Was macht der Wahlhelfer wenn auf dem Wahlzettel steht der Wahlhelfer darf selbst entscheiden welcher Partei er meine stimme gibt?
4 Antworten
"Der Wählerwille muss eindeutig erkennbar sein" - gilt als oberstes Prinzip bei der Stimmauszählung. Da dies hier nicht der Fall ist, ist der Stimmzettel bzw. die Stimme als ungültig zu erklären.
Nein, der Wähler muss einer Partei (oder Kandidaten) eine Stimme geben - alles andere ist ungültig.
Sollte ja klar sein -> ungültiger Stimmzettel.
Zumindest ist es so in Deutschland, in Russland wird da einfach Putin angekreuzt.
Dann handelt es sich um einen ungültigen Stimmenzettel.
Er vernichtet den Zettel, da er ungültig ist. Das Grundgesetz garantiert uns eine gleiche Wahl, das heißt, dass niemand mehr als eine Stimme abgeben darf.
Ich gehe mal davon aus, dass ungültige Stimmzettel genauso aufbewahrt werden müssen, wie alle anderen auch. Also nicht vernichtet!
vernichtet wird nicht; der Zettel wird halt auf den Haufen der ungültigen Stimmen gelegt
soweit ich weiß, müssen auch immer 2 Wahlhelfer drübergucken
Ich dachte durch die Anweisung sei der Wählerwille auch deutlich ausgedrückt...