Darf ich als außerordentliches Mitglied einer Partei Wahlhelfer sein?

2 Antworten

Von Experte vanOoijen bestätigt

Du darfst sowohl als außerordentliches als auch als ordentliches Mitglied Wahlhelfer sein. In beiden Fällen ist dir allerdings jegliche Wahlwerbung untersagt.

Meinst Du bei parteiinternen Wahlen?

Wahlhelfer im Wahllokal kann jeder machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter
Brachiale 
Fragesteller
 19.03.2024, 18:33

Genau im Wahllokal wie in etwa für die anstehenden Europawahlen, einzelne Kommunal/ Landestags-wahlen oder eben die bundestagswahl

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vanOoijen  19.03.2024, 18:37
@Brachiale

Dazu kann man sich bei der Stadt bewerben. Als Wahlhelfer gibt es eine Aufwandsentschädigung und eine Parteimitgliedschaft ist kein Hinderungsgrund. Du zählst die Stimmen ja nicht alleine aus und kennst die anderen Wahlhelfer nicht. Also kaum Chancen zu manipulieren.

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