesellschaft tatsächlich offenzuhalten und nicht weiter zu verdrängen". Für ihn hätte die ideologisch aufgeladene Sprache eine "stark exkludierende Wirkung", vor allem, da Teile der Bevölkerung diese ihm zufolge mit "großem missionarischen Eifer" und großem "moralische[n] Druck" proklamieren würden.

Ferner verwies er darauf, dass das Genderverbot auch den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung entsprechen würde. Innenminister Joachim Herrman (CSU) möchte, dass Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Bayern in Zukunft so formuliert werden, "dass sie jedes Geschlecht in gleicher Weise ansprechen". Hierfür wären u.a. Paarformeln wie "Schülerinnen und Schüler" denkbar.

Erste Reaktionen auf das Verbot

Für die AfD-Landtagsfraktion würde mit dem Verbot eines ihrer zentralen Vorhaben umgesetzt. Die Fraktion bezeichnete das Gendern als eine "Linksgrüne, genderideologische Schreib- und Sprechvorgabe", die am Ende des Tages einer Bevormundung der Bürger gleichkäme. SPD-Bildungsexpertin Nicole Bäumer hingegen ist der Meinung, dass Menschen nach ihrem persönlichen Geschmack schreiben und sprechen dürfen sollten. Sie sagte, dass CSU und Freie Wähler lieber Maßnahmen gegen den Lehrermangel ergreifen sollten, anstatt "die Lehrkräfte mit populistischen Scheindebatten [...] zu gängeln".

Kritik gab es auch von der Arbeiterwohlfahrt (AWO), die sich bewusst für eine "vielfaltssensible Sprache" entschieden hätte, um - da Sprache Denkmuster prägt und Stereotype aufbrechen kann - ausnahmslos alle Menschen anzusprechen.

Der Deutsche Lehrerverband spricht sich klar für das Verbot aus. Verbandspräsident Stefan Düll betonte, dass es im gesamten amtlichen Sprachgebrauch stets darum gehe, deutlich zu machen, dass alle Menschen und nicht nur bestimmte Gruppen angesprochen seien. Ihm zufolge gebe es auch respektvolle und gendersensible Formulierungen, die ohne besondere Hervorhebung auskämen. Für ihn könnten Gendersternchen ebenfalls "ausgrenzend verstanden werden".

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Genderverbot in Bayern?
  • Was haltet Ihr von der Aussage, dass Gendersprache "ideologiegetrieben" sei?
  • Wie bewertet Ihr die Ernsthaftigkeit des Verbots seitens der CSU?
  • Welche sprachliche Lösung wäre Eurer Meinung nach für den öffentlichen Bereich angebracht?
  • Inwieweit sollte der Staat individuelle Sprachgewohnheiten regulieren dürfen?

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/bayern/gendern-sternchen-verbot-sprache-bayern-1.6468805

https://www.br.de/nachrichten/bayern/bayern-beschliesst-verbot-von-gendersprache,U7T9VzC

https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-genderverbot-reaktionen-1.6471197

Bild zum Beitrag
Ich finde die Entscheidung gut, da... 75%
Ich kritisiere das Verbot, weil... 20%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 5%
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Europarat kritisiert Deutschland: Warum unternehmen wir so wenig gegen Armut und Wohnungsnot?

In Deutschland wächst nach Ansicht des Europarats die soziale Ungleichheit: In einem Bericht wird die Bundesregierung aufgefordert, mehr dagegen zu unternehmen. Der Europarat rückt dabei drei Tätigkeitsfelder in den Fokus.

2023 gab es in Deutschland 600.000 wohnungslose Menschen. Die Zahl der Wohnungslosen steigt immer schneller. Die sichtbaren (Symbolbild) sind nur die Spitze des Eisbergs.

Ein Bericht des Europarats zu Deutschlands Sozialpolitik stellt der Bundesrepublik kein gutes Zeugnis aus: Darin fordert der Europarat mehr Anstrengung bei der Bekämpfung von Armut, Wohnungslosigkeit und Ausgrenzung. Das hohe Maß an Armut und sozialer Benachteiligung stehe in keinem Verhältnis zum Reichtum des Landes, heißt es in dem Bericht.

Über die zunehmende Zahl wohnungsloser Menschen zeigte sich Mijatovic besorgt. Das Recht auf Wohnen als Menschenrecht für alle werde leider nur begrenzt anerkannt. Um Obdachlosigkeit zu verhindern und zu beseitigen, seien umfassende und langfristige Maßnahmen nötig. Deutschland müsse alle zur Verfügung stehenden Mittel ergreifen, einschließlich Eingriffen in den Wohnungsmarkt und Änderungen des Mietrechts. 

Der Europarat wurde 1949 zum Schutz von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaat in Europa gegründet. Er ist von der Europäischen Union unabhängig. Ihm gehören 46 europäische Staaten an. Der nun veröffentlichte Bericht folgt auf einen Besuch von Mijatovic Ende des vergangenen Jahres in Deutschland. Dabei traf sie Bundesminister und Vertreter auf kommunaler Ebene sowie aus der Zivilgesellschaft.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/europarat-armut-deutschland-100.html

  • Was sind Eure Ideen zur schnellen und effektiven Bekämpfung von Armut und Wohnungsnot?
  • Braucht es für sozialen Wohnungsbau ein Sondervermögen wie für die Bundeswehr?
  • Soll das Thema zur Chefsache gemacht und dem Kanzler persönlich unterstellt werden?
Bild zum Beitrag
Sondervermögen und Armut und Wohnungsnot zur Chefsache erklären. 63%
Ist mir egal. Arme Menschen sind selber schuld. 26%
Pläne der Bundesregierung bis 2030 sind ausreichend. 11%
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Einreiseverbot für rechten Aktivisten Martin Sellner?

Deutschland hat den österreichischen Rechts-Aktivisten und Buchautoren Martin Sellner mit einem dreijährigen Einreiseverbot belegt (siehe hier). Als Grund wird angegeben, dass Sellner eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstelle.

Sellner hatte im November 2023 bei einem rechten Treffen in Potsdam über "Remigration" referiert. Die linke Journalistengruppe "Correctiv" hatte darüber am 10. Januar 2024 berichtet und suggeriert, dass Sellner auch deutsche Staatsbürger mit ausländischen Wurzeln abschieben wolle (siehe hier). Sellner bestreitet dies:

Es gebe auch keinen „geheimen“ Remigrationsplan, betont Sellner. „Alle Punkte, die ich im Vortrag angesprochen habe, vertrete ich auch öffentlich und werden im patriotischen Lager breit und öffentlich diskutiert. Die vermeintlichen Zitate aus meinem Vortrag wurden sinnentstellend gekürzt und verzerrt.“ Er habe während des Vortrags mehrfach deutlich gemacht, daß keine Unterschiede zwischen deutschen Staatsbürgern gemacht werden dürften.
Der Begriff „Remigration“ beziehe sich allerdings nicht ausschließlich auf Abschiebungen. Es gehe dabei auch darum, auf „nicht-assimilierte Staatsbürger wie Islamisten oder Clankriminelle“ durch eine „Politik der Leitkultur und Assimilation“ einen Anpassungsdruck auszuüben. Damit sollen auch „Anreize zur freiwilligen Rückkehr“ einhergehen, betont Sellner.

Brisant an der Entscheidung ist, dass Sellner als Österreicher EU-Bürger ist und ihm daher eigentlich Freizügigkeit im gesamten EU-Gebiet zusteht. Dieses Recht kann bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung allerdings ausnahmsweise eingeschränkt werden.

Martin Sellner ist indes nicht vorbestraft. Es gibt auch keinerlei konkreten Anhaltspunkte dafür, dass Sellner Straftaten begehen wird. Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erscheint insofern fraglich.

Es scheint eher darum zu gehen, dass die politische Klasse rechte bzw. rechtsextreme Agitation verhindern will. Indes sind auch rechte bzw. rechtsextreme Ansichten (deren Vorliegen ohnehin subjektiv ist) von der Meinungsfreiheit gedeckt (siehe dazu hier). Insofern dürfte die Entscheidung auf juristisch wackeligem Boden stehen.

Was haltet Ihr vom Einreiseverbot gegen Martin Sellner?

https://twitter.com/Martin_Sellner/status/1770060068442058976

Finde ich schlecht. 66%
Finde ich gut. 34%
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Meinung des Tages: Was ist Eure Meinung zum neuen Organspende-Register?

Seit dem gestrigen Tag ist das neue Organspende-Register online, das den bisherigen Spendeausweis ergänzt. Ziel sei es, die Organspende-Bereitschaft in Deutschland zu erhöhen. Doch wird das neue Register wirklich den erhofften Effekt bringen?

Die Gründe für eine Registrierung

Nach dem Tod eines Angehörigen wissen viele Menschen nicht, ob der / die Verstorbene zu Lebzeiten die Bereitschaft zur Organspende geäußert hat. Familien, die sich nach dem Tode in einer ohnehin schwierigen emotionalen Lage befinden, stehen somit häufig vor einer komplizierten Entscheidung: Wollte der / die Verstorbene, dass die Organe gespendet werden oder handelt man im Zweifel gegen den Willen der Person?

Helfen soll nun das seit gestern freigeschaltete neue Online-Register, das es Menschen hierzulande ermöglicht, sich als potentieller Organspender zu registrieren. Die Seite kann unter www.organspende-register.de abgerufen werden und dient auch dazu, den klassischen Spendeausweis in Papierform zu ergänzen.

Darüber hinaus verbindet die Bundesregierung mit dem Online-Register die Hoffnung, dass für das sehr schwierige und dennoch wichtige Thema sensibilisiert und die Anzahl derer, die ihre Organe spenden möchten, erhöht wird. Gemessen am immensen Bedarf ist die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland nach wie vor relativ gering: Im Jahr 2023 haben lt. Statistik 965 Menschen nach dem Tod eines oder mehrere Organe gespendet. Gleichzeitig allerdings warten aktuell ca. 8.400 schwer kranke Menschen auf ein neues Organ. Davon hofft ein Gros von etwa 6.500 Menschen auf eine Niere, während ungefähr 690 Menschen eine Herztransplantation benötigen.

So läuft die Registrierung ab

Die Nutzung des Organspende-Registers ist vollkommen freiwillig. Zudem kann die Einwilligung zur Organspende jederzeit widerrufen werden. Wer seine Haltung zur Spende lieber weiterhin mittels des Papier-Ausweises kundtun möchte, hat dazu immer noch die Möglichkeit. Das elektronische Register bietet jedoch den Vorteil, dass der Eintrag bei Bedarf auf jeden Fall gelesen werden kann, während ein Ausweis häufig auch einmal verloren geht. Wer sich für mehr als eine Option entscheidet, sollte sicher gehen, dass sich die jeweiligen Äußerungen im Zweifel nicht widersprechen.

Die Regstrierung auf der Seite erfolgt derzeit via Personalausweis mit Online-Funktion und Pin (eID). Spätestens ab September sollen Versicherte die Möglichkeit haben, ihre Einwilligung mithilfe ihrer Gesundheits-ID und App der jeweiligen Krankenkasse abzugeben. Das Register kann von allen Menschen ab dem 16. Lebensjahr für die eigene Einwilligung genutzt werden. Eltern sind demnach nicht imstande, eine Einwilligung für ihre Kinder abzugeben.

Laut Bundesgesundheitsministerium versichert man höchste Sicherheitsstandards, da die Daten ausschließlich auf einem deutschen Server gespeichert werden. Zur Einwilligung, aber auch beim Abruf der entsprechenden Daten, ist eine Authentifizierung via Identitätsnachweis nötig. In Kliniken kann das Register zudem nur von Ärzten und Transplantationsbeauftragten abgerufen werden.

Das Organspende-Register als "Game Changer"?

Grundsätzlich ist ein zentrales Online-Register, in dem der Wille zur Organspende hinterlegt werden kann, mit Sicherheit ein Schritt in die richtige Richtung. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert allerdings, dass der Zugang zum System zum aktuellen Zeitpunkt viel zu kompliziert und umständlich sei. Da viele Menschen in Deutschland die Online-Funktion des Ausweises nicht nutzen, ist die Registrierung für einige zum jetzigen Zeitpunkt noch mit technischen / bürokratischen Hürden verbunden. Umstritten ist ferner, ob das elektronische Register die von der Politik erhoffte Spendenbereitschaft tatsächlich erhöhen wird. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation erachtet die Einführung des Online-Registers angesichts der Tatsache, dass Einträge schnell und leicht abrufbar seien, dennoch für einen großen und wichtigen Schritt in die richtige Richtung.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das neue Online-Register zur Organspende?
  • Werdet Ihr Euch registrieren? Falls ja / nein - wieso?
  • Kennt Ihr selbst jemanden, der ein Spendeorgan benötigt?
  • Wie erklärt Ihr Euch die fehlende Bereitschaft zur Organspende in Deutschland?
  • Und was könnte getan werden, um die Spendebereitschaft der Menschen hierzulande zu erhöhen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/politik/organspende-register-neu-fragen-antworten-1.6465899

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/organspende-register-faq-100.html

https://www.zeit.de/gesundheit/2024-03/organspenderegister-gesetz-datenschutz-nutzung-faq

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Kretschmer (MP von Sachsen, CDU) kündigt Verzögerung des Gesetzes an?

Das Szenario könnte so aussehen: Der kommende Vorsitzende des Vermittlungsausschusses, der CDU-Bundestagsabgeordnete Hendrik Hoppenstedt, könnte demnach das Verfahren so lange verschleppen, bis die Ampelkoalition nicht mehr genügend Zeit hätte, den Einspruch des Bundesrates zurückzuweisen. Und diese Befürchtungen haben am Wochenende neue Nahrung erhalten. Der sächsische CDU-Ministerpräsident Kretschmer schrieb beim Onlinedienst X: "Der Freistaat Sachsen wird am Freitag im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses stimmen. Mein Ziel ist es, dass das Gesetz nie wieder aus dem VA herauskommt."

Aus Sicht von Grünen und SPD hat Kretschmer damit offiziell die Katze aus dem Sack gelassen und zugegeben, was bisher nur theoretisch diskutiert wurde. Die Union könnte das Gesetz im Vermittlungsausschuss tatsächlich aufhalten. Dafür müsste sie verhindern, dass es konkret verhandelt wird. Möglich wäre das, weil Termine Im Vermittlungsausschuss immer im Einvernehmen der beiden Vorsitzenden beschlossen werden müssen. Auf der Länderseite verhandelt das die SPD-Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig. Für den Bundestag ist eben der CDU-Abgeordnete Hendrik Hoppenstedt zuständig.

Wird demzufolge die CDU erfolgreich das angestrebte "Cannabis-Legalisierungs Gesetz" auf Bundesebene stoppen?

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